Aktuelles
Donnerstag, 28.03.2024
Liebe Bürgerinnen und Bürger!
Am Karfreitag, dem 29. März 2024, ist das Rathaus geschlossen!
Wir sind ab Dienstag, dem 2. April 2024, wieder zu den üblichen Öffnungszeiten für Sie da.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein frohes und erholsames Osterfest!
Umwelt
Mittwoch, 27.03.2024
Das Verbrennen von biogenen Materialien (Baumschnitt, unbehandeltem Holz, Strauchschnitt) im Freien ist grundsätzlich verboten.
Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen, wie Osterfeuer, sind außerhalb des bebauten Gebietes jedoch erlaubt (geregelt durch die Kärntner Verbrennungsverbot-Ausnahmeverordnung).
Außerhalb des bebauten Gebietes ist ein Verbrennen im Freien dann verboten, wenn Verhältnisse vorherrschen (aufgrund von Trockenheit), die ein Ausbreiten des Brandes oder die Entwicklung eines Flugbrandes begünstigen. In diesem Zusammenhang sind auch allenfalls erlassene "Waldbrandverordnungen" zu berücksichtigen!
Sofern aufgrund schlechter Witterung ein Abbrennen entsprechend dem Kalenderdatum nicht möglich ist, können Osterfeuer am vorangehenden oder darauffolgenden Wochenende entzündet werden.
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Nach der Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung ist ein Verbrennen von Gegenständen im bebauten Gebiet verboten.
Die Beschickung des Feuers darf ausschließlich mit biogenen Materialien, das sind unbehandelte Materialien pflanzlicher Herkunft, wie etwa Holz, Baumschnitt, Strauchschnitt, Laub, erfolgen.
Brauchtumsfeuer sind der zuständigen Gemeinde
spätestens vier Tage vor dem Abbrennen (Dienstag 26.3.2024)
mittels bei der Gemeinde aufliegendem Formular zu melden.
Da diese Anmeldungen gesammelt an die Polizei und Feuerwehr weitergeleitet werden (zwecks Überprüfungen), wird um Verständnis gebeten, dass zu spät eingelangte Meldungen keine Berücksichtigung finden können!
Aus Sicht der Luftreinhaltung sollen Brauchtumsfeuer der Brauchtumspflege dienen und nicht der Entsorgung biogener Materialien.
Umwelt
Donnerstag, 21.03.2024
Mit über 60 % Waldanteil in der KLAR Region Tiebeltal und Wimitzerberge hat der Wald eine sehr große Bedeutung und ist daher auch stark von den Folgen des Klimawandels betroffen.
Die Waldbewirtschafter:innen werden somit vor viele Herausforderungen gestellt. Neben zunehmendem Borkenkäferbefall und Windwurf stellt der nach wie vor hohe Wilddruck ein Problem im Wald dar. Wo zu viel hungriges Wild die Knospen abfrisst, hat der Waldnachwuchs kaum Chancen.
Zum Wald gehört immer auch das Wild. Doch um das richtige Verhältnis wird seit Jahrzehnten heftig diskutiert. Nun erhöht der Klimawandel den Lösungsdruck. Unsere Wälder leiden massiv unter den Folgen. Um Schäden zu beheben und die Wälder fit für die Zukunft zu machen, benötigen wir dringend einen Dialog zwischen den unterschiedlichen Akteur:innen.
Wir möchten Sie herzlich zu zwei Veranstaltungen einladen, die näher auf dieses Thema eingehen und möchten den Dialog zwischen den Akteur:innen forcieren.
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VORTRAG
Wild auf Wald und Jagd – Wie reagieren im Klimawandel?
Beim Vortrags- und Diskussionsabend wird auf die Themen Aktuelle Herausforderungen für unserer Wälder durch den Klimawandel, Chance Waldumbau durch Naturverjüngung und auf die Herausforderung von Wildeinfluss und Jagd eingegangen.
