Abfallgebühren
Bereitstellungsgebühr ab 1.1.2026
Die Höhe der jährlichen Bereitstellungsgebühr ergibt sich aus der Vervielfachung der aufgestellten Müllbehälter mit dem Gebührensatz. Ist die Bereitstellungsgebühr nur für einen Teil eines Kalenderjahres zu entrichten, beträgt diese je Kalendermonat ein Zwölftel der jährlichen Bereitstellungsgebühr.
Die jährliche Bereitstellungsgebühr ohne Biotonnenbenützung beträgt inklusive 10% Umsatzsteuer:
a) je 120 Liter Hausmüllbehälter Euro 52,44
b) je 240 Liter Hausmüllbehälter Euro 104,86
c) je 800 Liter Hausmüllbehälter Euro 365,14
d) je 1.100 Liter Hausmüllbehälter Euro 502,22
Die jährliche Bereitstellungsgebühr mit Biotonnenbenützung beträgt inklusive 10% Umsatzsteuer:
a) je 120 Liter Hausmüllbehälter Euro 74,92
b) je 240 Liter Hausmüllbehälter Euro 149,84
c) je 800 Liter Hausmüllbehälter Euro 521,88
d) je 1.100 Liter Hausmüllbehälter Euro 717,44
Entsorgungsgebühr ab 1.1.2026
Die Höhe der Entsorgungsgebühr ohne Biotonnenbenützung ergibt sich aus der Vervielfachung der durchgeführten Entleerungen je Hausmüllbehälter mit dem Gebührensatz.
Der Gebührensatz beträgt je Entleerung inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 10 %:
a) je 120 Liter Hausmüllbehälter Euro 4,10
b) je 240 Liter Hausmüllbehälter Euro 8,22
c) je 800 Liter Hausmüllbehälter Euro 28,56
d) je 1.100 Liter Hausmüllbehälter Euro 39,26
Die Höhe der Entsorgungsgebühr mit Biotonnenbenützung ergibt sich aus der Vervielfachung der durchgeführten Entleerungen je Hausmüllbehälter mit dem Gebührensatz.
Der Gebührensatz beträgt je Entleerung inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 10 %:
a) je 120 Liter Hausmüllbehälter Euro 5,86
b) je 240 Liter Hausmüllbehälter Euro 11,74
c) je 800 Liter Hausmüllbehälter Euro 40,80
d) je 1.100 Liter Hausmüllbehälter Euro 56,08
Zusätzliche Entsorgungsleistungen ab 1.1.2026
Werden Müllbehälter über der in der Abfuhrordnung festgelegten Anzahl zur Entleerung aufgestellt, werden diese als Zusatztonnen gewertet. Die Höhe der Abfallgebühr für die Nutzung von Zusatztonnen ergibt sich aus der Vervielfachung der tatsächlich durchgeführten Entleerungen je Zusatztonne mit dem Gebührensatz. Der Gebührensatz beträgt je Entleerung inklusive 10 % Umsatzsteuer:
a) je 120 Liter Zusatzbehälter Euro 12,10
b) je 240 Liter Zusatzbehälter Euro 24,24c) je 800 Liter Zusatzbehälter Euro 84,30
d) je 1.100 Liter Zusatzbehälter Euro 115,88
Die Abfallgebühr für durch die Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten ausgegebene Müllsäcke (Zusatzsäcke) beträgt inklusive 10 % Umsatzsteuer:
je 60 Liter Müllsack (Zusatzsack) Euro 5,50
Die Abfallgebühr für losen Hausmüll beträgt je m³ inklusive 10 % Umsatzsteuer:
je m³ Müll lose Euro 132,00
Übersicht Abfallgebühren ab 1.1.2026
Abfallgebühren ab 01.01.2026 | Jährliche Abfallgebühr ohne Biomülltonne | Jährliche Abfallgebühr mit Biomülltonne | |
Liegenschaft mit 120 Liter Hausmülltonne 13 Entleerungen (1-3 Personen) | Entsorgungsgebühr Bereitstellungsgebühr Jahresgebühr | € 53,30 € 52,44 € 105,74 | € 76,18 € 74,92 € 151,10 |
Liegenschaft mit 240 Liter Hausmülltonne 13 Entleerungen (4-6 Personen) | Entsorgungsgebühr Bereitstellungsgebühr Jahresgebühr | € 106,86 € 104,86 € 211,72 | € 152,62 € 149,84 € 302,46 |
Liegenschaft mit 800 Liter Hausmülltonne 13 Entleerungen (18 Personen) | Entsorgungsgebühr Bereitstellungsgebühr Jahresgebühr | € 371,28 € 365,14 € 736,42 | € 530,40 € 521,88 € 1.052,28 |
Liegenschaft mit 1100 Liter Hausmülltonne 13 Entleerungen (bis 25 Personen) | Entsorgungsgebühr Bereitstellungsgebühr Jahresgebühr | € 510,38 € 502,22 € 1.012,60 | € 729,04 € 717,44 € 1.446,48 |
*) Die angegebenen Beträge verstehen sich inklusive 10 %
Die Entsorgungsgebühr wird bei den Haushalten nach Entleerungen (4-wöchentliche Abfuhr = 13 Entleerungen für Haushalte pro Jahr) verrechnet.
Die Bereitstellungsgebühr wird für die Bereitstellung der Einrichtungen zur Entsorgung der Abfälle und der Umweltberatung und für die Möglichkeit ihrer Benützung
Die Entsorgungs- und Bereitstellungsgebühr zusammen ergeben die jährliche Abfallgebühr, welche zweimal jährlich im Nachhinein mit Abgabenbescheid vorgeschrieben wird.