Leitung: Elisabeth Mühlbacher
Ort: Rathaus, 2. Stock rechts
E-Mail:
Telefon: 04276 2511 250
Zuständige Referenten:
Bürgermeister Robert Strießnig
Stadtrat Herwig Röttl
Vbgm. Karl Lang - Wasser und Kanal
Aufgabengebiete:
- Amtlicher bautechnischer Sachverständigendienst
- Angelegenheiten der Bauordnung (Baupolizei) und der Bauvorschriften sowie
der baurechtlichen Nebengesetze (Feuerpolizei, Campingwesen, Aufzüge) - Bau- und Wohnbauförderungsberatung, Bebauungspläne, Flächenwidmungsplan, Grundstücksteilungen
- Denkmalschutz, Ortsbildschutz
- Energiewesen
- Gemeindeinformationssystem (GIS), Gemeindeplanung und Raumordnung,
- gemeindliche Stellungnahmen in Grundverkehrs-, Wohnsiedlungs-, Natur-, Landschaftsschutz- und Rodungsangelegenheiten
- Gewerbeangelegenheiten
- Katasterpläne und allgemeine planerische Maßnahmen, technische Hochbauangelegenheiten (allgemein sowie inkl. Planung, Ausschreibung, Bauleitung, Rechnungsprüfung etc.),
technische Maßnahmen nach Veranstaltungsgesetz, Vermessungsangelegenheiten - Katastrophenschutz
- Straßenverwaltung und Straßenrecht; Straßenbau- und Straßeninstandhaltung; technische Tiefbauangelegenheiten einschließlich Tiefbaukoordination; ländliches Wegenetz; straßenpolizeiliche Angelegenheiten (auch Verordnungen nach der Straßenverkehrsordnung);
- Verwaltung gemeindeeigener Gebäude und Grundstücke allgemeiner Art (inkl. Gebäude im Eigentum der FIG); Verwaltung Gemeindewald (subsidiäre Allzuständigkeit);
- Technische Wasserversorgung, Wasserwerk, Abwasserentsorgung, Kanalisation in Koordination mit dem Wasserverband Ossiacher See, Wasserbau, Wasserrecht, Wildbachverbauung, Wasser- und Kanalgebühren, -anschlüsse und -beiträge;
- Verwaltung des Wirtschaftshofes
- Örtliches Entwicklungskonzept (ÖEK)
- Betriebskostenabrechnung FIG; Facility Management;
- Winterdienst (Koordination, Abrechnung etc.)
- Leitungskoordination; Leitungsdokumentation;
- Bearbeitung/ Vorbereitung von Rechtsmittel, wenn in Aufgabengebiet fallend.
Weblinks:
Notruf bei Wasserrohrbruch: 04276 2511 316
Kundmachung - Austausch der Kühlanlage sowie Portaländerung
Amtstafel
Donnerstag, 23.05.2013
Kundmachung - Abbruch eines Gebäudeteiles beim Objekt Hauptstraße 20
Amtstafel
Mittwoch, 22.05.2013
Rauchwarnmelder - Information zur Gesetzesänderung
Aktuelles
Dienstag, 30.04.2013
Aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen ist innerhalb von Wohnungen in Aufenthaltsräumen - ausgenommen in Küchen - sowie in Gängen, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder zu installieren. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Die Brandverhütung - Feuerpolizei des Kärntner Landesfeuerwehrverbandes - erlaubt sich hierzu wie folgt erklärend mitzuteilen und folgende, häufig gestellte Fragen zu beantworten.
Kärntner Bauordnung - Information zu den wichtigsten Neuerungen
Aktuelles
Freitag, 28.09.2012
Durch Beschluss des Gesetzes vom 19.7.2012 (Landesgesetzblatt 80/2012) kommt es mit 1.10.2012 zu einer Reihe von Änderungen in der Kärntner Bauordnung. Im Folgenden finden Sie einen Leitfaden, der die wesentlichsten dieser Änderungen kurz zusammenfasst.


