Aktuelles
Mittwoch, 11.09.2024
Die Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten schreibt die Verpachtung des Baderestaurants und des Badebetriebes am Flatschacher See öffentlich aus.
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1. Kurzbeschreibung des Pachtobjektes:
- Ausschankraum für rund 55 Personen
- Weiterer Gastraum für 35 Personen
- Küchenraum
- Kioskraum zur Außenversorgung
- Terrasse mit rund 100 m²
- WC-Anlagen im Restaurantbereich und im Strandbereich
- Kellerräumlichkeiten und Lager, Verarbeitungsraum
- 10 Parkplätze vor der Haustür und großer öffentlicher Parkplatz
- Das Pachtgebäude ist derzeit durch die Vorpächter komplett eingerichtet und Ablösen von Betriebseinrichtungsgegenständen vom derzeitigen Verpächter sind möglich
- Führung des Badebetriebes
2. Bedingungen:
- Abschluss eines Pachtvertrages gemäß bereits vorliegendem Entwurf
- Vereinbarung einer Benützungsordnung für das Freizeit- und Erholungsgelände am Flatschacher See gemäß bereits vorliegendem Entwurf
- Betriebspflicht gilt vom 1.5. bis 30.9. jeden Jahres – Offenhaltepflicht von 9 Monaten pro Jahr
- Ein attraktives gastronomisches Nutzungskonzept ist dem Angebot beizufügen
- Vorlage des Nachweises der fachlichen Eignung zur Führung eines derartigen Gewerbebetriebes nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung
- Beifügung einer Aufstellung über die bisherigen einschlägigen Tätigkeiten (Nachweise sind über Aufforderung nachzureichen)
- Vorlage eines Investitions- und Finanzierungskonzeptes
- Pachtdauer nach Vereinbarung
- Nachweis der Unbescholtenheit durch Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses
- Angabe des monatlichen Pachtzinses (zu zahlen für 12 Monate jährlich – inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer von 20 %)
- Erlegung einer Kaution oder Bankgarantie in der Höhe des jährlichen Pachtzinses vor Vertragsabschluss.
Interessenten werden eingeladen ihre Angebote vollständig samt den oben verlangten Beilagen bis 23.10.2024, 12.00 Uhr, in der Stadtamtsdirektion der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten, 9560 Feldkirchen in Kärnten, in einem verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Anbot Pachtung Strandrestaurant Flatschacher See" abzugeben oder per Post an Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten, Abteilung EST - Tourismus, Hauptplatz 5, 9560 Feldkirchen in Kärnten, zu senden. Unvollständige Anbote werden ausgeschieden.
Anfragen richten Sie bitte an Herrn Dott. Stefan Weißenbacher, MA, Touristikbüro Feldkirchen, Telefon 04276-2511-333 oder E-mail: tourismus@feldkirchen.at
Der Bürgermeister:
Martin Treffner
Aktuelles
Montag, 26.08.2024
Die Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten schreibt die Verpachtung des Cafébetriebes des Sporthallenbuffets in der Sporthalle Schulhausgasse, Schulhausgasse 5, 9560 Feldkirchen in Kärnten, öffentlich aus.
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1. Kurzbeschreibung des Pachtobjektes:
- Buffetraum mit ca 29 m²
- Lagerraum mit ca 9 m²
- Sanitärgruppe mit cirka 16 m²
- Gang mit cirka 8 m²
- WC-Anlagen
- Das Pachtgebäude ist derzeit durch den Vorpächter komplett eingerichtet.
- Ablösen von Betriebseinrichtungsgegenständen vom derzeitigen Verpächter sind möglich und sind mit ebendiesem abzuklären
- Alleiniges Betriebsrecht in der gesamten Sporthalle
Darüber hinaus werden dem Pächter noch folgende Bewilligungen eingeräumt:
- Mitbenützung der Fläche im Foyer vor dem Sichtfenster zur Aufstellung von zwei kleinen Tischen mit vier kleinen Sesseln;
- Mitbenützung der Fläche im Foyer gegenüber dem Buffet, zur Aufstellung eines kleinen Tisches mit vier kleinen Sesseln;
- Mitbenützung der Fläche im Aufgangsbereich (nördlich des Einganges) zur Aufstellung von vier kleinen Tischen und acht kleinen Sesseln;
- Mitbenützung der Fläche auf der Terrasse, auf Höhe des Lagerraumes des Buffets bis Tribünenbeginn, zur Aufstellung von Tischen und Sesseln;
- Aufstellung eines Getränkeautomaten im Kellergang nächst den Behinderten-WC-Anlagen;
2. Bedingungen:
- Abschluss eines Pachtvertrages gemäß bereits vorliegendem Entwurf
- Betriebspflicht zur Offenhaltung bei Schul- Sport- und sonstigen Veranstaltungen.
- Ein attraktives gastronomisches Nutzungskonzept ist dem Angebot beizufügen
- Vorlage des Nachweises der fachlichen Eignung zur Führung eines derartigen Gewerbebetriebes nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung
- Beifügung einer Aufstellung über die bisherigen einschlägigen Tätigkeiten (Nachweise sind über Aufforderung nachzureichen)
- Vorlage eines Investitions- und Finanzierungskonzeptes
- Pachtdauer nach Vereinbarung
- Nachweis der Unbescholtenheit durch Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses
- Anbotslegung über die Höhe des jährlichen Pachtzinses. Die gesetzliche Mehrwertsteuer idHv. 20% ist hierbei gesondert auszuweisen. Vorgenannter ist halbjährlich in zwei Teilbeträgen zu entrichten.
- Erlegung einer Kaution oder Bankgarantie in der Höhe des jährlichen Pachtzinses bereits bei Anbotslegung.
Interessenten werden eingeladen, ihre Angebote vollständig samt den oben verlangten Beilagen bis 30.9.2024, 12.00 Uhr, in der Stadtamtsdirektion der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten, 9560 Feldkirchen in einem verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Anbot Pachtung Sporthallenbuffet in der Sporthalle Schulhausgasse" abzugeben oder per Post an: Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten – Abteilung EST – Schule-Jugend-Sport, Hauptplatz 5, 9560 Feldkirchen in Kärnten, zu senden. Unvollständige Anbote werden ausgeschieden.
Anfragen richten Sie bitte an:
Christina Sabitzer-Striednig
Bereich Schule, Jugend und Sport
Stadtgemeinde Feldkirchen
Telefon 04276/2511-230 oder E-Mail: jugend-sport@feldkirchen.at
Der Bürgermeister:
Martin Treffner
Wahlen
Dienstag, 23.07.2024
Am 29. September wird gewählt. Unsere „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung – für Sie und für die Gemeinde.
Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Nationalratswahl optimal unterstützen. Deshalb wird Ihnen im August eine "Amtliche Wahlinformation – Nationalratswahl 2024" zugestellt. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl bundesweit (an einen Haushalt) verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung.
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Diese ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Antragscode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen, abtrennbaren Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen Barcode für die schnellere Abwicklung bei der Wahl am Wahltag selbst.
Doch was ist mit all dem zu tun?
Zur Erleichterung der Wahlabwicklung bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis zur Wahl am 29. September ins Wahllokal mit.
Sollten Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Dazu stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung: Persönlich in der Gemeinde, schriftlich mit der abtrennbaren, personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im Internet. Mit dem personalisierten Antragscode auf der Wählerverständigungskarte in der „Amtlichen Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr unter www.meinewahlkarte.at/21002 Ihre Wahlkarte beantragen.
UNSERE TIPPS:
- Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig!
- Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden!
- Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist Mittwoch, der 25. September 2024, 24:00 Uhr bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet ist, können schriftliche Anträge bis Freitag, den 27. September 2024, 12:00 Uhr erfolgen.
- Eine persönliche Antragsstellung ist ebenso bis Freitag, den 27. September 2024, 12:00 Uhr möglich.
Bei einer persönlichen Beantragung einer Wahlkarte ab Anfang September, können Sie sofort nach Ausfolgung der Wahlkarte direkt im Gemeindeamt wählen und die Briefwahlkarte dem Gemeindebediensteten übergeben.
Die Zustellung erfolgt ab Anfang September auf Ihre angegebene Zustelladresse.
Die Wahlkarte muss bis spätestens 29. September 2024, 17 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Sie haben weiters die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag in jedem geöffneten Wahllokal oder bei jeder Bezirkswahlbehörde abzugeben.
Tipp:
VERWENDEN SIE BITTE FÜR WAHLKARTENANTRÄGE DIESE AMTLICHE WAHLINFORMATION! – SIE ERLEICHTERN UNS WESENTLICH DIE ARBEIT!
Gesundheit
Montag, 27.05.2024
Ab sofort kann sich jeder auf kaernten.radelt.at anmelden und Radkilometer für seine Gemeinde sammeln. (Bei der Registrierung einfach bei Veranstalter die Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten auswählen!)
Tun wir gemeinsam etwas für unsere Gesundheit und die Umwelt und schwingen uns aufs Rad!
Jeder kann mitmachen und tolle Preise gewinnen, es sind keine sportlichen Höchstleistungen notwendig!
Jeder Rad-Kilometer zählt! Die Hauptaktion von „Kärnten radelt“ läuft von 20. März bis 30. September 2024.
In der "Österreich radelt-App" oder online anmelden, losradeln und Kilometer eintragen. Du kannst jederzeit mitmachen!
Hole dir die App! Jetzt kostenlos für iOS & Android!
Verwaltung
Montag, 27.05.2024
Der Bund hat den Ländern im Jahr 2023 einen einmaligen Zweckzuschuss in Höhe von 150 Millionen Euro zum Zweck der Finanzierung der Senkung von Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und Gemeindeanlagen für die Wasserversorgung, für die Beseitigung von Abwasser und für die Müllabfuhr im Jahr 2024 gewährt.
Auf die Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten entfällt dabei ein Betrag von 239.139 Euro und entspricht dies einem Betrag von 16,72 Euro pro Hauptwohnsitz.
Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 16. April 2024 hat sich die Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten dazu entschlossen, den Zweckzuschuss aus der Gebührenbremse dem Wasserhaushalt zukommen zu lassen. Durch diese Maßnahme wurde der Gebührenzahler entlastet, da die erforderliche inflationsbedingte Gebührenanpassung nicht zur Gänze erfolgen musste.
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Die für das Haushaltsjahr 2024 zu erwartenden Mehrkosten bei der Budgeterstellung auf Grund der Preissteigerungen (Zins-, Energie- und Personalkosten etc.) von rund 400.000 Euro mussten somit nicht mit einer Gebührenerhöhung von 17 % abgefedert werden, sondern konnte mit einer Erhöhung von 6,8 % von 3,69 Euro auf 3,94 Euro das Auslangen gefunden werden – der Gebührenzahler kommt mit dem Zweckzuschuss aus der Gebührenbremse im Wasserhaushalt auf eine Ersparnis von 0,38 Euro/m3.
Der Wasserpreis pro m³ beträgt daher dank der Gebührenbremse aktuell 3,94 Euro, ein Liter Wasser kostet demnach 0,00394 Euro (Information entsprechend Informationspflicht gemäß § 24a Absatz 1 K-GWVG, Landesgesetzblatt 107/1997, in der geltenden Fassung).
Aktuelles
Mittwoch, 27.12.2023
ACHTUNG! Ab 1.1.2024 erfolgt der Umstieg von der Müll App auf die CITIES APP! Die bisherige Müll App verliert ihre Funktion!
Alle Informationen zur Müllentsorgung finden Sie auch in unserer Infobroschüre: Download Infobroschüre (PDF)
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Und so funktioniert's
Unsere Ansprechpartner für den CITIES Müllkalender sind:
Waltraud Blaßnig oder Carina Freithofnig
Telefon: 04276 2511 232 oder 233
E-Mail: umwelt@feldkirchen.at
Aktuelles
Donnerstag, 21.09.2023
118 Gemeinden und eine Region aus ganz Österreich erhalten aus den Händen von Bundesministerin MMag. Dr. Susanne Raab, das staatliche Gütezeichen für Familienfreundlichkeit.
In einem feierlichen Rahmen wurden am 22. Juni 2023 auf der Kommunalmesse in Innsbruck insgesamt 118 Gemeinden und eine Region von MMag. Dr. Susanne Raab, Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien, gemeinsam mit dem Präsidenten des Österreichischen Gemeindebundes, Bürgermeister Mag. Alfred Riedl, mit dem staatlichen Gütezeichen familienfreundlichegemeinde bzw. familienfreundlicheregion ausgezeichnet.
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"Familien bilden das Rückgrat der sozialen Strukturen der Gemeinden und damit der Gesellschaft. Daher ist die Unterstützung von Familien ein wichtiger kommunalpolitischer Faktor und eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe" betonte Susanne Raab.
Alfred Riedl erläuterte zudem, dass durch die Zertifizierung "in den betreffenden Gemeinden das Bevölkerungswachstum und die Erwerbsquote erhöht und der gesellschaftliche Zusammenhalt gefördert werden. Familienfreundlich zertifizierte Gemeinden verfügen somit über wichtige Standortvorteile und wirksame Maßnahmen, um Abwanderung vorzubeugen."
Seit über 10 Jahren unterstützt der österreichische Gemeindebund die Gemeinden und Regionen auf ihrem Weg hin zu mehr Familienfreundlichkeit.
86 der ausgezeichneten Gemeinden und eine Region erhielten zudem das UNICEF- Zusatzzertifikat „Kinderfreundliche Gemeinde" beziehungsweise „Kinderfreundliche Region''.
Um die zusätzliche Auszeichnung zu erhalten, müssen im Rahmen der Zertifizierung Maßnahmen in speziellen kinderrechtsrelevanten Themenbereichen gesetzt werden. "Gemeinden sind unmittelbarer Lebensraum von Kindern und Jugendlichen. Mit der UNICEF-Zertifizierung können sie die Anliegen junger Menschen sichtbar machen und gemeinsam verwirklichen, um zu einem kinderfreundlichen Umfeld beizutragen - das wirkt sich positiv auf die gesamte Gemeinschaft aus", ist sich der Präsident von UNICEF Österreich, Dr. Hubert Schultes, sicher.
Die Delegation aus Feldkirchen: Stadtamtsdirektion Mag. Dr. Silvia Schwarz, Bürgermeister Martin Treffner, Projektleiterin Alexandra Warmuth und Bundesministerin Susanne Raab
Aktuelles
Mittwoch, 07.06.2023
Ab 10. Juli 2023 findet Ihr hier interessante Neuigkeiten, spannende Veranstaltungen und alle Informationen zur Stadtgemeinde. Hier könnt Ihr Euch in Zukunft mit den Seiten von Feldkirchen in Kärnten verbinden, den aktuellen Müllkalender abonnieren und Anliegen direkt an die Stadtgemeinde übermitteln.
Interessierte Vereine und Betriebe können so eine Seite beantragen:
Eine genaue Anleitung und Informationen gibt's im YouTube-Video: