Eislaufplätze
Flatschacher See: gesperrt
Glanhofen-Moser Teich: gesperrt
Maltschacher See: gesperrt
WebLink: Sicherheitstipp!
(Stand: 24.01.2025)
Der Bürgermeister

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Aktuelle Informationen
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Aktuelles
Mittwoch, 05.02.2025
Netzverstärkung im Netzraum Kärnten für die sichere Stromversorgung
Das Vorhaben "Netzraum Kärnten" ist Teil des Ausbauprogramms der Austrian Power Grid (APG) und der Kärnten Netz. Es sieht den Lückenschluss der 380-kV-Verbindung zwischen Lienz in Osttirol und Obersielach in Kärnten sowie den Ausbau und die Verstärkung des 110-kV-Netzes vor. Das Vorhaben ist ein Schlüsselprojekt für Kärnten und Osttirol, aber auch für ganz Österreich, und wird als Kooperation von APG und Kärnten Netz umgesetzt.
Um aus den verschiedenen Möglichkeiten eine Grobtrasse entwickeln zu können, starten demnächst Detailuntersuchungen in Kärnten und Osttirol. Diese Vorarbeiten dienen dazu, das Gelände präzise zu vermessen, die Beschaffenheit des Untergrunds zu analysieren sowie die erforderlichen Kartierungen durchzuführen.
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Für diese Untersuchungen hat die APG vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) eine sogenannte Vorarbeitenbewilligung gemäß § 5 Starkstromwegegesetz 1968 erhalten. Diese berechtigt die APG, Grundstücke in unserer Gemeinde zu betreten und zu befahren. Das Begehen sowie Befahren der Grundstücke ist daher von den einzelnen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer zu dulden. Sollten wider Erwarten Flurschäden entstehen, werden diese entsprechend der Flurschadensrichtlinie der Landwirtschaftskammer entschädigt.
Das Ergebnis dieser vorbereitenden Untersuchungen wird in die Planung einer Grobtrasse einfließen. Ob unsere Gemeinde Teil des Projekts sein wird, wird sich daher erst ab Sommer 2025 zeigen. Wenn ja, wird die APG über den weiteren Planungsprozess regelmäßig informieren. Das Projekt muss jedenfalls einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden.
Da die bestehenden Leitungen bereits stark ausgelastet und an ihren Kapazitätsgrenzen sind, ist der Neubau und Lückenschluss des 380-kV-Rings unbedingt erforderlich. Netzraum Kärnten bringt viele Vorteile für Kärnten und Osttirol: eine sichere Stromversorgung in den beiden Regionen, eine Entlastung der bestehenden 220-kV-Leitungen sowie die Absicherung des 110-kV-Netzes der KNG in Kärnten. Außerdem werden die Standorte der neuen 380-kV-Leitung den künftigen klimabedingten Naturgefahren standhalten.
Wer ist die Austrian Power Grid (APG)?
Als unabhängiger Übertragungsnetzbetreiber verantwortet Austrian Power Grid (APG) die sichere Stromversorgung Österreichs. Das APG-Netz erstreckt sich österreichweit auf einer Trassenlänge von etwa 3.400 km, welches das Unternehmen mit einem Team von rund 900 Spezialistinnen und Spezialisten betreibt, instand hält und laufend den steigenden Anforderungen der Elektrifizierung von Gesellschaft, Wirtschaft und Industrie anpasst. Insgesamt wird APG bis 2034 rund 9 Milliarden Euro in den Netzaus- und Umbau investieren.
Wer ist Kärnten Netz?
Als Verteilernetzbetreiber sorgt die KNG-Kärnten Netz GmbH für eine sichere und zuverlässige Energieversorgung aller Kund:innen in Kärnten. Zu den Hauptaufgaben zählen die Planung, der bedarfsorientierte Ausbau, der Betrieb, die Verwaltung der Messdaten und die Instandhaltung des Strom- und Erdgasnetzes sowie ein effizientes Entstörungsmanagement. Kärnten Netz betreut mit etwa 720 Mitarbeiter:innen mehr als 7.000 Transformatorstationen, 50 Umspannwerke und ein rund 18.600 km langes Stromnetz.
