Gebühren & Tarife

    Abfallgebühren

    Bereitstellungsgebühr ab 1.1.2026
    1. Die Höhe der jährlichen Bereitstellungsgebühr ergibt sich aus der Vervielfachung der aufgestellten Müllbehälter mit dem Gebührensatz. Ist die Bereitstellungsgebühr nur für einen Teil eines Kalenderjahres zu entrichten, beträgt diese je Kalendermonat ein Zwölftel der jährlichen Bereitstellungsgebühr.

    2. Die jährliche Bereitstellungsgebühr ohne Biotonnenbenützung beträgt inklusive 10% Umsatzsteuer:

      a) je 120 Liter Hausmüllbehälter Euro 52,44

      b) je 240 Liter Hausmüllbehälter Euro 104,86

      c) je 800 Liter Hausmüllbehälter Euro 365,14

      d) je 1.100 Liter Hausmüllbehälter Euro 502,22

    3. Die jährliche Bereitstellungsgebühr mit Biotonnenbenützung beträgt inklusive 10% Umsatzsteuer:

      a) je 120 Liter Hausmüllbehälter Euro 74,92

      b) je 240 Liter Hausmüllbehälter Euro 149,84

      c) je 800 Liter Hausmüllbehälter Euro 521,88

      d) je 1.100 Liter Hausmüllbehälter Euro 717,44

    Entsorgungsgebühr ab 1.1.2026
    1. Die Höhe der Entsorgungsgebühr ohne Biotonnenbenützung ergibt sich aus der Vervielfachung der durchgeführten Entleerungen je Hausmüllbehälter mit dem Gebührensatz.

      Der Gebührensatz beträgt je Entleerung inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 10 %:

      a) je 120 Liter Hausmüllbehälter Euro 4,10

      b) je 240 Liter Hausmüllbehälter Euro 8,22

      c) je 800 Liter Hausmüllbehälter Euro 28,56

      d) je 1.100 Liter Hausmüllbehälter Euro 39,26

    2. Die Höhe der Entsorgungsgebühr mit Biotonnenbenützung ergibt sich aus der Vervielfachung der durchgeführten Entleerungen je Hausmüllbehälter mit dem Gebührensatz.

      Der Gebührensatz beträgt je Entleerung inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 10 %:

      a) je 120 Liter Hausmüllbehälter Euro 5,86

      b) je 240 Liter Hausmüllbehälter Euro 11,74

      c) je 800 Liter Hausmüllbehälter Euro 40,80

      d) je 1.100 Liter Hausmüllbehälter Euro 56,08

    Zusätzliche Entsorgungsleistungen ab 1.1.2026
    1. Werden Müllbehälter über der in der Abfuhrordnung festgelegten Anzahl zur Entleerung aufgestellt, werden diese als Zusatztonnen gewertet. Die Höhe der Abfallgebühr für die Nutzung von Zusatztonnen ergibt sich aus der Vervielfachung der tatsächlich durchgeführten Entleerungen je Zusatztonne mit dem Gebührensatz. Der Gebührensatz beträgt je Entleerung inklusive 10 % Umsatzsteuer:
      a) je 120 Liter Zusatzbehälter Euro 12,10
      b) je 240 Liter Zusatzbehälter Euro 24,24

      c) je 800 Liter Zusatzbehälter Euro 84,30

      d) je 1.100 Liter Zusatzbehälter Euro 115,88

    2. Die Abfallgebühr für durch die Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten ausgegebene Müllsäcke (Zusatzsäcke) beträgt inklusive 10 % Umsatzsteuer:

      je 60 Liter Müllsack (Zusatzsack) Euro 5,50

    3. Die Abfallgebühr für losen Hausmüll beträgt je m³ inklusive 10 % Umsatzsteuer:

      je m³ Müll lose Euro 132,00

    Übersicht Abfallgebühren ab 1.1.2026


    Abfallgebühren

    ab 01.01.2026


    Jährliche Abfallgebühr

    ohne Biomülltonne

    Jährliche Abfallgebühr

    mit Biomülltonne

    Liegenschaft mit 120 Liter Hausmülltonne

    13 Entleerungen (1-3 Personen)

    Entsorgungsgebühr

    Bereitstellungsgebühr

    Jahresgebühr

    € 53,30

    € 52,44

    € 105,74

    € 76,18

    € 74,92

    € 151,10

    Liegenschaft mit 240 Liter Hausmülltonne

    13 Entleerungen (4-6 Personen)

    Entsorgungsgebühr

    Bereitstellungsgebühr

    Jahresgebühr

    € 106,86

    € 104,86

    € 211,72

    € 152,62

    € 149,84

    € 302,46

    Liegenschaft mit 800 Liter Hausmülltonne

    13 Entleerungen (18 Personen)

    Entsorgungsgebühr

    Bereitstellungsgebühr

    Jahresgebühr

    € 371,28

    € 365,14

    € 736,42

    € 530,40

    € 521,88

    € 1.052,28

    Liegenschaft mit 1100 Liter Hausmülltonne

    13 Entleerungen (bis 25 Personen)

    Entsorgungsgebühr

    Bereitstellungsgebühr

    Jahresgebühr

    € 510,38

    € 502,22

    € 1.012,60

    € 729,04

    € 717,44

    € 1.446,48

    *) Die angegebenen Beträge verstehen sich inklusive 10 % MwSt.


    Die Entsorgungsgebühr wird bei den Haushalten nach Entleerungen (4-wöchentliche Abfuhr = 13 Entleerungen für Haushalte pro Jahr) verrechnet.


    Die Bereitstellungsgebühr wird für die Bereitstellung der Einrichtungen zur Entsorgung der Abfälle und der Umweltberatung und für die Möglichkeit ihrer Benützung bzw. Inanspruchnahme vorgeschrieben und wird nach der Behältergröße berechnet.


    Die Entsorgungs- und Bereitstellungsgebühr zusammen ergeben die jährliche Abfallgebühr, welche zweimal jährlich im Nachhinein mit Abgabenbescheid vorgeschrieben wird.

    Amthof, Mietsätze für Räumlichkeiten

    Sommer bzw. Wintertarif einschließlich Betriebskosten:
    • Innenhof, 240 m² - € 250,00 bzw. € 350,00

    • Kultursaal, 146 m² - € 160,00 bzw. € 220,00

    • Vereinsraum, 103 m² - € 120,00 bzw. € 150,00

    Ausgleichsabgabe

    Hebesatz/Betrag (inklusive Mehrwertsteuer):
    • 2.650 Euro - für mehrspurige Fahrzeuge je Stellplatz bzw. Garage

    • 570 Euro - für einspurige Fahrzeuge je Stellplatz bzw. Garage

    Beschließergebühren Schulen

    3,27 Euro je Stunde

    Bestattergebühren

    Zulässiger Höchsttarif gemäß Verordnung des Landeshauptmannes

    Buchleihgebühren

    Einschreibgebühr

    Kinder und Jugendliche: 1 Euro
    Erwachsene: 2 Euro

    Leihgebühr pro Buch / Zeitschrift

    Kinder- oder Jugendbuch - 0,50 Euro
    Erwachsenen- oder Sachbuch - 1 Euro
    Zeitschrift/Comic: 0,36 Euro

    Jahresleihgebühr

    Kinder-, Jugendbücher - 10 Euro
    Erwachsene-, Sachbücher - 20 Euro

    Nachgebühr je Woche

    0,50 Euro (Kinder und Erwachsene)

    Friedhofsgebühren

    Benützung der Aufbahrungshalle Glanhofen

    je Aufbahrung 250 Euro

    Grabbenützung inkl. Friedhofserhaltung
    • Nischengrab, Randgrab jährlich (2,20 x 2,20 bzw. 2,50 x 2,50 alt): 56 Euro

    • Halbnischengrab, Halbrandgrab jährlich (2,20 x 2,10 bzw. 2,50 x 1,25 alt): 31 Euro

    • Reihengrab jährlich (2,20 x 2,20 bzw. 2,50x2,50 alt): 19 Euro

    • Kinderreihengrab jährlich: 19 Euro

    • Gruft jährlich: 275 Euro) Urnengrab jährlich (1,00 x 0,80): 25 Euro

    • Zweierurnennische jährlich: 35 Euro

    • Viererurnennische jährlich: 46 Euro

    • Wehrturmurnennische zweier jährlich: 60 Euro

    • Wehrturmurnennische vierer jährlich: 65 Euro

    • Urnenbeisetzung im Namenlosengrab: 250 Euro

    • Friedeichenbeisetzung Sankt Ulrich inklusive Namensplakette: 1.200 Euro

    Grababräumung und Entsorgung der Kränze und Gestecke
    • Grababräumung Personaleinsatz pro Stunde 75 Euro

    • Entsorgungsbeitrag pro Kranz 15 Euro

    • Entsorgungsbeitrag pro Gesteck 10 Euro

    Platten für Urnennischen
    • Marmorplatte für Zweierurnennische: 200 Euro

    • Marmorplatte für Viererurnennische: 250 Euro

    • Granitplatte für Wehrturm 2er und 4er: 440 Euro

    Grabauflösung
    • Personal- und Entsorgungspauschale pro Grab - 50 Euro

    • Personal- und Entsorgungspauschale Baulichkeiten, Gruft - 1200 Euro

    • zusätzlich pro Sarg 1200 Euro

    Ganztägige Schulform - Kostenbeiträge

    Volksschule Feldkirchen (5 Betreuungstage)
    • Elternbeitrag - monatlich und pro Kind 74,80 Euro

    • Essensbeitrag- Der Essensbeitrag wird unmittelbar nach Bekanntgabe durch den Lieferanten den Eltern zur Kenntnis gebracht.