Vortragende sind Dipl.-Ing. Markus Wedenig (Forstbüro Wedenig) und Dr. Eckart Senitza (IB Waldplan, Pro Silva).
Wann: Donnerstag, 04.04.2024, 19:00 Uhr
Wo: Amthof Feldkirchen (Festsaal)
EXKURSION
Wir laden interessierte Personen zur Exkursion und Waldbauliche Begehung von (Natur-) Verjüngungsflächen rund um Feldkirchen mit Dipl.-Ing. Markus Wedenig (Forstbüro Wedenig) und Dr. Eckart Senitza (IB Waldplan, Pro Silva) ein.
Wann: Freitag, 05.04.2024, 15:00 bis 18:00 Uhr
Treffpunkt: Fußballplatz Oberglan
Um Anmeldung zur Exkursion wird gebeten unter klar@fenergiereich.at
KOSTENLOSE WALDBERATUNGEN
Weiters möchten wir auf die neuerliche Möglichkeit von kostenlosen Waldberatungen aufmerksam machen. Gefördert werden
gemeinschatliche Termine von mehreren Waldbesitzer:innen gleichzeitg, um den Erfahrungsaustausch untereinander zu forcieren.
Gemeinsam mit dem Waldberatern wird der eigene Wald besichtigt, der Blick auf den Zustand des eigenen Waldes geschärft, um dadurch ein besseres Verständnis für die aktive Gestaltung eines klimafitten Waldes zu erreichen.
Die Beratungskosten werden von der KLAR! Tiebeltal und Wimitzerberge übernommen und sind für Waldbesitzer:innen kostenlos.
Interessensbekundung und Terminfestlegung direkt bei den Waldberatern Dipl.-Ing. Markus Wedenig (Forstbüro Wedenig) und Dr. Eckart Senitza (IB Waldplan).
Wasserwerk
Freitag, 15.03.2024
Eine auf dem neuesten Stand der Technik befindliche Wasserversorgungsanlage garantiert eine qualitativ und quantitativ gesicherte Versorgung mit Trinkwasser, selbst in Zeiten längerer Trockenperioden - auch für die nächsten Generationen!
Die Qualität unseres Trinkwassers ist ausgezeichnet! Es freut uns, folgende besonders positive Untersuchungswerte nach der Trinkwasserverordnung bekannt geben zu können. Bei Mehrwasserverbrauch im jeweiligen Versorgungsbereich können sich die angegebenen Werte, im Bezug auf die Wasserhärte, geringfügig erhöhen. Das Wasser ist auf Grund der vorliegenden Beschaffenheit (Befunde und Gutachten) als Trinkwasser bzw. Wasser für den menschlichen Gebrauch geeignet.
