Reisepass – Änderungen und Ergänzungen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Rechtsgrundlagen
- Zum Formular
Allgemeine Informationen
Im Reisepass können – müssen aber nicht – folgende nachträglichen Änderungen durchgeführt werden:
- Eintragung eines akademischen Grades
- Eintragung der Standesbezeichnung Ingenieurin/Ingenieur
- Eintragung besonderer Kennzeichen (z.B. sichtbare Narben, körperliche Beeinträchtigungen, Tätowierungen)
- Streichung der eingetragenen Kinder
- Eintragung eines Vermerks: Name mit scharfem "s" (ß)
Alle nachträglichen Änderungen werden in Form einer eingeklebten Vignette durchgeführt.
Eine Streichung der eingetragenen Kinder aus dem Reisepass erfolgt von Amts wegen, wenn für das Kind ein eigener Reisepass ausgestellt wird. Bei jeder nachträglichen Änderung werden eingetragene Kinder, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, von Amts wegen gestrichen, auch wenn sie noch keinen eigenen Reisepass besitzen.
Seit dem 15. Juni 2009 sind keine neuen Kindermiteintragungen mehr möglich.
Bestehende Kindermiteintragungen verlieren ab 15. Juni 2012 ihre Gültigkeit. Die Gültigkeit des Reisepasses, in dem sich die Kindermiteintragung befindet, bleibt davon jedoch unberührt.
Eine Namensänderung kann nicht in den Reisepass eingetragen werden. Sie müssen einen Antrag auf Neuausstellung eines Reisepasses stellen. Die Neuausstellung ist dann notwendig, wenn der Reisepass für den Grenzübertritt benötigt oder als amtlicher Lichtbildausweis verwendet wird.
Zuständige Stelle
Die Passbehörde:
- Die Bezirkshauptmannschaft
- In Leoben und Schwechat: die Gemeinde
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: die Magistratischen Bezirksämter
Hinweis: Der Antrag auf Änderung oder Ergänzung des Reisepasses kann im Inland – unabhängig vom Wohnsitz – bei jeder Passbehörde gestellt werden.
Ebenso nehmen einige Gemeinden Reisepassanträge entgegen und leiten sie an die zuständige Behörde weiter. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Gemeinde.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Änderung oder Ergänzung des Reisepasses müssen Sie persönlich stellen.
Falls Sie die Änderung oder Ergänzung im Reisepass bei der Passbehörde beantragen, ist kein Antragsformular erforderlich. Bei Antragstellung über eine Gemeinde benötigen Sie das Formular "Antrag auf Änderung oder Ergänzung des Reisepasses".
Bei Antragstellung bei der Passbehörde wird die Änderung sofort durchgeführt. Wird der Antrag über eine Gemeinde gestellt, müssen Sie mit Wartezeiten rechnen.
- Magistratische Bezirksämter Wien
- Magistrat Graz
- Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau
- Magistrat Linz
Erforderliche Unterlagen
- Reisepass
- Nachweis der Änderung oder Ergänzung
Hinweis: Im Einzelfall können von der Passbehörde weitere Dokumente verlangt werden – vor allem dann, wenn sie Zweifel an der Korrektheit der Daten hat (z.B. Schreibweisen).
Kosten
26,30 Euro
Hinweis: Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).
Rechtsgrundlagen
- Passgesetz (PassG)
- Passverordnung (PassV)
- Passgesetz-Durchführungsverordnung (PassG-DV)
Zum Formular
Antrag auf Änderung oder Ergänzung des Reisepasses
Das Formular wird in der Regel nur bei der Antragstellung über die Gemeinde benötigt. Bei der Passbehörde wird eine Niederschrift aufgenommen.
Bundesministerium für Inneres
Quelle: HELP.gv.at