    Volksschule Glanhofen (1 bis 5 Betreuungstage)
    • Elternbeitrag nach Anzahl der Betreuungstage, monatlich und pro Kind:

    Anzahl der Betreuungstage

    Elternbeitrag

    Lern- und Arbeitsmittelbeitrag

    Essensbeitrag

    5 Tage

    118,30 Euro

    7,50 Euro




    5,65 Euro

    4 Tage

    112 Euro

    6,20 Euro

    3 Tage

    106 Euro

    5 Euro

    2 Tage

    99,70 Euro

    3,70 Euro

    1 Tag

    87,20 Euro

    3,70 Euro

    Volksschule Sankt Ulrich (1 bis 5 Betreuungstage)
    • Elternbeitrag nach Anzahl der Betreuungstage, monatlich und pro Kind:

    Anzahl der Betreuungstage

    Elternbeitrag

    Lern- und Arbeitsmittelbeitrag

    Essensbeitrag

    5 Tage

    118,30 Euro

    7,50 Euro




    5,65 Euro

    4 Tage

    112 Euro

    6,20 Euro

    3 Tage

    106 Euro

    5 Euro

    2 Tage

    99,70 Euro

    3,70 Euro

    1 Tag

    87,20 Euro

    3,70 Euro

    Volksschule Sankt Martin (1 bis 5 Betreuungstage)
    • Elternbeitrag nach Anzahl der Betreuungstage, monatlich und pro Kind:

    Anzahl der Betreuungstage

    Elternbeitrag

    Lern- und Arbeitsmittelbeitrag

    Essensbeitrag pro konsumierter Portion

    5 Tage

    118,30 Euro

    7,50 Euro


    Der Essensbeitrag wird unmittelbar nach Bekanntgabe durch den Lieferanten den Eltern zur Kenntnis gebracht.

    4 Tage

    112 Euro

    6,20 Euro

    3 Tage

    106 Euro

    5 Euro

    2 Tage

    99,70 Euro

    3,70 Euro

    1 Tag

    87,20 Euro

    3,70 Euro

    Grundsteuer

    • von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben - 500 % v.H. des Messbetrages

    • von den Grundstücken - 500 % v.H. des Messbetrages

    Hundeabgabe

    • 58 Euro je Wachhund pro Jahr

    • 58 Euro Verwendung in Ausübung Beruf oder Erwerb pro Jahr

    • 58 Euro je sonstigen Hund pro Jahr

    Kanalanschlussbeitrag

    • 3.500 Euro inklusive 10% USt. je Bewertungseinheit

    Kanalbenützungsgebühren

    Gebührensatz für die Einleitung von Schmutzwässern

    Der Gebührensatz für die Einleitung von Schmutzwässern beträgt pro m³

    • ab 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2024 3,47 Euro

    • ab 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025 3,62 Euro

    • ab 1. Jänner 2026 bis 31. Dezember 2026 3,76 Euro

    • ab 1. Jänner 2027 bis 31. Dezember 2027 3,87 Euro

    • ab 1. Jänner 2028 3,98 Euro

    Gebührensatz für die Einleitung von Niederschlagswässern von befestigten Flächen und überdachten Flächen

    Der Gebührensatz für die Einleitung von Niederschlagswässern von befestigten Flächen und überdachten Flächen beträgt pro m²

    • ab 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2024 0,98 Euro

    • ab 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025 1,03 Euro

    • ab 1. Jänner 2026 bis 31. Dezember 2026 1,09 Euro

    • ab 1. Jänner 2027 bis 31. Dezember 2027 1,14 Euro

    • ab 1. Jänner 2028 1,20 Euro

    Kindergarten- und Hortbeiträge

    Informationen zu Kindergärten, Kleinkindgruppen und Horte *)

    *Kindergärten, Kleinkindgruppen, Horte der Stadtgemeinde Feldkirchen betrieben durch die Caritas Kärnten und die Diakonie de La Tour (Antonius, Radweg, Glanhofen, St. Martin, St. Ulrich und Waiern)


    Aufgrund des § 36 Absatz 2 e) sowie Absatz 5 des neuen Kärntner Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes dürfen für den Besuch von Kindergärten und Kleinkindgruppen seitens der Betreiber/Gemeinden nur noch Beiträge für bestimmte Zusatzleistungen, wie insbesondere zusätzliches Personal, Arbeits-, Bildungs- und Verbrauchsmaterialien, Veranstaltungen oder Mahlzeiten, eingehoben werden.