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- Versorgungsgebiet Pernegg – Dolintschig – Leiten - Adriach, St. Nikolai, Dellach - Debar (bis HB Glanhofen)
Gesamthärte: 12,8° dH
Nitrat: 9,82 mg/l
- Versorgungsgebiet von HB Glanhofen - Egg - Stocklitz - Weidenweg - Tramoitschig - Einbindung Prochazka
Gesamthärte: 10,6° dH
Nitrat: 5,22 mg/l
- Versorgungsgebiet Rottendorf - Markstein – Tramoitschig – Oberglan - Rogl-Schacht - Höfling - Neuhöfling - Eberdorf
Gesamthärte: 4,9° dH
Nitrat: 2,74 mg/l
- Versorgungsgebiet Sittich, Persching, Maltschach, Briefelsdorf, Micheldorf, Naßweg, Albern, Radweg (bis Dorfplatz), Laboisen, Aich
Gesamthärte: 5,8° dH
Nitrat: 2,71 mg/l
- Versorgungsgebiet der Radweger Quelle (von HB Radweg bis Dorfplatz Radweg)
Gesamthärte: 8,2° dH
Nitrat: 3,10 mg/l
- Versorgungsgebiet St. Ulrich – Pökelitz - Haiden – Diakonie Waiern – Lendorf – Tschwarzen – Poitschach - Seitenberg - Powirtschach - Feistritz - Weit - St. Ruprecht - Glanblick - Glan
Gesamthärte: 9,10° dH
Nitrat: 2,55 mg/l
- Versorgungsgebiet Förolach, Raunach, Agsdorf-Gegend, Mattersdorf, St. Martin, Fasching, Kallitsch, Hart, Grintschach, Ingelsdorf, Klein St. Veit, Farcha, Kreuth
Gesamthärte: 7,9° dH
Nitrat: 2,55 mg/l
- Versorgungsgebiet Feldkirchen Stadtgebiet – Lindl – Unterrain – Laboisen (bis Skumac) – Waiern – Krahberg – Sonnrain – Rabensorf – Buchscheiden – Prägrad – Klachl (Richtung Unterberg bis Übergabestation Ossiach)
Gesamthärte: 10,5° dH
Nitrat: 4,12 mg/l
Wasserhärte:
0 bis 10 °dH - weich bis mäßig hart
10 bis 16 °dH - ziemlich hart
16 bis 30 °dH - hart
Nitrat:
Richtzahl: 0-25 mg/l; Zulässige Höchstkonzentration: 50 mg/l
Das Wasser ist auf Grund der vorliegenden Beschaffenheit (Befunde und Gutachten) als Trinkwasser bzw. Wasser für den menschlichen Gebrauch geeignet.
Für den Bürgermeister:
Vbgm. Siegfried Huber
Aktuelles
Donnerstag, 07.03.2024
Zur Verhinderung von Straßenschäden infolge des Tauwetters werden ab Freitag, den 8.3.2024, auf angeführten Gemeinde- und Verbindungsstraßen Gewichtsbeschränkungen von 3,5t und 7,5t durch die Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen gemäß § 52 litera a Ziffer 9c StVO 1960 „Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 3,5 t“ bzw. „Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 7,5 t“ Gesamtgewicht mit der Zusatztafel „infolge Tauwetter“ verfügt.
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Straße |
Gewichtsbeschränkung |
Beschreibung |
Aicher Weg |
3,5 t |
Aich |
Alberer Ortschaftsweg |
3,5 t |
Albern |
Albern – Tigringer Weg |
3,5 t |
Albern |
Eberdorfer Weg |
7,5 t |
Eberdorf/Höfling |
Prollnigweg |
3,5 t |
Glanhofen |
Haselweg |
7,5 t |
Glanhofen |
Holzbauerweg |
7,5 t |
Glanhofen |
Lärchenweg |
7,5 t |
Glanhofen |
Eggweg |
3,5 t |
Glanhofen-Egg |
Luagerweg |
3,5 t |
Guttaring |
Haiden-Feistritz (Osterpötscherweg) |
3,5 t |
Haiden/Feistritz |
Birkenweg |
7,5 t |
Höfling |
Deichweg |
7,5 t |
Höfling |
Mühlwiesenweg |
7,5 t |
Höfling |
Römerweg |
3,5 t |
In Haiden |
Golkstraße |
3,5 t |
Klein St. Veit Tafel wird bei L 70 Klein St. Veiterstraße aufgestellt - mit der Zusatztafel ab Golkstraße |
Leinig |
3,5 t |
Leinig |
Moorstraße stillschweigend |
