Hundehaltung - Informationen

Informationen zur Hundehaltung

Informationen für Hundehalterinnen und Hundehalter 🐶

Wer einen Hund hält, hat verschiedene gesetzliche Vorgaben zu beachten. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zu Sachkundenachweis, Registrierung, Hundeabgabe, Leinen- und Maulkorbpflicht sowie zur Vermeidung von Hundekot auf öffentlichen Flächen.

Sachkundennachweis

🐕 Sachkundenachweis für Hundehalter

Wer ab 1. Juli 2026 die Haltung eines Hundes anstrebt, muss vor Beginn der Hundehaltung einen Nachweis allgemeiner Sachkunde durch Absolvierung eines Theoriekurses erbringen.

Zusätzlich dazu haben Halter von mindestens sechs Monate alten Hunden innerhalb von einem Jahr nach Beginn der Haltung die Erfüllung einer Praxiseinheit mit dem jeweiligen Hund nachzuweisen.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist kein Sachkundenachweis erforderlich. Dies betrifft insbesondere Personen,

  • die bei Aufnahme eines weiteren Hundes bereits einen oder mehrere Hunde halten und dies durch eine Registrierung in einer Datenbank gemäß § 24a Tierschutzgesetz nachweisen können;

  • die zum Zeitpunkt der Aufnahme eines Hundes keinen Hund halten, aber innerhalb der letzten zwei Jahre einen Hund gehalten haben. Die frühere Hundehaltung muss dabei mindestens zwei Jahre gedauert haben und entsprechend registriert gewesen sein;

  • die zum Zeitpunkt der Aufnahme eines Hundes keinen Hund halten, aber innerhalb der letzten sieben Jahre einen Hund gehalten haben. Die frühere Hundehaltung muss mindestens zwei Jahre gedauert haben und entsprechend registriert gewesen sein. Zusätzlich ist eine Ausbildung mit spezifischen Kenntnissen über die Haltung und den Umgang mit Hunden nachzuweisen.

Die bundesweit einheitlichen Unterlagen und ergänzenden Informationen zu den Kursen finden Sie unter: www.tierwissen.at

Die in Kärnten berechtigten Vortragenden werden unter folgender Adresse veröffentlicht: Sachkundenachweis Kärnten

Die Halterin bzw. der Halter, in dessen Haushalt der Hund gehalten wird, ist dafür verantwortlich, dass der erforderliche Sachkundenachweis in der Heimtierdatenbank hinterlegt wird.

Alternativ ist dies auch über private Heimtierdatenbanken wie Animaldata, Petcard, PawlD oder IFTA möglich.

Hund registrieren und chippen

🐾 Hund registrieren und chippen

Jeder in Österreich gehaltene Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Heimtierdatenbank registriert sein.

Der Mikrochip wird von einer Tierärztin bzw. einem Tierarzt eingesetzt. Die Kosten dafür trägt die Hundehalterin bzw. der Hundehalter.

Überprüfen Sie bitte, ob Ihr Hund schon ordnungsgemäß registriert ist.

Für die Online-Registrierung benötigen Sie eine aktivierte ID Austria.

Heimtierdatenbank – Registrierung und Informationen

Hundeabgabe

💶 Hundeabgabe

Für das Halten eines Hundes ist eine Hundeabgabe zu entrichten.

Hunde müssen ab einem Alter von drei Monaten innerhalb eines Monats bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde zur Hundeabgabe angemeldet werden.

Hunde, die älter als drei Monate sind, müssen außerhalb des Hauses und der zum Haus gehörenden umfriedeten Grundstücke mit einer gut sichtbar befestigten, gültigen Hundemarke versehen sein.

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Feldkirchen haben, können Sie Ihren Hund bei der Stadtkasse der Stadtgemeinde Feldkirchen

  • persönlich,

  • telefonisch unter 04276/2511-211 oder

  • über das Onlineformular auf www.feldkirchen.at

anmelden bzw. abmelden.