    Kindergärten Glanhofen, St. Martin, St. Ulrich und Waiern

    Essensbeitrag

    Bastelbeitrag

    113 Euro pro Monat

    15 Euro pro Monat


    Kindergarten Radweg

    Essensbeitrag

    Bastelbeitrag

    117 Euro pro Monat / Jause: 50 Euro jährlich

    105 Euro jährlich

    Kindergarten und Kindertagesstätte Antoniusheim

    Essensbeitrag

    Bastelbeitrag

    105 Euro pro Monat / Jause: 55 Euro jährlich

    90 Euro jährlich

    Elternbeiträge Hort Radweg

    Betreuungstage

    Elternbeitrag

    Essensbeitrag pro Mahlzeit

    Bastelbeitrag pro Semester

    5 Tage

    116,20 Euro monatlich



    5,90 Euro



    13 Euro

    4 Tage

    99,30 Euro monatlich

    3 Tage

    81,30 Euro monatlich

    KITA Zwergenwald und Wichtelvilla

    Essensbeitrag

    Bastelbeitrag

    125 Euro pro Monat

    15 Euro pro Monat

    Kinderinsel

    Essensbeitrag

    Bastelbeitrag

    120 Euro pro Monat

    15 Euro pro Monat

    Kindertagestätte “Ich bin Ich”


    Essensbeitrag

    Bastelbeitrag

    Ganztags

    123 Euro pro Monat

    10 Euro pro Monat

    Halbtags

    101 Euro pro Monat

    10 Euro pro Monat

    Kindergruppe MiKiWa


    Essens-, Jausen- und Bastelbeitrag

    Ganztags

    70 Euro pro Monat

    Halbtags

    50 Euro pro Monat

    Kindergartentransport

    Fahrkostenbeitrag

    • pro Kind Hin- und Rückfahrt, monatlich 50 Euro

    • Einmaltransport, monatlich 25 Euro

    • für den Monat September: 25 Euro

    Formular: Erklärung Kindergartentransport


    Kommunalsteuer

    Marktstandsgebühren

    Krämermarkt

    je Tag und Laufmeter 2,50 Euro täglich
    Mindestgebühr je Tag und Marktstand 13 Euro täglich

    Bauernmarkt/Wochenmarkt:

    bis 3 Laufmeter 10 Euro täglich
    von 3 bis 5 Laufmeter 15 Euro täglich
    über 5 Laufmeter 18 Euro täglich

    Link: Amtstafel - Gebrauchstarifordnung

    Ortstaxe

    je Person und Nacht
    • 2 Euro je Person und Nacht

    Pauschalierte Ortstaxe
    • bis 60 m2 Wohnfläche (100fach): 200 Euro jährlich

    • von mehr als 60 bis 100 m2 Wohnfläche (150fach): 300 Euro jährlich

    • mehr als 100 m2 Wohnfläche (200fach): 400 Euro jährlich

    • Wohnwagen-Stellplatz (40 × 2,00 Euro): 80 Euro jährlich

    Parkgebühren

    1. Die ersten 10 Minuten jedes Abstellvorganges sind gebührenfrei.

    2. Die Kurzparkzonengebühr beträgt für die ersten eineinhalb Stunden 1,00 Euro.

    3. Die Kurzparkzonengebühr beträgt für jede weitere angefangene halbe Stunde 0,50 Euro.

    4. Die zu entrichtende Mindestgebühr beträgt. 1,00 Euro.

    Seniorentaxibons

    • Zone I: 1 Euro

    • Zone II: 3 Euro

    • Zone III: 5 Euro

    Sporthalle Schulhausgasse / Sporthalle Flurweg

    Wochentags-Tarife je Stunde

    Für Einheimische:

    • 1/3-Halle: 18 Euro

    • 2/3 Halle: 36 Euro

    • gesamte Halle: 50 Euro


    Für Auswärtige:

    • 1/3-Halle: 25 Euro

    • 2/3 Halle: 50 Euro

    • gesamte Halle: 70 Euro

    Sonn- und Feiertagstarife

    Für Einheimische:

    • 4 Stunden: 350 Euro

    • Ganztagsbuchung (mehr als 4 Stunden): 600 Euro


    Für Auswärtige:

    • 4 Stunden: 450 Euro

    • Ganztagsbuchung (mehr als 4 Stunden): 700 Euro

    Reinigungspauschalen bei Veranstaltungen/Meisterschaftsspielen
    • Montag bis Samstag: 150 Euro

    • Sonn- und Feiertag: 250 Euro


    Die Beträge können je nach Aufwand variieren!
    Die Müllentsorgung wird nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt!