3,5 t |
Leinig |
Moorstraße Verbindungsstraße |
3,5 t |
Leinig |
Moorstraße |
3,5 t |
von Leinig nach Prägrad |
Kalvarienbergweg mit Abzweigung |
3,5 t |
Lindl |
Schlossblick |
3,5 t |
Oberglan |
Stocklitzer Weg |
3,5 t |
Oberglan |
Weidenweg |
3,5 t |
Oberglan |
Glanstraße |
3,5 t |
Oberglan/Glanhofen |
Strußnigweg |
3,5 t |
Pökelitz |
Powirtschacherweg |
3,5 t |
Powirtschach |
Prägrader Weg |
3,5 t |
Prägrad |
Raunacherweg |
3,5 t |
Raunach |
Rottendorf - Schotterweg |
3,5 t |
Rottendorf |
Rottendorf - Verbindungsweg Pollenitz |
3,5 t |
Rottendorf Verbindungsweg Auffahrt Pollenitz |
Seitenberg – teillänge ab Steinwender |
3,5 t |
Seitenberg |
Toplaweg |
3,5 t |
St. Martin |
Faschinger Weg |
3,5 t |
St. Martin/Fasching |
St. Stefan |
3,5 t |
St. Stefan |
Kaltenherbergeweg |
3,5 t |
St. Ulrich |
Buchenweg |
3,5 t |
Stocklitz-Oberglan |
Fichtenweg |
3,5 t |
Stocklitz-Oberglan |
Tramoitschig - Lackner |
3,5 t |
Tramoitschig |
Tramoitschiger Weg |
3,5 t |
Tramoitschig |
Tschahitscherweg |
3,5 t |
Tschahitsch/St. Stefan |
Praschigerweg |
3,5 t |
Tschwarzen-Dietrichstein-Praschig |
Maltschach – Mattersdorfer Weg |
3,5 t |
Versetzung der Tafel bis zum Ende der Ortschaft Mattersdorf - von Mattersdorf Objekt 2 bis Maltschach |
Glanzerstraße |
3,5 t |
Wachsenberg |
Von diesem Verbot ausgenommen sind:
- Einsatzfahrzeuge (§ 26 StVO) sowie Fahrzeuge des Straßendienstes und der Müllabfuhr (§ 27 StVO).
- Fahrzeuge der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten
- Fahrzeuge des österreichischen Bundesheeres
- Die fahrplanmäßigen Kurswagen der ÖBB-Postbus GmbH und der Privatlinien, soweit sie der Beförderung von Personen dienen
- Einsatzfahrzeuge der Elektrizitätsgesellschaften und der Telegrafenbauämter dann, wenn es sich um Fahrten zur Behebung von Störungen des Versorgungsnetzes handelt
- Frischmilchtransporte der Molkerei
- Fahrzeuge der gemeindeansässigen Gewerbebetriebe im Verbotsbereich für Fahrten von und zur eigenen Betriebsstätte.
- Fahrzeuge der Wildbach- und Lawinenverbauung (betriebseigene und betriebsfremde) im Zusammenhang mit Verbauungsarbeiten.
- Viehtransporte ab Hof, sowie Fahrzeuge der Tierkörperentsorgung GmbH und Fahrzeuge die den gesundheitlichen Belangen der Tiere dienen (Tierarzt, Klauenbehandlung).
- Fahrzeuge des Wasserverbandes Ossiacher See wenn es sich um Fahrten zur Behebung von Störungen des Versorgungsnetzes handelt
Die Behörde kann auf Antrag in dringenden Fällen (lebensnotwendige Fuhren) gemäß § 45 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung 1960, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt I 6/2017, Ausnahmebewilligungen von den verfügten Gewichtsbeschränkungen erteilen.
Eine diesbezügliche Bewilligung kann jedoch nur erteilt werden, wenn ein erhebliches persönliches oder wirtschaftliches Interesse des Antragstellers eine solche Ausnahme erfordert oder wenn sich die ihm gesetzlich oder sonst obliegenden Aufgaben anders nicht oder nur mit besonderen Erschwernissen durchführen lassen und eine wesentliche Beeinträchtigung von Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs nicht zu erwarten ist.
Die Zustimmung des Straßenerhalters ist jedenfalls erforderlich.