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Aktuelles
Montag, 03.02.2025
Die Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten schreibt die Verpachtung des Baderestaurants und des Badebetriebes am Flatschacher See öffentlich aus.
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1. Kurzbeschreibung des Pachtobjektes:
- Ausschankraum für rund 55 Personen
- Weiterer Gastraum für 35 Personen
- Küchenraum
- Kioskraum zur Außenversorgung
- Terrasse mit rund 100 m²
- WC-Anlagen im Restaurantbereich und im Strandbereich
- Kellerräumlichkeiten und Lager, Verarbeitungsraum
- 10 Parkplätze vor der Haustür und großer öffentlicher Parkplatz
- Das Pachtgebäude ist derzeit durch die Vorpächter komplett eingerichtet und Ablösen von Betriebseinrichtungsgegenständen vom derzeitigen Verpächter sind möglich
- Führung des Badebetriebes
2. Bedingungen:
- Abschluss eines Pachtvertrages gemäß bereits vorliegendem Entwurf
- Vereinbarung einer Benützungsordnung für das Freizeit- und Erholungsgelände am Flatschacher See gemäß bereits vorliegendem Entwurf
- Betriebspflicht gilt vom 1.5. bis 30.9. jeden Jahres – Offenhaltepflicht von 9 Monaten pro Jahr
- Ein attraktives gastronomisches Nutzungskonzept ist dem Angebot beizufügen
- Vorlage des Nachweises der fachlichen Eignung zur Führung eines derartigen Gewerbebetriebes nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung
- Beifügung einer Aufstellung über die bisherigen einschlägigen Tätigkeiten (Nachweise sind über Aufforderung nachzureichen)
- Vorlage eines Investitions- und Finanzierungskonzeptes
- Pachtdauer nach Vereinbarung
- Nachweis der Unbescholtenheit durch Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses
- Angabe des monatlichen Pachtzinses (zu zahlen für 12 Monate jährlich – inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer von 20 %)
- Erlegung einer Kaution oder Bankgarantie in der Höhe des jährlichen Pachtzinses vor Vertragsabschluss.
Interessenten werden eingeladen ihre Angebote vollständig samt den oben verlangten Beilagen bis 28.02.2025, 12.00 Uhr, in der Stadtamtsdirektion der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten, 9560 Feldkirchen in Kärnten, in einem verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Anbot Pachtung Strandrestaurant Flatschacher See" abzugeben oder per Post an Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten, Abteilung EST - Tourismus, Hauptplatz 5, 9560 Feldkirchen in Kärnten, zu senden. Unvollständige Anbote werden ausgeschieden.
Anfragen richten Sie bitte an Herrn Dott. Stefan Weißenbacher, MA, Touristikbüro Feldkirchen, Telefon 04276-2511-333 oder E-mail: tourismus@feldkirchen.at
Der Bürgermeister:
Martin Treffner
Aktuelles
Donnerstag, 30.01.2025
Zur Verhinderung von Straßenschäden infolge des Tauwetters werden ab Freitag, den 31.1.2025, auf angeführten Gemeinde- und Verbindungsstraßen Gewichtsbeschränkungen von 3,5t durch die Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen gemäß § 52 litera a Ziffer 9c StVO 1960 „Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 3,5 t“ mit der Zusatztafel „infolge Tauwetter“ verfügt.