    Mietgebühr Räumlichkeit ehem. Sporthallen-Café

    bis zu 4 Stunden: 150 Euro

    Ganztagsbuchung (mehr als 4 Stunden): 200 Euro

    Sportplatz Schulhausgasse bei Sporthalle, Leichtathletikanlage

    • Training oder sonstige Nutzung je Stunde 35 Euro

    • Turniertag je Stunde 70 Euro

    • Reinigungspauschale je gebuchte Kabine im Zuge eines Turniers: 40 Euro

    Tarife für Benützung von öffentlichem Gut ab 1.1.2026


    Benützungsentgelte (ausgenommen Hauptplatz)

    A) Benützungsentgelt (Abgabenummer 54, ausgenommen Hauptplatz):


    1.

    Baustelleneinrichtungen

    Täglich

    Monatlich

    Jährlich

    1.1

    Lagerung von Baustoffen, sonstigem Material und Baugeräten, Aufstellung von Gerüsten, Maschinen für Arbeitszwecke, Bau- und Reparaturarbeiten etc.

    je angefangenem m²




    € 0,08

    (Tarif 1)




    € 1,50

    (Tarif 36)



    2.

    Bauliche Anlagen

    Täglich

    Monatlich

    Jährlich

    2.1

    Für Draht-, Kabel-, Rohr- und sonstige ober- und unterirdische Leitungen

    je angefangene 10 lfm

    je dazugehörende bauliche Anlage mindestens





    € 1,50

    (Tarif 18)

    € 14,00

    (Tarif 39)

    2.2

    Lagertanks, insbesondere für Ölfeuerungsanlagen, Klärgruben etc., Unterfluranlagen

    je angefangenem 1/2 m² Grundfläche




    € 14,00

    (Tarif 19)

    2.3

    Für Lichtschächte, Luftschächte, Füllschächte, Kohleneinwurfsschächte und sonstige Schächte

    je Schacht




    € 14,00

    (Tarif 23)

    2.4

    Für Erker, Balkone, Stufen, Vordächer, Wetter- und Sonnenschutzdächer, Wetter- und Sonnenschutzplanen je angefangenem m² der Grundfläche




    € 3,00

    (Tarif 24)

    2.5

    Dauerbenützung von Gemeindestraßengrund durch Einfriedungen/Stützmauern/Hecken

    je angefangenem m² pro Jahr




    € 8,00

    (Tarif 25)


    3.

    Geschäftseinrichtungen

    Täglich

    Monatlich

    Jährlich

    3.1

    Für das Aufstellen von Tischen, Stühlen, Schirmen etc. in Vorgärten bei Gastbetrieben per angefangenem m²


    • April-Oktober (Sommer-Gastgarten)

    • November-März (Winter-Gastgarten)

    • November-März Dauerbenützung (Einbauten) ohne Bewirtschaftung





    € 2,00

    (Tarif 8)

    € 1,00

    (Tarif neu)

    € 0,30

    (Tarif neu)


    3.2

    Ausstellungsvitrinen, Kästen, etc. (für Werbungen, weiße Wochen etc.) sowie sonstige Einrichtungen vor Verkaufslokalen zum Zwecke der Warenausstellung (Kleiderständer etc.) und des Warenverkaufes

    je angefangenem m² Ansichts- bzw. Grundfläche





    € 4,00

    (Tarif 11)


    3.3

    Für Vergnügungsbetriebe (Zirkus, Karussell, Schaukel, Seilakrobatik, Autodroms etc.)

    je angefangenem m²


    € 0,60

    (Tarif 2)




    4.

    Sonstige Verkaufseinrichtungen

    Täglich

    Monatlich

    Jährlich

    4.1

    Für Verkaufsstände, -hütten, -buden, -einrichtungen (außer Markttagen, wofür die Marktstandsgebühr gilt), Ausstellungen, Werbevorführungen, Schießbuden, Glücksspiele, Zelte etc. je angefangenem m²



    € 0,30

    (Tarif 3)



    € 5,50

    (Tarif 7)


    4.2

    Für standfeste Kioske, Verkaufshütten, Schaukästen, Informationsstände und dergleichen je angefangenem m²

    € 3,00

    (Tarif 32)

    € 6,00

    (Tarif 33)

    € 55,00

    (Tarif 16)


    5.

