Kundmachung - Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments
Amtstafel
Anschlagdatum: 07.03.2024 - 09.06.2024
KUNDMACHUNG
über die
Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder
des Europäischen Parlaments
Gemäß § 2 Absatz 3 der Europawahlordnung – EuWO wird hiermit die Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Europawahl, Bundesgesetzblatt II 72/2024, bekanntgemacht.
Die Verordnung der Bundesregierung hat folgenden Wortlaut:
"Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages.
Aufgrund des § 2 Absatz 1 der Europawahlordnung – EuWO, Bundesgesetzblatt 117/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt I 130/2023, wird verordnet:
§ 1. Die Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wird ausgeschrieben.
§ 2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der
9. Juni 2024
festgesetzt.
§ 3. Als Stichtag wird der 26. März 2024 bestimmt."
Der Bürgermeister:
Martin Treffner