Kundmachung - Öffentliche Bekanntmachung - Unzustellbares Schriftstück
Amtstafel
Anschlagdatum: 22.06.2022 - 06.07.2022
KUNDMACHUNG
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Gemäß § 25 Zustellgesetz 1982 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass für nachangeführte Person ein postalisch unzustellbares Schriftstück beim Einwohneramt der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten (Parterre, Zimmer 4) zur Abholung bereitliegt. Die Zustellung des angeführten Schriftstückes gilt gemäß § 25 Zustellgesetz 1982 als bewirkt, wenn seit dem Anschlag an der Amtstafel zwei Wochen verstrichen sind.
Herr Hrcan Mihal
Der Bürgermeister:
i.A.: Fischer-Seebacher