    Ankündigungen

    Täglich

    Monatlich

    Jährlich

    5.1

    Ankündigungen, Werbungen, Transparente etc. je angefangenen m² Ansichtsfläche

    € 0,70

    (Tarif 5)

    € 3,00

    (Tarif 34)


    5.2

    Plakattafeln, Plakatständer (A-Ständer), Anschlagtafeln, etc. zu Werbezwecken je Ständer

    € 0,70

    (Tarif 35)

    € 3,00

    (Tarif 12)

    € 35,00

    (Tarif 29)

    5.3

    City-Light-Posters (für Fremdwerbung) je angefangenem m² Schaufläche


    € 14,00

    (Tarif 37)



    6.

    Zeitungsverkaufseinrichtungen

    Täglich

    Monatlich

    Jährlich

    6.1

    Zeitungsverkaufseinrichtungen (stummer Verkauf), nicht dauernd aufgestellt, pro Einrichtung

    € 1,00

    (Tarif 4)



    6.2

    Zeitungsverkaufseinrichtungen, wenn dauernd aufgestellt pro Einrichtung


    € 3,00

    (Tarif 10)



    7.

    Schilder

    Täglich

    Monatlich

    Jährlich

    7.1

    Für vorspringende Schilder, Hinweistafeln, Zeichen, Körper etc. wie Leuchtsteckschilder, Steckschilder, Reklame- und Firmensteckschilder, Würfel, Zylinder, Quader, Kugel usw. je angefangenem m² Ansichtsfläche einseitig, einschließlich Zwischenräume






    € 20,00

    (Tarif 17)


    8.

    Automaten

    Täglich

    Monatlich

    Jährlich

    8.1

    Automaten an Wänden je Stück



    € 50,00

    (Tarif 25)

    8.2

    Für freistehende Automaten je Stück



    € 70,00

    (Tarif 26)


    9.

    Stellplätze

    Täglich

    Monatlich

    Jährlich

    9.1

    Parkplätze, für das Abstellen von LKW und Omnibussen, je Standplatz


    € 25,00

    (Tarif 13)

    € 150,00

    (Tarif 27)

    9.2

    je Standplatz PKW, Taxifahrzeugen und sonstigen Fahrzeugen, je Standplatz (Sonderbenützung nach dem Straßengesetz und der StVO)


    € 11,00

    (Tarif 14)

    € 100,00

    (Tarif 28)

    9.3

    Zeitlich unbegrenztes Parken

    je gebührenpflichtigem Parkplatz


    € 70,00

    (Tarif 40)


    9.4

    Zeitlich unbegrenztes Parken

    je Parkplatz in der Kurzparkzone


    € 50,00

    (Tarif 41)


    9.5

    Zeitlich unbegrenztes Parken

    je sonstigem Parkplatz


    € 50,00

    (Tarif 42)


    9.6

    Zeitlich unbegrenztes Parken mit Kennzeichnung


    € 100,00



    10.

    Sonstige Benützung von öffentlichem Straßengrund und des darüber befindlichen Luftraumes

    Täglich

    Monatlich

    Jährlich

    10.1

    Dauerbenützung von Gemeindestraßengrund (ehemalige Wege) im Zuge landwirtschaftlicher Bewirtschaftung (Tarif 22) je angefangenen m² pro Jahr


    Pauschaltarife für ein Jahr:

    0 bis 100 m² (Tarif 43)

    100 bis 300 m² (Tarif 44)

    300 bis 1000 m² (Tarif 45)

    über 1000 m² (Tarif 46)

    je weiterer angefangener 1000 m2 Schritt





    € 0,10

    (Tarif 22)


    € 10,00

    € 15,00

    € 25,00

    € 40,00

    € 40,00

    10.2

    Sonstige Benützung von Gemeindestraßengrund, je angefangenem m²

    € 3,00

    (Tarif 6)

    14,00

    (Tarif 15)

    € 55,00

    (Tarif 20)


    11.