Der Bürgermeister:
Martin Treffner
Aktuelles
Mittwoch, 27.12.2023
ACHTUNG! Ab 1.1.2024 erfolgt der Umstieg von der Müll App auf die CITIES APP! Die bisherige Müll App verliert ihre Funktion!
Alle Informationen zur Müllentsorgung finden Sie auch in unserer Infobroschüre: Download Infobroschüre (PDF)
mehr Infos
Und so funktioniert's
Unsere Ansprechpartner für den CITIES Müllkalender sind:
Waltraud Blaßnig oder Carina Freithofnig
Telefon: 04276 2511 232 oder 233
E-Mail: umwelt@feldkirchen.at
Aktuelles
Donnerstag, 21.09.2023
118 Gemeinden und eine Region aus ganz Österreich erhalten aus den Händen von Bundesministerin MMag. Dr. Susanne Raab, das staatliche Gütezeichen für Familienfreundlichkeit.
In einem feierlichen Rahmen wurden am 22. Juni 2023 auf der Kommunalmesse in Innsbruck insgesamt 118 Gemeinden und eine Region von MMag. Dr. Susanne Raab, Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien, gemeinsam mit dem Präsidenten des Österreichischen Gemeindebundes, Bürgermeister Mag. Alfred Riedl, mit dem staatlichen Gütezeichen familienfreundlichegemeinde bzw. familienfreundlicheregion ausgezeichnet.
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"Familien bilden das Rückgrat der sozialen Strukturen der Gemeinden und damit der Gesellschaft. Daher ist die Unterstützung von Familien ein wichtiger kommunalpolitischer Faktor und eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe" betonte Susanne Raab.
Alfred Riedl erläuterte zudem, dass durch die Zertifizierung "in den betreffenden Gemeinden das Bevölkerungswachstum und die Erwerbsquote erhöht und der gesellschaftliche Zusammenhalt gefördert werden. Familienfreundlich zertifizierte Gemeinden verfügen somit über wichtige Standortvorteile und wirksame Maßnahmen, um Abwanderung vorzubeugen."
Seit über 10 Jahren unterstützt der österreichische Gemeindebund die Gemeinden und Regionen auf ihrem Weg hin zu mehr Familienfreundlichkeit.
86 der ausgezeichneten Gemeinden und eine Region erhielten zudem das UNICEF- Zusatzzertifikat „Kinderfreundliche Gemeinde" beziehungsweise „Kinderfreundliche Region''.
Um die zusätzliche Auszeichnung zu erhalten, müssen im Rahmen der Zertifizierung Maßnahmen in speziellen kinderrechtsrelevanten Themenbereichen gesetzt werden. "Gemeinden sind unmittelbarer Lebensraum von Kindern und Jugendlichen. Mit der UNICEF-Zertifizierung können sie die Anliegen junger Menschen sichtbar machen und gemeinsam verwirklichen, um zu einem kinderfreundlichen Umfeld beizutragen - das wirkt sich positiv auf die gesamte Gemeinschaft aus", ist sich der Präsident von UNICEF Österreich, Dr. Hubert Schultes, sicher.
Die Delegation aus Feldkirchen: Stadtamtsdirektion Mag. Dr. Silvia Schwarz, Bürgermeister Martin Treffner, Projektleiterin Alexandra Warmuth und Bundesministerin Susanne Raab
Aktuelles
Mittwoch, 07.06.2023
Ab 10. Juli 2023 findet Ihr hier interessante Neuigkeiten, spannende Veranstaltungen und alle Informationen zur Stadtgemeinde. Hier könnt Ihr Euch in Zukunft mit den Seiten von Feldkirchen in Kärnten verbinden, den aktuellen Müllkalender abonnieren und Anliegen direkt an die Stadtgemeinde übermitteln.
Interessierte Vereine und Betriebe können so eine Seite beantragen:
Eine genaue Anleitung und Informationen gibt's im YouTube-Video: