Nach der Geburt
- Anzeige der Geburt/Erstausstellung einer Geburtsurkunde
- Wohnsitzanmeldung eines Neugeborenen
- Meldung eines Neugeborenen bei der Sozialversicherung
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Reisepass
- Personalausweis
- Mutter-Kind-Pass (Untersuchungen des Kindes)
- Kindesunterhalt
- Kindergartenanmeldung
Seit 1. Jänner 2008 fallen für die Erstausstellung bestimmter Dokumente (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisepass, Personalausweis) innerhalb von zwei Jahren ab Geburt des Kindes keine Gebühren an. Dies gilt auch für Kinder, die vor 2008 geboren sind und zum Zeitpunkt der Ausstellung des Dokuments das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Nähere Informationen finden Sie in den entsprechenden Kapiteln.
TIPP
Das österreichische Gesundheitsportal gesundheit.gv.at bietet Gesundheitsinformationen und Informationen über die Leistungen des Gesundheitswesens sowie nähere Informationen für die Zeit nach der Geburt.
Im ganzen Bundesgebiet bieten Bildungseinrichtungen, Eltern-Kind-Zentren, Familienorganisationen, öffentliche Institutionen sowie zahlreiche private Initiativen Veranstaltungen zur Elternbildung an. In Elternbildungsseminaren können Mütter und Väter beispielsweise Wissen über die jeweilige Entwicklungsphase des Kindes erwerben oder sich ihrer Stärken in der Mutter- und Vaterrolle bewusst werden. Einen österreichweiten Überblick über Elternbildungsangebote finden Sie unter www.eltern-bildung.at.
Im ganzen Bundesgebiet bieten Bildungseinrichtungen, Eltern-Kind-Zentren, Familienorganisationen, öffentliche Institutionen sowie zahlreiche private Initiativen Veranstaltungen zur Elternbildung an. In Elternbildungsseminaren können Mütter und Väter beispielsweise Wissen über die jeweilige Entwicklungsphase des Kindes erwerben oder sich ihrer Stärken in der Mutter- und Vaterrolle bewusst werden. Einen österreichweiten Überblick über Elternbildungsangebote finden Sie unter www.eltern-bildung.at.
Quelle: HELP.gv.at







