Sehr geehrte Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger!
Wir bitten Sie um Bekanntgabe des Wasserzählerstandes für die Jahresabrechnung 2025 (Ablesestichtag 31.12.2025).
Wir ersuchen Sie, den Zählerstand Ihrer Wasseruhr in die zugesendete blaue Ablesekarte einzutragen, diese abzutrennen und bis spätestens 07.01.2026 an die Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten, Hauptplatz 5, 9560 Feldkirchen in Kärnten, zu retournieren.
Alternativ können Sie den Zählerstand auch
unter http://www.zaehlerdaten.at/?sdaid=GDE21002 bekannt geben,
per E-Mail an: wasserablesung@feldkirchen.at senden oder
mit Ihrem Smartphone den auf der Ablesekarte aufgedruckten QR-Code scannen.
Damit sind Sie automatisch im Erfassungssystem (http://www.zaehlerdaten.at/?sdaid=GDE21002) angemeldet und müssen nur mehr den Wasserzählerstand eingeben.
Rückfragen und Auskünfte (während der Dienstzeiten):
Telefon: 04276 2511-262, 261 oder 265
Sollte bis zum 07. Jänner 2026 keine Zählerstandsmeldung bei uns einlangen, wird der Jahresverbrauch 2025 geschätzt und der geschätzte Zählerstand für die weitere Verrechnung herangezogen.
Achtung!
Eine nachträgliche Korrektur des geschätzten Wasserverbrauches auf Ihren Wunsch ist mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden. In diesem Fall werden zusätzlich 30 Euro verrechnet.
Hinweis für Eigentümer von Privat- und Gartenwasserzählern:
Gemäß Maß- und Eichgesetz (MEG) sind Wasserzähler spätestens alle 5 Jahre nachzueichen. Ein Messgerät, dessen Eichung ungültig geworden ist, gilt als ungeeicht und darf nicht mehr verwendet werden.