Konfessionelle Trauung


Allgemeines

Eine in Österreich bloß konfessionelle Eheschließung ist vor dem österreichischen Gesetz ungültig. Eine gültige Eheschließung kommt nur dann zustande, wenn sie von einer Standesbeamtin/einem Standesbeamten unter Beisein von zwei Trauzeuginnen/Trauzeugen vorgenommen wird.

Wenn Sie vor einer Vertreterin/einem Vertreter einer staatlich anerkannten Kirche, Religionsgesellschaft oder eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft heiraten wollen, erkundigen Sie sich dort über die Voraussetzungen zur Eheschließung.

Katholische Trauung

Für Angehörige der katholischen Kirche ist die Ehe ein Sakrament. Sie kann nur zwischen einem Mann und einer Frau und nur auf Lebenszeit eingegangen werden. Die Ehe kommt durch das "Ja"-Wort von Bräutigam und Braut zustande.

Voraussetzung:
  • Gespräch mit dem zuständigen Pfarrer
  • "Trauungsprotokoll" (Dokumentation des Ehewillens und des Ledigenstandes) muss aufgenommen werden
  • Der Besuch eines Eheseminars
  • Brautleute sollten gefirmt sein
  • Empfohlen wird der Empfang des Bußsakraments und der Eucharistie
Achtung:

Grundsätzlich kann nur eine Witwe/ein Witwer noch einmal kirchlich heiraten. In bestimmten Fällen kann eine Eheannullierung durchgeführt werden. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Pfarre und beim zuständigen Diözesangericht.

zuständige Stelle:

Die Wohnsitzpfarre der Braut/des Bräutigams

erforderliche Unterlagen:
Frist:

Die Anmeldung in der Pfarrkanzlei sollte – wenn möglich – mindestens drei Monate vor der kirchlichen Trauung erfolgen.

Hinweis: Zur kirchlichen Trauung sind zwei (volljährige) Trauzeuginnen/Trauzeugen notwendig.


Evangelische Trauung

In der Evangelischen Kirche gilt als verheiratet, wer am Standesamt "Ja" gesagt hat. Die kirchliche Trauung ist ein Gottesdienst, den das Paar miteinander und mit der Hochzeitsgemeinde feiert.

Hinweis: Die evangelische Kirche traut auch Geschiedene.

zuständige Stelle:

Die Wohnsitzpfarre der Braut/des Bräutigams

erforderliche Unterlagen:
  • Taufschein
  • Heiratsurkunde der standesamtlichen Eheschließung
  • Bei bestehender Vorehe:
Frist:

Es wird empfohlen, bereits ca. sechs Monate vor dem Hochzeitstermin ein erstes Gespräch mit der zuständigen Pfarrerin/dem zuständigen Pfarrer zu vereinbaren.

Hinweis: Zur kirchlichen Trauung sind zwei (volljährige) Trauzeuginnen/Trauzeugen notwendig.


Trauung unter Mitwirkung von Seelsorgern beider Kirchen

Bei Konfessionsverschiedenheit von Bräutigam und Braut gibt es die Möglichkeit einer Trauung unter Mitwirkung von Seelsorgern beider Verlobten. Sie kann vorgenommen werden, wenn einer der Verlobten evangelisch und der oder die andere katholisch ist.

Hinweis: Ist die Verlobte/der Verlobte des katholischen Partners oder der katholischen Partnerin konfessionslos, ist dennoch eine Trauung in religiöser Form möglich.

Bei der Trauung konfessionsverschiedener Partnerinnen/Partner handelt es sich entweder um eine katholische Trauung, bei der ein evangelischer Pfarrer oder eine evangelische Pfarrerin beteiligt ist oder umgekehrt.

Es ist sehr zu empfehlen, dass die Brautleute früh genug einen Termin für ein gemeinsames Vorbereitungsgespräch mit beiden Pfarrern (bzw. evangelischen Pfarrerin) vereinbaren.
Stand: 01.01.2010
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundeskanzleramt – HELP-Redaktion

Quelle: HELP.gv.at

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