Namensänderungen
- Namensänderung: Arbeitgeber
- Namensänderung: Arbeitsmarktservice
- Namensänderung: Finanzamt
- Namensänderung: Fischereikarte
- Namensänderung: Geldinstitute
- Namensänderung: GIS
- Namensänderung: Grundbuch
- Namensänderung: Jagdkarte
- Namensänderung: Kindergarten und Schule
- Namensänderung: Sozialversicherung
- Namensänderung: Sonstige Versicherungen
- Namensänderung: Sozialamt/Sozialhilfebehörde
- Namensänderung: Studienbeihilfenbehörde
- Namensänderung: Universität und Fachhochschule
- Namensänderung: Waffenbesitzkarte bzw. Waffenpass
- Namensänderung: Wehrdienst
- Namensänderung: Zivildienstserviceagentur
- Namensänderung: Zulassungsbescheinigung
Hinweis: Bei folgenden Dokumenten ist bei einer Namensänderung eine Neuausstellung erforderlich:
Hinweis: Eine Namensänderung muss nicht mehr bei der Führerscheinbehörde angezeigt werden. Sie können sich jedoch ein Führerscheinduplikat freiwillig ausstellen lassen. Beachten Sie, dass Sie Ihren Führerschein nur dann als amtlichen Lichtbildausweis verwenden können, wenn Sie den Namen ändern lassen. Ebenso kann es für Fahrten im Ausland erforderlich sein, Ihren Führerschein auf den richtigen Namen ändern zu lassen. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der ausländischen Vertretungsbehörde des jeweiligen Landes.
Abgenommen durch:
Bundeskanzleramt – HELP-Redaktion
Bundeskanzleramt – HELP-Redaktion
Quelle: HELP.gv.at