mehr Infos
Straße |
Ortschaft |
Aicher Weg |
Aich |
Alberer Ortschaftsweg |
Albern |
Albern – Tigringer Weg |
Albern |
Elblingerweg mit Abzweigung |
Elbling |
Faschinger Weg |
St. Martin/Fasching |
Glanzerstraße |
Wachsenberg |
Kaltenherbergeweg |
St. Ulrich |
Haiden-Feistritz (Osterpötscherweg) |
Haiden/Feistritz |
Kalvarienbergweg mit Abzweigung |
Lindl |
Kupferhammerweg |
Gem. Grenze Glanegg |
Leinig |
Leinig |
Luagerweg |
Guttaring |
Moorstraße stillschweigend |
Leinig |
Moorstraße Verbindungsstraße |
Leinig |
Powirtschacherweg |
Powirtschach |
Praschigerweg |
Tschwarzen-Dietrichstein-Praschig |
Raunacherweg |
Raunach |
Römerweg |
in Haiden |
Rottendorf - Schotterweg |
Rottendorf |
Rubenthalerweg |
Poitschach |
Strußnigweg |
Pökelitz |
St. Stefan |
St. Stefan |
Toplaweg |
St. Martin |
Tschahitscherweg |
Tschahitsch/St. Stefan |
Seitenberg – teillänge ab Steinwender |
Seitenberg |
Ossiacher Tauern |
L 47 in Kohlstatt bis Gemeindegrenze Ossiach |
Golkstraße |
|
Eggweg |
Egg nach Stocklitz und Glanhofen |
Radweger Weg |
Schlossweg bis Schießstätte Radweg |
Von diesem Verbot ausgenommen sind:
- Einsatzfahrzeuge (§ 26 StVO) sowie Fahrzeuge des Straßendienstes und der Müllabfuhr (§ 27 StVO).
- Fahrzeuge der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten
- Fahrzeuge des österreichischen Bundesheeres
- Die fahrplanmäßigen Kurswagen der ÖBB-Postbus GmbH und der Privatlinien, soweit sie der Beförderung von Personen dienen
- Einsatzfahrzeuge der Elektrizitätsgesellschaften und der Telegrafenbauämter dann, wenn es sich um Fahrten zur Behebung von Störungen des Versorgungsnetzes handelt
- Frischmilchtransporte der Molkerei
- Fahrzeuge der gemeindeansässigen Gewerbebetriebe im Verbotsbereich für Fahrten von und zur eigenen Betriebsstätte.
- Fahrzeuge der Wildbach- und Lawinenverbauung (betriebseigene und betriebsfremde) im Zusammenhang mit Verbauungsarbeiten.
- Viehtransporte ab Hof, sowie Fahrzeuge der Tierkörperentsorgung GmbH und Fahrzeuge die den gesundheitlichen Belangen der Tiere dienen (Tierarzt, Klauenbehandlung).
- Fahrzeuge des Wasserverbandes Ossiacher See wenn es sich um Fahrten zur Behebung von Störungen des Versorgungsnetzes handelt
Die Behörde kann auf Antrag in dringenden Fällen (lebensnotwendige Fuhren) gemäß § 45 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung 1960, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt I 6/2017, Ausnahmebewilligungen von den verfügten Gewichtsbeschränkungen erteilen.
Eine diesbezügliche Bewilligung kann jedoch nur erteilt werden, wenn ein erhebliches persönliches oder wirtschaftliches Interesse des Antragstellers eine solche Ausnahme erfordert oder wenn sich die ihm gesetzlich oder sonst obliegenden Aufgaben anders nicht oder nur mit besonderen Erschwernissen durchführen lassen und eine wesentliche Beeinträchtigung von Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs nicht zu erwarten ist.
Die Zustimmung des Straßenerhalters ist jedenfalls erforderlich.
Der Bürgermeister:
Martin Treffner
Umwelt
Mittwoch, 22.01.2025
Abfälle konsequent sammeln und richtig trennen ist notwendig, damit wertvolle Materialien recycelt werden können und schädliche Stoffe nicht in die Umwelt gelangen.
Der Abfallwirtschaftsverband Villach hat daher "Trennbüchlein" zur Verfügung gestellt, die als PDF-Dokument zur Verfügung stehen.
