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Service - Gebühren & Tarife

Abfallgebühren

Bereitstellungsgebühr ab 1.1.2026
  1. Die Höhe der jährlichen Bereitstellungsgebühr ergibt sich aus der Vervielfachung der aufgestellten Müllbehälter mit dem Gebührensatz. Ist die Bereitstellungsgebühr nur für einen Teil eines Kalenderjahres zu entrichten, beträgt diese je Kalendermonat ein Zwölftel der jährlichen Bereitstellungsgebühr.

  2. Die jährliche Bereitstellungsgebühr ohne Biotonnenbenützung beträgt inklusive 10% Umsatzsteuer:

    a) je 120 Liter Hausmüllbehälter Euro 52,44

    b) je 240 Liter Hausmüllbehälter Euro 104,86

    c) je 800 Liter Hausmüllbehälter Euro 365,14

    d) je 1.100 Liter Hausmüllbehälter Euro 502,22

  3. Die jährliche Bereitstellungsgebühr mit Biotonnenbenützung beträgt inklusive 10% Umsatzsteuer:

    a) je 120 Liter Hausmüllbehälter Euro 74,92

    b) je 240 Liter Hausmüllbehälter Euro 149,84

    c) je 800 Liter Hausmüllbehälter Euro 521,88

    d) je 1.100 Liter Hausmüllbehälter Euro 717,44

Entsorgungsgebühr ab 1.1.2026
  1. Die Höhe der Entsorgungsgebühr ohne Biotonnenbenützung ergibt sich aus der Vervielfachung der durchgeführten Entleerungen je Hausmüllbehälter mit dem Gebührensatz.

    Der Gebührensatz beträgt je Entleerung inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 10 %:

    a) je 120 Liter Hausmüllbehälter Euro 4,10

    b) je 240 Liter Hausmüllbehälter Euro 8,22

    c) je 800 Liter Hausmüllbehälter Euro 28,56

    d) je 1.100 Liter Hausmüllbehälter Euro 39,26

  2. Die Höhe der Entsorgungsgebühr mit Biotonnenbenützung ergibt sich aus der Vervielfachung der durchgeführten Entleerungen je Hausmüllbehälter mit dem Gebührensatz.

    Der Gebührensatz beträgt je Entleerung inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 10 %:

    a) je 120 Liter Hausmüllbehälter Euro 5,86

    b) je 240 Liter Hausmüllbehälter Euro 11,74

    c) je 800 Liter Hausmüllbehälter Euro 40,80

    d) je 1.100 Liter Hausmüllbehälter Euro 56,08

Zusätzliche Entsorgungsleistungen ab 1.1.2026
  1. Werden Müllbehälter über der in der Abfuhrordnung festgelegten Anzahl zur Entleerung aufgestellt, werden diese als Zusatztonnen gewertet. Die Höhe der Abfallgebühr für die Nutzung von Zusatztonnen ergibt sich aus der Vervielfachung der tatsächlich durchgeführten Entleerungen je Zusatztonne mit dem Gebührensatz. Der Gebührensatz beträgt je Entleerung inklusive 10 % Umsatzsteuer:
    a) je 120 Liter Zusatzbehälter Euro 12,10
    b) je 240 Liter Zusatzbehälter Euro 24,24

    c) je 800 Liter Zusatzbehälter Euro 84,30

    d) je 1.100 Liter Zusatzbehälter Euro 115,88

  2. Die Abfallgebühr für durch die Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten ausgegebene Müllsäcke (Zusatzsäcke) beträgt inklusive 10 % Umsatzsteuer:

    je 60 Liter Müllsack (Zusatzsack) Euro 5,50

  3. Die Abfallgebühr für losen Hausmüll beträgt je m³ inklusive 10 % Umsatzsteuer:

    je m³ Müll lose Euro 132,00

Amthof, Mietsätze für Räumlichkeiten

Sommer bzw. Wintertarif einschließlich Betriebskosten:
  • Innenhof, 240 m² - € 250,00 bzw. € 350,00

