Grabverlängerung
- Allgemeine Informationen
- Voraussetzungen
- Fristen
- Zuständige Stelle
- Verfahrensablauf
- Kosten
- Zusätzliche Informationen
- Zum Formular
Allgemeine Informationen
Im Normalfall wird ein Nutzungsrecht für Grabstellen je nach Art des Grabes für zehn Jahre oder ein Vielfaches davon vergeben. Die genauen Regelungen erfahren Sie von der zuständigen Friedhofsverwaltung.
Üblicherweise wird einige Zeit vor Ablauf der Nutzungsdauer an der Amtstafel (Friedhof, Gemeinde) bekannt gegeben, wann das Grabnutzungsrecht endet. Die Benützungsberechtigte/der Benützungsberechtigte wird im Allgemeinen brieflich darüber verständigt. In der Verständigung finden sich auch alle notwendigen Informationen (Grabnummer etc.) zur Grabverlängerung.
Hinweis: In Wien erfolgt keine individuelle Verständigung durch die Friedhofsverwaltung. Die Verstorbenen- und Grabstellendaten sind großteils elektronisch erfasst. Sie erhalten bei einer Abfrage u.a. die Information, wann ein bestehendes Grabnutzungsrecht ausläuft.
Die Verlängerung der Benützungsbewilligung kann nur die Benützungsberechtigte/der Benützungsberechtigte beantragen.
Voraussetzungen
- Bereits bestehendes Nutzungsrecht eines Grabes
- Rechtliche Befugnis, über Verlängerung/Auflösung etc. zu entscheiden (in der Regel trifft dies auf die Angehörigen zu)
Fristen
Meist können Sie eine gewisse Zeit vor und auch nach Ablauf der Benützungsdauer die Bewilligung verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.
Zuständige Stelle
- Die Friedhofsverwaltung des Gemeindeamtes oder
- Die Friedhofsverwaltung der jeweiligen anerkannten Kirche, Religionsgemeinschaft oder religiösen Bekenntnisgemeinschaft
Verfahrensablauf
Wegen der bestehenden Fristen ist es anzuraten, rechtzeitig mit der zuständigen Friedhofsverwaltung Kontakt aufzunehmen.
Eine Verlängerung der Benützungsbewilligung einer Grabstelle können Sie bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung persönlich oder schriftlich beantragen. Je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger kann der Antrag formlos oder mittels Formular bzw. teilweise auch elektronisch gestellt werden.
Kosten
- Antrag:
- Mündlich: gebührenfrei
- Schriftlich: 13,20 Euro Bundesgebühr
- Erneuerungsgebühr: je nach Gemeinde unterschiedlich, C.a 72,67 Euro bis 363,36 Euro
- C.a 10 Euro Landesverwaltungsabgabe
Die Gesamtkosten können daher je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger sehr unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.
Zusätzliche Informationen
Wenn keine Verlängerung der Benützungsbewilligung durchgeführt wird, erlischt die Bewilligung. Eine gewisse Zeit nach Ablauf der Nutzungsdauer kann die Friedhofsverwaltung das bestehende Grab auflösen und die Grabstelle neu vergeben.
Zum Formular
GrabverlängerungBundeskanzleramt – HELP-Redaktion
Quelle: HELP.gv.at