➡️Informationen zur Höhe der Hundeabgabe

Leinen- und Maulkorbpflicht

🦮 Leinen- und Maulkorbpflicht

Hunde sind so zu halten und zu verwahren, dass

  • Menschen und Tiere weder gefährdet noch verletzt werden,

  • Menschen nicht in unzumutbarer Weise belästigt werden und

  • die Übertragung gefährlicher Krankheiten auf Menschen und Tiere verhindert wird.

An welchen Orten gilt Leinen- oder Maulkorbpflicht?

An öffentlichen Orten, an denen erfahrungsgemäß mit einer größeren Anzahl von Menschen, Tieren oder Verkehrsmitteln zu rechnen ist, müssen Hunde entweder mit einem Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass sie jederzeit beherrscht werden können.

Dazu zählen insbesondere:

  • Straßen und Plätze

  • öffentlich zugängliche Parkanlagen

  • Gaststätten und Geschäftslokale

  • frei zugängliche Bereiche von Häusern, etwa Stiegenhäuser und Zugänge zu Mehrfamilienhäusern

Wichtig: Außerhalb eingefriedeter Grundstücke sind Leine oder Maulkorb jedenfalls mitzuführen. Bei einem unerwarteten Auftreten von Menschen, Tieren oder Verkehrsmitteln sowie in Situationen, in denen eine Gefahr durch den Hund entstehen oder vergrößert werden könnte, sind Leine oder Maulkorb sofort zu verwenden.


🦌 Leinenpflicht zum Schutz des Wildes

In Kärnten gelten zum Schutz des Wildes besondere Bestimmungen.

In Jagdgebieten außerhalb geschlossener und verbauter Gebiete müssen Hunde ausnahmslos bei Tag und Nacht an der Leine geführt oder so verwahrt werden, dass sie keinen Schaden am Wildtierbestand anrichten können.

Ausgenommen sind gekennzeichnete Hundezonen und Hundeauslaufplätze.

Die Regelung gilt nicht für:

  • Junghunde bis zum Alter von 12 Monaten, wenn sie so beaufsichtigt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung möglich ist;

  • Hunde, deren Halterin bzw. Halter über die erforderliche Sachkunde zum Führen des Hundes verfügt und die jederzeit beherrscht werden können.

Hundekot

💩 Hundekot: Bitte sauber halten!

Hunde dürfen Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen.

Als Hundehalterin bzw. Hundehalter sind Sie dafür verantwortlich, den Hundekot sofort zu entfernen.

Bitte führen Sie beim Spaziergang immer ausreichend Hundekotsackerl mit und entsorgen Sie die gefüllten Sackerl anschließend ordnungsgemäß in einem Abfallkorb.

Hundekot kann Krankheitserreger, Bakterien und Würmer übertragen und stellt außerdem eine Verschmutzung des öffentlichen Raums dar.

Die Entrichtung der Hundeabgabe entbindet nicht von der Verpflichtung, Hundekot zu entfernen.

Pflichten auf einen Blick

Ihre wichtigsten Pflichten auf einen Blick

Sachkundenachweis

Bei erstmaliger Hundehaltung ab 1. Juli 2026 vor Aufnahme der Haltung erforderlich

Praxiseinheit

Bei Hunden ab 6 Monaten innerhalb eines Jahres nach Aufnahme der Haltung

Chip

Jeder Hund muss gechippt sein

Registrierung

Jeder Hund muss in der Heimtierdatenbank registriert sein

Hundeabgabe

Ab dem 3. Lebensmonat innerhalb eines Monats bei der Wohnsitzgemeinde anmelden

Hundemarke

Bei Hunden über 3 Monate außerhalb des Hauses bzw. umfriedeter Grundstücke sichtbar zu tragen

Leine/Maulkorb

Außerhalb von eingefriedeten Grundflächen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben

Jagdgebiete

Grundsätzlich Leinenpflicht zum Schutz des Wildes, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift

Hundekot

immer sofort entfernen und im Abfallkorb oder Hausmülltonne entsorgen

Wir ersuchen alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und damit zu einem sicheren und sauberen Zusammenleben in unserer Gemeinde beizutragen.