  • Kultursaal, 146 m² - € 160,00 bzw. € 220,00

  • Vereinsraum, 103 m² - € 120,00 bzw. € 150,00

Ausgleichsabgabe

Hebesatz/Betrag (inklusive Mehrwertsteuer):
  • 2.650 Euro - für mehrspurige Fahrzeuge je Stellplatz bzw. Garage

  • 570 Euro - für einspurige Fahrzeuge je Stellplatz bzw. Garage

Beschließergebühren Schulen

3,27 Euro je Stunde

Bestattergebühren

Zulässiger Höchsttarif gemäß Verordnung des Landeshauptmannes

Buchleihgebühren

Einschreibgebühr

Kinder und Jugendliche: 1 Euro
Erwachsene: 2 Euro

Leihgebühr pro Buch / Zeitschrift

Kinder- oder Jugendbuch - 0,50 Euro
Erwachsenen- oder Sachbuch - 1 Euro
Zeitschrift/Comic: 0,36 Euro

Jahresleihgebühr

Kinder-, Jugendbücher - 10 Euro
Erwachsene-, Sachbücher - 20 Euro

Nachgebühr je Woche

0,50 Euro (Kinder und Erwachsene)

Friedhofsgebühren

Benützung der Aufbahrungshalle Glanhofen

je Aufbahrung 250 Euro

Grabbenützung inkl. Friedhofserhaltung
  • Nischengrab, Randgrab jährlich (2,20 x 2,20 bzw. 2,50 x 2,50 alt): 56 Euro

  • Halbnischengrab, Halbrandgrab jährlich (2,20 x 2,10 bzw. 2,50 x 1,25 alt): 31 Euro

  • Reihengrab jährlich (2,20 x 2,20 bzw. 2,50x2,50 alt): 19 Euro

  • Kinderreihengrab jährlich: 19 Euro

  • Gruft jährlich: 275 Euro) Urnengrab jährlich (1,00 x 0,80): 25 Euro

  • Zweierurnennische jährlich: 35 Euro

  • Viererurnennische jährlich: 46 Euro

  • Wehrturmurnennische zweier jährlich: 60 Euro

  • Wehrturmurnennische vierer jährlich: 65 Euro

  • Urnenbeisetzung im Namenlosengrab: 250 Euro

  • Friedeichenbeisetzung Sankt Ulrich inklusive Namensplakette: 1.200 Euro

Grababräumung und Entsorgung der Kränze und Gestecke
  • Grababräumung Personaleinsatz pro Stunde 75 Euro

  • Entsorgungsbeitrag pro Kranz 15 Euro

  • Entsorgungsbeitrag pro Gesteck 10 Euro

Platten für Urnennischen
  • Marmorplatte für Zweierurnennische: 200 Euro

  • Marmorplatte für Viererurnennische: 250 Euro

  • Granitplatte für Wehrturm 2er und 4er: 440 Euro

Grabauflösung
  • Personal- und Entsorgungspauschale pro Grab - 50 Euro

  • Personal- und Entsorgungspauschale Baulichkeiten, Gruft - 1200 Euro

  • zusätzlich pro Sarg 1200 Euro

Ganztägige Schulform - Kostenbeiträge

Volksschule Feldkirchen (5 Betreuungstage)
  • Elternbeitrag - monatlich und pro Kind 74,80 Euro

  • Essensbeitrag- Der Essensbeitrag wird unmittelbar nach Bekanntgabe durch den Lieferanten den Eltern zur Kenntnis gebracht.

Volksschule Glanhofen (1 bis 5 Betreuungstage)
  • Elternbeitrag nach Anzahl der Betreuungstage, monatlich und pro Kind:

Anzahl der Betreuungstage

Elternbeitrag

Lern- und Arbeitsmittelbeitrag

Essensbeitrag

5 Tage

118,30 Euro

7,50 Euro

5,65 Euro

4 Tage

112 Euro

6,20 Euro

3 Tage

106 Euro

5 Euro

2 Tage

99,70 Euro

3,70 Euro

1 Tag

87,20 Euro

3,70 Euro

Volksschule Sankt Ulrich (1 bis 5 Betreuungstage)
  • Elternbeitrag nach Anzahl der Betreuungstage, monatlich und pro Kind:

Anzahl der Betreuungstage

Elternbeitrag

Lern- und Arbeitsmittelbeitrag

Essensbeitrag

5 Tage

118,30 Euro

7,50 Euro

5,65 Euro

4 Tage

112 Euro

6,20 Euro

3 Tage

106 Euro

5 Euro

2 Tage

99,70 Euro

3,70 Euro

1 Tag

87,20 Euro

3,70 Euro

Volksschule Sankt Martin (1 bis 5 Betreuungstage)
  • Elternbeitrag nach Anzahl der Betreuungstage, monatlich und pro Kind:

Anzahl der Betreuungstage

Elternbeitrag

Lern- und Arbeitsmittelbeitrag

Essensbeitrag pro konsumierter Portion

5 Tage

118,30 Euro

7,50 Euro

Der Essensbeitrag wird unmittelbar nach Bekanntgabe durch den Lieferanten den Eltern zur Kenntnis gebracht.

4 Tage

112 Euro

6,20 Euro

3 Tage

106 Euro

5 Euro

2 Tage

99,70 Euro

3,70 Euro

1 Tag

87,20 Euro

3,70 Euro

Grundsteuer

  • von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben - 500 % v.H. des Messbetrages

  • von den Grundstücken - 500 % v.H. des Messbetrages

Hundeabgabe

  • 58 Euro je Wachhund pro Jahr

  • 58 Euro Verwendung in Ausübung Beruf oder Erwerb pro Jahr

  • 58 Euro je sonstigen Hund pro Jahr

Kanalanschlussbeitrag

  • 3.500 Euro inklusive 10% USt. je Bewertungseinheit

Kanalbenützungsgebühren

Gebührensatz für die Einleitung von Schmutzwässern

Der Gebührensatz für die Einleitung von Schmutzwässern beträgt pro

  • ab 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2024 3,47 Euro

  • ab 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025 3,62 Euro

  • ab 1. Jänner 2026 bis 31. Dezember 2026 3,76 Euro

  • ab 1. Jänner 2027 bis 31. Dezember 2027 3,87 Euro

  • ab 1. Jänner 2028 3,98 Euro

Gebührensatz für die Einleitung von Niederschlagswässern von befestigten Flächen und überdachten Flächen

Der Gebührensatz für die Einleitung von Niederschlagswässern von befestigten Flächen und überdachten Flächen beträgt pro

  • ab 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2024 0,98 Euro

  • ab 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025 1,03 Euro

  • ab 1. Jänner 2026 bis 31. Dezember 2026 1,09 Euro

  • ab 1. Jänner 2027 bis 31. Dezember 2027 1,14 Euro

  • ab 1. Jänner 2028 1,20 Euro

Kindergarten- und Hortbeiträge

Informationen zu Kindergärten, Kleinkindgruppen und Horte *)

*Kindergärten, Kleinkindgruppen, Horte der Stadtgemeinde Feldkirchen betrieben durch die Caritas Kärnten und die Diakonie de La Tour (Antonius, Radweg, Glanhofen, St. Martin, St. Ulrich und Waiern)

Aufgrund des § 36 Absatz 2 e) sowie Absatz 5 des neuen Kärntner Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes dürfen für den Besuch von Kindergärten und Kleinkindgruppen seitens der Betreiber/Gemeinden nur noch Beiträge für bestimmte Zusatzleistungen, wie insbesondere zusätzliches Personal, Arbeits-, Bildungs- und Verbrauchsmaterialien, Veranstaltungen oder Mahlzeiten, eingehoben werden.

Kindergärten Glanhofen, St. Martin, St. Ulrich und Waiern

Essensbeitrag

Bastelbeitrag

99 Euro pro Monat

15 Euro pro Monat

Kindergarten Radweg

Essensbeitrag

Bastelbeitrag

111 Euro pro Monat / Jause: 45 Euro jährlich

100 Euro jährlich

Kindergarten und Kindertagesstätte Antoniusheim

Essensbeitrag

Bastelbeitrag

100 Euro pro Monat / Jause: 50 Euro jährlich

80 Euro jährlich

Elternbeiträge Hort Radweg

Betreuungstage

Elternbeitrag

Essensbeitrag pro Mahlzeit

Bastelbeitrag pro Semester

5 Tage

112,60 Euro monatlich

Der Essensbeitrag wird unmittelbar nach Bekanntgabe durch den Lieferanten den Eltern zur Kenntnis gebracht.