    Pauschalen

    Täglich

    Monatlich

    Jährlich

    11.1

    Für sonstige Benützung von Straßengrund wie z.B. Kundenanwerbung im Stadtbereich

    € 10,00

    (Tarif47)



    11.2

    Für jede nicht genehmigte Werbe- oder Verkaufseinrichtung)

    € 3,00

    (Tarif 48)

    € 20,00

    (Tarif 49)


    11.3

    Für Informationsstände mit unbekanntem Ausmaß je Stand

    € 30,00

    (Tarif 50)



    11.4

    Für die Benützung eines Straßenverlaufes, z.B. Seifen-kistenrennen, Perchtenlauf, Sonderveranstaltung mit Straßensperre etc. für begrenzte Zeit


    € 150,00

    (Tarif 51)



    11.5

    Sonstige Benützung von öffentlichem Straßengrund und des darüber befindlichen Luftraumes

    bis 100 m² der Grundfläche

    über 100 m² der Grundfläche



    € 15,00

    (Tarif 52)

    € 30,00

    (Tarif 55)



    30,00

    (Tarif 53)

    50,00

    (Tarif 56)



    € 70,00

    (Tarif 54)

    € 100,00

    (Tarif 57)



    Pauschalen für Veranstaltungen

    Je Veranstaltungstag

    11.6

    Veranstaltungen im Gemeindegebiet

    € 150,00

    (Tarif 58)

    11.7

    Auf- und Abbau für Veranstaltungen pro Tag

    Auf- und Abbau für Veranstaltungen für einen halben Tag

    € 100,00

    € 50,00


    Benützungsentgelte Hauptplatz

    B) Benützungsentgelt HAUPTPLATZ

    Die unter Punkt B angeführten Entgelte enthalten 20 % Umsatzsteuer. Es handelt sich steuerrechtlich um einen BGA (Betrieb gewerblicher Art), Abgabenummer 457 (Hauptplatz Märkte) und 458 (Hauptplatz allgemein):

    1.

    Baustelleneinrichtungen

    Täglich

    Monatlich

    1.1

    Lagerung von Baustoffen, sonstigem Material und Baugeräten, Aufstellung von Gerüsten, Maschinen für Arbeitszwecke, Bau- und Reparaturarbeiten etc.

    je angefangenem m²



    € 0,10

    (Tarif 1)



    € 1,80

    (Tarif 36)

    2.

    Bauliche Anlagen

    Täglich

    Monatlich

    Jährlich

    2.1

    Für Erker, Balkone, Stufen, Vordächer, Wetter- und Sonnenschutzdächer, Wetter- und Sonnenschutzplanen je angefangenem m² der Grundfläche




    € 3,60

    (Tarif 4)

    3.

    Geschäftseinrichtungen

    Täglich

    Monatlich

    Jährlich

    3.1

    Für das Aufstellen von Tischen, Stühlen, Schirmen etc. in Vorgärten bei Gastbetriebe per angefangenem m²


    • April-Oktober (Sommer-Gastgarten)

    • November-März (Winter-Gastgarten)

    • November-März Dauerbenützung (Einbauten) ohne Bewirtschaftung





    € 2,40

    (Tarif 1)

    € 1,20

    (Tarif neu)

    € 0,36

    (Tarif neu)


    3.2

    Ausstellungsvitrinen, Kästen, etc. (für Werbungen, weiße Wochen etc.) sowie sonst. Einrichtungen vor Verkaufslokalen zum Zwecke der Warenausstellung (Kleiderständer etc.) und des Warenverkaufes je angefangenem m² Ansichts- bzw. Grundfläche





    € 4,80

    (Tarif 2)


    4.

    Ankündigungen

    Täglich

    Monatlich

    Jährlich

    4.1

    Ankündigungen, Werbungen, Transparente etc., je angefangenem m² Ansichtsfläche


    € 3,60

    (Tarif 8)


    4.2

    Plakattafeln, Plakatständer (A-Ständer), Anschlagtafeln, etc. zu Werbezwecken je Ständer


    € 3,60

    (Tarif 12)

    € 42,00

    (Tarif 13)

    5.

    Schilder

    Täglich

    Monatlich

    Jährlich

    5.1

    Für vorspringende Schilder, Hinweistafeln, Zeichen, Körper etc. wie Leuchtsteckschilder, Steckschilder, Reklame- und Firmensteckschilder, Würfel, Zylinder, Quader, Kugel usw. je angefangenen 1/2 m² Ansichtsfläche einseitig, einschließlich Zwischenräume






    € 24,00

    (Tarif 3)

    6.

    Automaten

    Jährlich

    6.1

    Automaten an Wänden je Stück


    € 60,00

    6.2

    Für freistehende Automaten je Stück


    € 84,00

    (Tarif 11)

    7.

