Personalausweis – Neuausstellung
- Allgemeine Informationen
- Voraussetzungen
- Zuständige Stelle
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Rechtsgrundlagen
- Zum Formular
Allgemeine Informationen
Eine Personalausweis-Neuausstellung ist u.a. in folgenden Fällen notwendig:
- Alter Personalausweis ist abgelaufen
- Namensänderung
- Eintragung eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieurin/Ingenieur
- Verlust oder Diebstahl
- Personalausweis gibt die Identität nicht wieder
Der Personalausweis ist zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden (Verlängerungen und nachträgliche Eintragungen sind nicht möglich).
Voraussetzungen
Österreichische Staatsbürgerschaft
Zuständige Stelle
Die Passbehörde:
- Die Bezirkshauptmannschaft
- In Leoben und Schwechat: die Gemeinde
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: die Magistratischen Bezirksämter
Hinweis: Den Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises können Sie bei Ihrer Wohnsitz-Passbehörde stellen, aber auch bei jeder anderen Passbehörde innerhalb Österreichs. Ebenso nehmen einige Gemeinden Personalausweisanträge entgegen und leiten sie an die zuständige Passbehörde weiter. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Gemeinde.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises müssen Sie persönlich stellen.
Falls Sie den Personalausweis bei der Passbehörde beantragen, ist kein Antragsformular erforderlich. Bei Antragstellung über eine Gemeinde benötigen Sie das Formular "Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises".
Der Personalausweis wird innerhalb von ca. fünf Arbeitstagen per Post an die von Ihnen angegebene Adresse (z.B. Wohnung, Arbeitsstätte, Passbehörde) zugestellt.
Hinweis: Bei Antragstellung über die Gemeinde müssen Sie mit einer längeren Wartezeit rechnen.
Erforderliche Unterlagen
- Weder Personalausweis noch Reisepass sind vorhanden:
- Amtlicher Lichtbildausweis oder eine Identitätszeugin/ein Identitätszeuge
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien
- Eventuell Heiratsurkunde
- Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieurin/Ingenieur
- Kein Personalausweis, aber Reisepass ist vorhanden – Personaldaten sind gleich geblieben:
- Reisepass
- Geburtsurkunde
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien
- Noch nicht abgelaufener Personalausweis ist vorhanden – Personaldaten sind gleich geblieben:
- Gültiger Personalausweis
- Geburtsurkunde
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien
- Noch nicht abgelaufener Personalausweis ist vorhanden – Personaldaten haben sich geändert:
- Gültiger Personalausweis
- Geburtsurkunde
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien
- Eventuell Heiratsurkunde
- Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieurin/Ingenieur
- Eventuell Staatsbürgerschaftsnachweis
Wurde der Personalausweis gestohlen, benötigen Sie zusätzlich eine Diebstahlsanzeige. Bei Verlust ist die mündliche Bekanntgabe gegenüber der Passbehörde ausreichend.
Hinweis: Im Einzelfall können von der Passbehörde weitere Dokumente verlangt werden – vor allem dann, wenn sie Zweifel an der Korrektheit der Daten hat (z.B. Schreibweisen).
Kosten
56,70 Euro
Hinweis: Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).
Rechtsgrundlagen
- Passgesetz (PassG)
- Passverordnung (PassV)
- Passgesetz-Durchführungsverordnung (PassG-DV)
Zum Formular
Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises
Das Formular wird in der Regel nur bei der Antragstellung über die Gemeinde benötigt. Bei der Passbehörde wird eine Niederschrift aufgenommen.
Bundesministerium für Inneres
Quelle: HELP.gv.at