Der Bastelbeitrag wird unmittelbar nach Bekanntgabe durch den Lieferanten den Eltern zur Kenntnis gebracht.

4 Tage

96,31 Euro monatlich

3 Tage

78,80 Euro monatlich

KITA Zwergenwald und Wichtelvilla

Essensbeitrag

Bastelbeitrag

105 Euro pro Monat

18 Euro pro Monat

Kinderinsel

Essensbeitrag

Bastelbeitrag

120 Euro pro Monat

18 Euro pro Monat

Kindertagestätte “Ich bin Ich”

Essensbeitrag

Bastelbeitrag

Ganztags

117 Euro pro Monat

10 Euro pro Monat

Halbtags

96 Euro pro Monat

10 Euro pro Monat

Kindergruppe MiKiWa

Essens-, Jausen- und Bastelbeitrag

Ganztags

65 Euro pro Monat

Halbtags

45 Euro pro Monat

Kindergartentransport

Fahrkostenbeitrag

  • pro Kind Hin- und Rückfahrt, monatlich 50 Euro

  • Einmaltransport, monatlich 25 Euro

  • für den Monat September: 25 Euro

Formular: Erklärung Kindergartentransport

Kommunalsteuer

Marktstandsgebühren

Krämermarkt

je Tag und Laufmeter 2,50 Euro täglich
Mindestgebühr je Tag und Marktstand 13 Euro täglich

Bauernmarkt/Wochenmarkt:

bis 3 Laufmeter 10 Euro täglich
von 3 bis 5 Laufmeter 15 Euro täglich
über 5 Laufmeter 18 Euro täglich

Link: Amtstafel - Gebrauchstarifordnung

Ortstaxe

je Person und Nacht
  • 2 Euro je Person und Nacht

Pauschalierte Ortstaxe
  • bis 60 Wohnfläche (100fach): 200 Euro jährlich

  • von mehr als 60 bis 100 m2 Wohnfläche (150fach): 300 Euro jährlich

  • mehr als 100 m2 Wohnfläche (200fach): 400 Euro jährlich

  • Wohnwagen-Stellplatz (40 × 2,00 Euro): 80 Euro jährlich

Parkgebühren

  1. Die ersten 10 Minuten jedes Abstellvorganges sind gebührenfrei.

  2. Die Kurzparkzonengebühr beträgt für die ersten eineinhalb Stunden 1,00 Euro.

  3. Die Kurzparkzonengebühr beträgt für jede weitere angefangene halbe Stunde 0,50 Euro.

  4. Die zu entrichtende Mindestgebühr beträgt. 1,00 Euro.

Seniorentaxibons

  • Zone I: 1 Euro

  • Zone II: 3 Euro

  • Zone III: 5 Euro

Sporthalle Schulhausgasse / Sporthalle Flurweg

Wochentags-Tarife je Stunde

Für Einheimische:

  • 1/3-Halle: 18 Euro

  • 2/3 Halle: 36 Euro

  • gesamte Halle: 50 Euro

Für Auswärtige:

  • 1/3-Halle: 25 Euro

  • 2/3 Halle: 50 Euro

  • gesamte Halle: 70 Euro

Sonn- und Feiertagstarife

Für Einheimische:

  • 4 Stunden: 350 Euro

  • Ganztagsbuchung (mehr als 4 Stunden): 600 Euro

Für Auswärtige:

  • 4 Stunden: 450 Euro

  • Ganztagsbuchung (mehr als 4 Stunden): 700 Euro

Reinigungspauschalen bei Veranstaltungen/Meisterschaftsspielen
  • Montag bis Samstag: 150 Euro

  • Sonn- und Feiertag: 250 Euro

Die Beträge können je nach Aufwand variieren!
Die Müllentsorgung wird nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt!