Download: Trennbüchlein (PDF-Dokument, 4 MB)
Umwelt
Donnerstag, 16.01.2025
ÖSTERREICH SAMMELT – ALLE LEICHT- UND METALLVERPACKUNGEN
DIE GELBE TONNE/DER GELBE SACK – ein Alleskönner für alle Leicht- und Metallverpackungen
Alle Verpackungen aus Kunststoff – vom Joghurtbecher über die Weichspülerflasche, die Getränkeflasche bis hin zum Chipssackerl - können in der Gelben Tonne bzw. im Gelben Sack entsorgt werden. Auch Getränkekartons wie Milch- und Saftpackungen sowie Verpackungen aus Metall, wie zum Beispiel Alu- oder Weißblechdosen, werden gemeinsam mit den Kunststoffverpackungen in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack gesammelt.
WARUM SAMMELN?
Warum machen wir das überhaupt?
- Verpackungen getrennt sammeln ist die Grundvoraussetzung, damit aus Verpackungsabfall wieder neue Verpackungen hergestellt werden können.
- Das spart natürlich Rohstoffe, die man für die Herstellung von Verpackungsmaterial benötigt.
Download: Müll-Trennanleitung (PDF-Dokument)
mehr Infos
WIE SAMMELN?
Richtig sammeln fürs Recycling – Ganz einfach in 3 Schritten:
- Einzelne Bestandteile, die sich leicht voneinander trennen lassen, wie z. B. den Aludeckel vom Joghurtbecher, abtrennen. Nur so können sie von den Sortieranlagen auch erkannt und aussortiert werden!
- Nur leere Verpackungen in die Gelbe Tonne/ den Gelben Sack geben.
Profis verwenden hier gerne Begriffe wie „restentleert“, „löffelrein“, „spachtelrein“ oder „tropffrei“. Die Verpackungen müssen aber nicht extra ausgewaschen werden.
- Bitte keine Luft sammeln: Plastikflaschen und Getränkekartons flach drücken spart Platz: zu Hause, in der Gelben Tonne und im Gelben Sack.
Nicht immer ist alles so klar und eindeutig – Bei Fragen hilft die Abfallberatung
der eigenen Gemeinde bzw. beim Abfallwirtschaftsverband. Die Abfallberater:innen sind richtige Abfallprofis und erklären gerne, wie man den Abfall richtig trennt. Denn auch sie wissen: Nur richtig getrennt gesammelte Verpackungen können auch recycelt werden.
JA, BITTE:
ALLE LEICHTVERPACKUNGEN
- Plastikflaschen
Kunststoffflaschen wie Wasch- und Putzmittelflaschen, Flaschen für Körperpflegemittel wie Shampoo und
Duschgel etc.
WICHTIG: Platz sparen – Flaschen flach drücken und Boden umknicken!
- Getränkekartons
z. B. gebrauchte Milch- und Saftpackungen
WICHTIG: Platz sparen und flach drücken!
- Joghurt- und andere Becher
- Schalen und Trays für Obst
- Gemüse, Takeaway etc.
- Folien
- Chipssackerl oder -dosen
- Verpackungen von Schnittkäse
oder Wurstscheiben
- Folienverpackungen von
Mineralwasserflaschen
UND
ALLE METALLVERPACKUNGEN
- Verpackungen aus Metall und
Aluminium wie
Konservendosen, Kronkorken, Tierfutterdosen
Große Folien oder große Styroporverpackungen,
in die z. B. Möbel, Fernseher oder Computer eingepackt werden, bitte zum
Mistplatz, Recyclinghof oder Altstoff sammelzentrum bringen.
Bitte nur wirklich leere Verpackungen in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack
werfen.
TIPP: Getränkekartons flach drücken hilft beim Platzsparen in der
Gelben Tonne bzw. im Gelben Sack.
