Verwendung des Personalausweises bei Auslandsreisen


Einreise in Schengen-Staaten

Bei der Einreise in einen der nachfolgenden Schengen-Staaten erfolgt derzeit grundsätzlich keine Personenkontrolle:

  • Belgien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Island
  • Italien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Schweden
  • Schweiz
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn

Hinweis: Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit können jedoch vorübergehend jederzeit Binnengrenzkontrollen durchgeführt werden.

Obwohl es nach der Schengen-Erweiterung keine Grenzkontrollen mehr gibt, ist im Schengen-Raum ein Reisedokument mitzuführen. Eine rechtswidrige Ein- und Ausreise, d.h. ohne Mitführen eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises, stellt eine Verwaltungsübertretung nach österreichischem Recht dar. Zusätzlich sind die Bestimmungen im Gastland zu beachten.


Einreise mit Personalausweis als Reisepassersatz

Mit dem neuen Personalausweis besitzen Sie ein Dokument, mit dem Sie jederzeit Ihre Identität nachweisen können und einen Reisepassersatz haben, der nach derzeitigem Wissensstand in 37 Staaten Europas als Reisedokument gilt:

  • Andorra
  • Belgien
  • Bulgarien
  • Deutschland
  • Dänemark
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Großbritannien
  • Irland
  • Island
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Mazedonien
  • Monaco
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • San Marino
  • Schweden
  • Schweiz
  • Serbien
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Zypern (griechischer Teil)

Eine Übersicht über die Einreisevoraussetzungen für Österreichische Staatsbürgerinnen/Österreichische Staatsbürger finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.

Detaillierte länderspezifische Reiseinformationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.

Hinweis: Bei der Planung Ihrer Reise beachten Sie bitte rechtzeitig die jeweiligen Einreisevorschriften Ihres Gastlandes (vor allem die Zulässigkeit der Einreise mit dem Personalausweis und die geforderte Restgültigkeit des Dokuments bei der Ein- und Ausreise) sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Beförderungsunternehmens (Flug-/Bahn-/Bus- oder Fährunternehmen).

Achtung:

Der Personalausweis (Papierform oder Scheckkartenformat) muss immer gültig sein.

Hinweis: Besonders innerhalb der EU-Staaten ist das Mitführen eines Reisedokuments in Form des neuen Personalausweises besonders praktisch, weil trotz Wegfall der Binnengrenzkontrollen Österreicherinnen/Österreicher über ein Reisedokument verfügen müssen.

Stand: 16.06.2010
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Inneres

Quelle: HELP.gv.at

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