An-/Abmeldung eines Kfz
- Kfz-Zulassung
- Normverbrauchsabgabe (NoVA)
- Zulassungsbescheinigung – Namens-/Adressänderung
- Zulassungsbescheinigung – Duplikat bei Verlust oder Diebstahl
- Fahrzeug-Genehmigungsdokument – Duplikat bei Verlust oder Diebstahl
- Begutachtung (Pickerl)
- Kfz-Abmeldung
Hinweis: Falls Sie in Österreich einen Hauptwohnsitz begründen, dürfen Sie mit einem Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen einen Monat lang fahren. Innerhalb dieser Frist müssen Sie Ihr Kraftfahrzeug in Österreich zulassen.
Quelle: HELP.gv.at