NEIN, DANKE:
- Andere Kunststoff- und Metallabfälle wie
Rohre (z. B. PVC), Einweghandschuhe, Spielzeuge, Schwimmtiere, Schwimmhilfen,
Schlauchboote, Luftmatratzen, Gartenschläuche, Planen, Duschvorhänge, Bodenbeläge,
Haushaltsgeräte, Gartengeräte, Eisenschrott, Elektro- und Elektronikgeräte,
Werkzeugteile, etc.
- Andere Abfälle wie
Restmüll, Verpackungen mit Restinhalten, Verpackungen aus anderen Materialien, z. B.
Glas, Papier (bitte in die richtigen Sammelbehälter), Problemstoff e, wie z. B. Batterien,
Lackdosen oder Spraydosen mit Restinhalten (bitte zur Problemstoffsammlung),
maschinell verpresste/verdichtete Abfälle
Diese Abfälle erschweren das Recycling bzw. machen es unmöglich.
Gelbe Tonnen und Gelbe Säcke mit stark verunreinigten Inhalten werden nicht entleert
bzw. mitgenommen.
VERPACKUNGEN SAMMELN IST EINFACHER UMWELTSCHUTZ, DER WIRKT!
Aktuelles
Dienstag, 14.01.2025
Seit 1.1.2024 finden Sie den Müll-Kalender in der CITIES APP!
Alle Informationen zur Müllentsorgung finden Sie auch in unserer Infobroschüre: Download Infobroschüre (PDF)
mehr Infos
Und so funktioniert's

Unsere Ansprechpartner für den CITIES Müllkalender sind:
Waltraud Blaßnig oder Carina Freithofnig
Telefon: 04276 2511 232 oder 233
E-Mail: umwelt@feldkirchen.at
Bildung
Dienstag, 07.01.2025
Die formale Schuleinschreibung für das Schuljahr 2025/26 findet in den Feldkirchner Volksschulen wie nachstehend angeführt statt:
Volksschule Feldkirchen:
- Donnerstag, 20.02.2025 von 14:15 bis 16:00 Uhr
- Freitag, 21.02.2025 von 14:15 bis 16:00 Uhr
Volksschule Glanhofen, VS St. Ulrich, VS Radweg und VS St. Martin:
- Freitag, 21.02.2025 von 13:00 bis 18:00 Uhr
Mitzubringen sind:
- Meldezettel
- Geburtsurkunde und E-Card des Kindes
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
- Mutter-Kind-Pass
- Nachweis über die Erziehungsberechtigung im Original
(im Falle, dass die Erziehungsberechtigten nicht die leiblichen Eltern des Kindes sind)
Aktuelles
Montag, 09.12.2024
Ziel dieses Projektes der Stadtgemeinde Feldkirchen in Zusammenarbeit mit der Fa. EFG Turbinenbau ist die Errichtung eines Themenweges entlang des Tiebelbaches. Es werden an mehreren Stationen Turbinen ausgestellt und erklärt. Damit soll vor allem das Bewusstsein für eine nachhaltige lokale Energiegewinnung geschaffen werden.
Der Startpunkt dieses Wasserwanderweges erfolgte im Amthofgarten, welcher dafür neu gestaltet und mit einer besonderen Turbine ausgestattet wurde.
Das Projekt soll einerseits die Bevölkerung für das Thema nachhaltige Energiegewinnung und saubere Stromerzeugung sensibilisieren. Es hat auch einen touristischen Effekt, da dieser Weg der Wasserkraft sich mit Freizeitbeschäftigungen wie Radfahren und Wandern ideal verbinden lässt.
Die Umsetzung des Projektes „Weg der Wasserkraft“ wird im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung - Vorhabensart 19.2.1 gefördert. Der Förderbetrag in Höhe von 29.000 Euro setzt sich aus Mitteln von Bund, Land und der Europäischen Union zusammen.
Europäische Kommission - Agrarpolitik | BM für Land- und Forstwirtschaft | Land Kärnten