Kostenlose Rechtsauskunft ab 1.4.2022
Aktuelles

Freitag, 18.03.2022
Der Ausschuss der Rechtsanwaltskammer für Kärnten hat am 8.3.2022 beschlossen, dass die erste unentgeltliche anwaltliche Auskunft per 1. April 2022 wieder aufgenommen wird, falls es die epidemiologische Situation im Zusammenhang mit COVID-19 zulässt.
Weitere Informationen: https://rechtsanwaelte-kaernten.at/service/erste-anwaltliche-auskunft/