Reisepass für Minderjährige (unter 18 Jahre)


Allgemeine Informationen

Achtung:

Jeder fünfte Reisepass läuft 2010 ab – Rechtzeitig beantragen spart Zeit

1,2 Millionen Reisepässe verlieren im Jahr 2010 ihre Gültigkeit. Das sind doppelt so viele als in einem durchschnittlichen Jahr. Vor allem in den Monaten März bis Juni 2010 wird es zu einem großen Andrang und längeren Wartezeiten in den Passämtern kommen. Wer eine Reise plant, sollte also rechtzeitig prüfen ob sein Reisepass noch gültig ist.

Seit dem 15. Juni 2009 werden – auch für Kinder – ausschließlich Reisepässe mit Chip ausgestellt. Wie bisher werden bei Kindern unter zwölf Jahren die Fingerabdrücke nicht erfasst.

Hinweis: Besteht bereits eine noch bis zum 15. Juni 2012 gültige Kindermiteintragung und wird ein eigener Reisepass für das Kind beantragt, streicht die Passbehörde von Amts wegen das Kind aus dem Reisepass oder den Reisepässen, in denen es miteingetragen ist.

Gültigkeitsdauer von Reisepässen für Minderjährige
  • Für Kinder ab Geburt bis zwei Jahre: zwei Jahre
  • Für Kinder von zwei bis zwölf Jahre: fünf Jahre
  • Für Kinder ab zwölf Jahre: zehn Jahre

Wird ein Kinderpass mit Chip beantragt, werden auf dem Chip die personenbezogenen Daten und das Lichtbild gespeichert. Ab zwölf Jahre werden auch die Fingerabdrücke erfasst.

Bitte beachten Sie, dass das Kind bei der Beantragung des Reisepasses zum Zwecke der Identitätsfeststellung anwesend sein muss.


Voraussetzungen

  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Bei Kindern und unmündigen Minderjährigen (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr) muss den Antrag die gesetzliche Vertreterin/der gesetzliche Vertreter (z.B. verheiratete leibliche Eltern, ledige Mutter, andere Personen, sofern vom Gericht übertragen) stellen.
  • Der mündige Minderjährige (ab vollendetem 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) kann den Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses selbst stellen, sofern die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters oder der gesetzlichen Vertreterin nachgewiesen wird.



Zuständige Stelle

Die Passbehörde:

Hinweis: Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann im Inland – unabhängig vom Wohnsitz – bei jeder Passbehörde gestellt werden.

Ebenso nehmen einige Gemeinden Reisepassanträge entgegen und leiten sie an die zuständige Behörde weiter. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Gemeinde.


Verfahrensablauf

Ein Reisepass für Kinder und unmündige Minderjährige kann nur von der Person beantragt werden, die auch die gesetzliche Vertretung für das Kind hat.

Beispiele:
  • Für eheliche Kinder sind beide Elternteile vertretungsbefugt, solange die Ehe aufrecht ist.
  • Für uneheliche Kinder ist grundsätzlich die Mutter vertretungsbefugt. Falls die Vertretungsbefugnis (im Falle einer gemeinsamen Obsorge) auch für den Vater gilt, muss er dies durch einen mit Rechtskraftbestätigung versehenen Obsorgebeschluss nachweisen.
  • Für Kinder aus einer geschiedenen Ehe ist jene Person vertretungsbefugt, auf die die Obsorge übertragen wurde. Die Obsorgebefugnis muss nachgewiesen werden (siehe erforderliche Unterlagen).
  • Für Pflegekinder sind in der Regel die Pflegeeltern vertretungsbefugt. Es muss die gerichtliche Genehmigung oder die Übertragung durch den Jugendwohlfahrtsträger (in Wien die MA11-AJF) vorgewiesen werden.
  • Kinder minderjähriger Eltern werden in der Regel vom Jugendamt vertreten.
Achtung:

Falls Sie den Reisepass bei der Passbehörde beantragen, ist kein Antragsformular erforderlich. Bei Antragstellung über eine Gemeinde benötigen Sie das Formular "Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses für Minderjährige".