    Sonstige Benützung von öffentlichem Straßengrund und des darüber befindlichen Luftraumes

    Täglich

    Monatlich

    Jährlich

    7.1

    Sonstige Benützung von Gemeindestraßengrund,

    je angefangenem m²

    € 3,60

    (Tarif 5)

    17,00

    (Tarif 6)

    € 66,00

    (Tarif 7)

    7.2

    Sonstige Benützung von öffentlichem Straßengrund und des darüber befindlichen Luftraumes

    bis 100 m² der Grundfläche

    über 100 m² der Grundfläche



    € 55,00

    (Tarif 9)

    € 110,00

    (Tarif 10)



    8.

    Märkte

    Täglich

    Monatlich

    Jährlich

    8.1

    Beim Krämermarkt:

    je Tag und Laufmeter

    Mindestgebühr je Tag und Marktstand


    € 3,00

    € 18,00



    8.2

    Beim Bauernmarkt/Wochenmarkt:

    bis 3,00 Laufmeter

    von 3,00 bis 5,00 Laufmeter

    über 5,00 Laufmeter


    € 12,00

    € 18,00

    € 20,00




    Strompauschale für den Bauernmarkt/Wochenmarkt

    (Abgabenummer 457)

    Tarif

    8.2.1

    a) Erhöhter Stromverbrauch (mehrere Anschlüsse):

    je Markttag

    vierteljährlich

    b) Mittlerer Stromverbrauch (nur Kühlung):

    je Markttag

    vierteljährlich


    c) Geringer Stromverbrauch (elektrische Waage etc.):

    je Markttag

    vierteljährlich


    € 8,00

    € 16,00


    € 4,00

    € 10,00



    € 2,00

    € 5,00

    C) Sicherheitstarife (Abgabenummer 150):

    1.

    Veranstaltungstarife für den Sicherheitsbericht

    Je Veranstaltung

    1.1

    Hauptplatz

    € 130,00

    1.2

    Amthofparkplatz

    € 100,00

    1.3

    Bahnhofstraße

    € 50,00

    1.4

    Rauterplatz

    € 20,00

    1.5

    Villacher Straße (inkl. Parkplatz)

    € 70,00

    1.6

    Kirchplatz (in Glanhofen)

    € 70,00

    1.7

    Sonstige Örtlichkeiten des öffentlichen Gutes, je m2

    € 0,05

    Sämtliche Tarife gelten für jede angefangene Zeit-, Längen- oder Flächeneinheit. Gesamtbeträge mit einer Summe von unter 5,00 Euro gelangen nicht zur Vorschreibung!

    Trauungssaal - Benützungsentgelt

    • 32,71 Euro je Trauung

    Turnsäle (Volksschulen) und Begegnungszentrum

    • Volksschul-Turnsäle
      Benützungsgebühr je Stunde – wochentags: 10 Euro

    • Begegnungszentrum
      Benützungsgebühr je Stunde - Wochenende und Feiertage: 13 Euro

      Reinigungspauschale an Wochenenden: 50 Euro

    Vergnügungssteuer

    Die Beträge entnehmen Sie bitte der Verordnung: WebLink

    Wasseranschlussbeitrag

    • 3.125 Euro (inkl. 10 % MwSt.) je Bewertungseinheit

    Wasserbezugsgebühr

    • ab 1.1.2026 beträgt der Gebührensatz 4,15 Euro je m³ verbrauchtem Wasser (brutto)

    • ab 1.1.2027 beträgt der Gebührensatz 4,29 Euro je m³ verbrauchtem Wasser (brutto)

    Wasserzählergebühr

    Wasserzählergebühren
    • Wasserzähler 3-5 m³/h - 13 Euro

    • Impulszähler 4 m³/h - 27 Euro

    • Wasserzähler 7-10 m³/h - 16 Euro

    • Wasserzähler 16 m³/h - 22 Euro

    • Wasserzähler 16 m³/h mit Flansch - 46 Euro

    • Impulszähler 16 m³/h - 76 Euro

    • Wasserzähler 40 m³/h - 163 Euro

    • Wasserzähler 60-63 m³/h - 104 Euro

    • Impulszähler 60-63 m³/h - 125 Euro

    • Wasserzähler - 80 m³/h mit Flansch - 222 Euro

    • Wasserzähler - 100 m³/h mit Flansch - 283 Euro

    Zweitwohnsitzabgabe

    je Zweitwohnung und Nutzfläche (monatlich)
    • bis 30 m²: 11,80 Euro

    • mehr als 30 m² bis 60 m²: 23,60 Euro

    • mehr als 60 m² bis 90 m²: 41,30 Euro

    • von mehr als 90 m²: 64,80 Euro