Mietgebühr Räumlichkeit ehem. Sporthallen-Café

bis zu 4 Stunden: 150 Euro

Ganztagsbuchung (mehr als 4 Stunden): 200 Euro

Sportplatz Schulhausgasse bei Sporthalle, Leichtathletikanlage

  • Training oder sonstige Nutzung je Stunde 35 Euro

  • Turniertag je Stunde 70 Euro

  • Reinigungspauschale je gebuchte Kabine im Zuge eines Turniers: 40 Euro

Tarife für Benützung von öffentlichem Gut ab 1.1.2026

Benützungsentgelte (ausgenommen Hauptplatz)

A) Benützungsentgelt (Abgabenummer 54, ausgenommen Hauptplatz):

1.

Baustelleneinrichtungen

Täglich

Monatlich

Jährlich

1.1

Lagerung von Baustoffen, sonstigem Material und Baugeräten, Aufstellung von Gerüsten, Maschinen für Arbeitszwecke, Bau- und Reparaturarbeiten

je angefangenem m²

€ 0,08

(Tarif 1)

€ 1,50

(Tarif 36)

2.

Bauliche Anlagen

Täglich

Monatlich

Jährlich

2.1

Für Draht-, Kabel-, Rohr- und sonstige ober- und unterirdische Leitungen

je angefangene 10

je dazugehörende bauliche Anlage mindestens

€ 1,50

(Tarif 18)

€ 14,00

(Tarif 39)

2.2

Lagertanks, insbesondere für Ölfeuerungsanlagen, Klärgruben etc., Unterfluranlagen

je angefangenem 1/2 m² Grundfläche

€ 14,00

(Tarif 19)

2.3

Für Lichtschächte, Luftschächte, Füllschächte, Kohleneinwurfsschächte und sonstige Schächte

je Schacht

€ 14,00

(Tarif 23)

2.4

Für Erker, Balkone, Stufen, Vordächer, Wetter- und Sonnenschutzdächer, Wetter- und Sonnenschutzplanen je angefangenem m² der Grundfläche

€ 3,00

(Tarif 24)

2.5

Dauerbenützung von Gemeindestraßengrund durch Einfriedungen/Stützmauern/Hecken

je angefangenem m² pro Jahr

€ 8,00

(Tarif 25)

3.

Geschäftseinrichtungen

Täglich

Monatlich

Jährlich

3.1

Für das Aufstellen von Tischen, Stühlen, Schirmen etc. in Vorgärten bei Gastbetrieben per angefangenem m²

  • April-Oktober (Sommer-Gastgarten)

  • November-März (Winter-Gastgarten)

  • November-März Dauerbenützung (Einbauten) ohne Bewirtschaftung

€ 2,00

(Tarif 8)

€ 1,00

(Tarif neu)

€ 0,30

(Tarif neu)

3.2

Ausstellungsvitrinen, Kästen, etc. (für Werbungen, weiße Wochen etc.) sowie sonstige Einrichtungen vor Verkaufslokalen zum Zwecke der Warenausstellung (Kleiderständer etc.) und des Warenverkaufes

je angefangenem m² Ansichts- bzw. Grundfläche

€ 4,00

(Tarif 11)

3.3

Für Vergnügungsbetriebe (Zirkus, Karussell, Schaukel, Seilakrobatik, Autodroms etc.)

je angefangenem m²

€ 0,60

(Tarif 2)

4.

Sonstige Verkaufseinrichtungen

Täglich

Monatlich

Jährlich

4.1

Für Verkaufsstände, -hütten, -buden, -einrichtungen (außer Markttagen, wofür die Marktstandsgebühr gilt), Ausstellungen, Werbevorführungen, Schießbuden, Glücksspiele, Zelte etc. je angefangenem m²

€ 0,30

(Tarif 3)

€ 5,50

(Tarif 7)

4.2

Für standfeste Kioske, Verkaufshütten, Schaukästen, Informationsstände und dergleichen je angefangenem m²

€ 3,00

(Tarif 32)

€ 6,00

(Tarif 33)

€ 55,00

(Tarif 16)

5.