Bei der Antragstellung muss das Kind (ab der Geburt) zum Passamt mitgebracht werden bzw. hat dort persönlich zu erscheinen, damit die Identität eindeutig festgestellt werden kann.

Die Unterschrift am Antragsformular im Scanfeld (befindet sich rechts oben am Formular) wird vom Kind selbst oder von anderen Personen geleistet. Das Kind kann selbst unterschreiben, wenn es seinen Namen in Lateinschrift oder Schreibschrift schreiben kann. Ist es dem Kind nicht möglich, selbst zu unterschreiben, ist im Scanfeld der Name in Blockbuchstaben einzutragen.

Zustellung des Reisepass:

Normale Zustellung: Der Reisepass wird innerhalb von ca. fünf Arbeitstagen mit einem RSb-Brief an die von Ihnen angegebene Adresse (z.B. Wohnung, Arbeitsstätte, Passbehörde) zugestellt.

Expresspass: Auf Wunsch wird auch ein Expresspass ausgestellt, der sowohl in der Produktion als auch bei der Zustellung bevorzugt behandelt wird.

Ein-Tages-Expresspass: Seit 15. März 2010 kann auch ein Ein-Tages-Expresspass beantragt werden, der Ihnen am nächsten Arbeitstag mit einem eigenen Botendienst zugestellt wird.

Weiterführende Information zum Ein-Tages-Expresspass finden sich im entsprechenden Informationsblatt.

Hinweis: Bei Antragstellung über die Gemeinde müssen Sie mit einer längeren Wartezeit bis zur Zustellung des Reisepasses rechnen.

Sie können sich durch einen Verständigungsservice zu einem bestimmten Datum per E-Mail an die Passerneuerung bzw. -änderung erinnern lassen.
Die folgenden Passbehörden bieten Ihnen die Möglichkeit, eine Online-Terminreservierung für Ihren Reisepassantrag vorzunehmen:

Erforderliche Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers (in der Regel Mutter/Vater)
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes
  • Ein Passbild vom Kind (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien
  • Nachweis der Vertretungsbefugnis:
    • Heiratsurkunde des Antragstellers oder der Antragstellerin oder
    • Obsorgebeschluss mit Rechtskraftbestätigung oder
    • Nachweis über die pflegschaftsgerichtlich genehmigte Vereinbarung mit Rechtskraftbestätigung oder
    • Vergleich über die gemeinsame Obsorge oder
    • Obsorgeentscheidung einer ausländischen Behörde oder
    • Pflegebewilligung des Jugendwohlfahrtsträgers zur Pflege und Erziehung des Pflegekindes
    • schriftliche Zustimmung des obsorgeberechtigten Elternteils (nach einer Scheidung) oder bei unehelichen Minderjährigen der leiblichen Mutter
  • Eventuell Reisepass/Reisepässe der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters, wenn das Kind miteingetragen war

Hinweis: Im Einzelfall können von der Passbehörde weitere Dokumente verlangt werden – vor allem dann, wenn sie Zweifel an der Korrektheit der Daten hat (z.B. Schreibweisen).


Kosten

  • Bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes:
    • Normale Zustellung: gebührenfrei bei Erstausstellung
      wird z.B. wegen Namensänderung ein weiterer Reisepass ausgestellt, ist dieser kostenpflichtig
    • Expresszustellung: 45 Euro
    • Ein-Tages-Expresspass: 165 Euro
  • Ab Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes:
    • Normale Zustellung: 30 Euro
    • Expresszustellung: 45 Euro
    • Ein-Tages-Expresspass: 165 Euro
  • Ab Vollendung des zwölften Lebensjahres des Kindes:
    • Normale Zustellung: 69,90 Euro
    • Expresszustellung: 100 Euro
    • Ein-Tages-Expresspass: 220 Euro

Rechtsgrundlagen


Zum Formular

Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses für Minderjährige

Achtung:

Das Formular wird in der Regel nur bei der Antragstellung über die Gemeinde benötigt. Bei der Passbehörde wird eine Niederschrift aufgenommen.

Stand: 15.03.2010
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Inneres

Quelle: HELP.gv.at

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