Ankündigungen

Täglich

Monatlich

Jährlich

5.1

Ankündigungen, Werbungen, Transparente etc. je angefangenen m² Ansichtsfläche

€ 0,70

(Tarif 5)

€ 3,00

(Tarif 34)

5.2

Plakattafeln, Plakatständer (A-Ständer), Anschlagtafeln, etc. zu Werbezwecken je Ständer

€ 0,70

(Tarif 35)

€ 3,00

(Tarif 12)

€ 35,00

(Tarif 29)

5.3

City-Light-Posters (für Fremdwerbung) je angefangenem m² Schaufläche

€ 14,00

(Tarif 37)

6.

Zeitungsverkaufseinrichtungen

Täglich

Monatlich

Jährlich

6.1

Zeitungsverkaufseinrichtungen (stummer Verkauf), nicht dauernd aufgestellt, pro Einrichtung

€ 1,00

(Tarif 4)

6.2

Zeitungsverkaufseinrichtungen, wenn dauernd aufgestellt pro Einrichtung

€ 3,00

(Tarif 10)

7.

Schilder

Täglich

Monatlich

Jährlich

7.1

Für vorspringende Schilder, Hinweistafeln, Zeichen, Körper etc. wie Leuchtsteckschilder, Steckschilder, Reklame- und Firmensteckschilder, Würfel, Zylinder, Quader, Kugel usw. je angefangenem m² Ansichtsfläche einseitig, einschließlich Zwischenräume

€ 20,00

(Tarif 17)

8.

Automaten

Täglich

Monatlich

Jährlich

8.1

Automaten an Wänden je Stück

€ 50,00

(Tarif 25)

8.2

Für freistehende Automaten je Stück

€ 70,00

(Tarif 26)

9.

Stellplätze

Täglich

Monatlich

Jährlich

9.1

Parkplätze, für das Abstellen von und Omnibussen, je Standplatz

€ 25,00

(Tarif 13)

€ 150,00

(Tarif 27)

9.2

je Standplatz , Taxifahrzeugen und sonstigen Fahrzeugen, je Standplatz (Sonderbenützung nach dem Straßengesetz und der )

€ 11,00

(Tarif 14)

€ 100,00

(Tarif 28)

9.3

Zeitlich unbegrenztes Parken

je gebührenpflichtigem Parkplatz

€ 70,00

(Tarif 40)

9.4

Zeitlich unbegrenztes Parken

je Parkplatz in der Kurzparkzone

€ 50,00

(Tarif 41)

9.5

Zeitlich unbegrenztes Parken

je sonstigem Parkplatz

€ 50,00

(Tarif 42)

9.6

Zeitlich unbegrenztes Parken mit Kennzeichnung

€ 100,00

10.

Sonstige Benützung von öffentlichem Straßengrund und des darüber befindlichen Luftraumes

Täglich

Monatlich

Jährlich

10.1

Dauerbenützung von Gemeindestraßengrund (ehemalige Wege) im Zuge landwirtschaftlicher Bewirtschaftung (Tarif 22) je angefangenen m² pro Jahr

Pauschaltarife für ein Jahr:

0 bis 100 m² (Tarif 43)

100 bis 300 m² (Tarif 44)

300 bis 1000 m² (Tarif 45)

über 1000 m² (Tarif 46)

je weiterer angefangener 1000 m2 Schritt

€ 0,10

(Tarif 22)

€ 10,00

€ 15,00

€ 25,00

€ 40,00

€ 40,00

10.2

Sonstige Benützung von Gemeindestraßengrund, je angefangenem m²

€ 3,00

(Tarif 6)

14,00

(Tarif 15)

€ 55,00

(Tarif 20)

11.

Pauschalen

Täglich

Monatlich

Jährlich

11.1

Für sonstige Benützung von Straßengrund wie Kundenanwerbung im Stadtbereich

€ 10,00

(Tarif47)

11.2

Für jede nicht genehmigte Werbe- oder Verkaufseinrichtung)

€ 3,00

(Tarif 48)

€ 20,00

(Tarif 49)

11.3

Für Informationsstände mit unbekanntem Ausmaß je Stand

€ 30,00

(Tarif 50)

11.4

Für die Benützung eines Straßenverlaufes, z.B. Seifen-kistenrennen, Perchtenlauf, Sonderveranstaltung mit Straßensperre etc. für begrenzte Zeit

€ 150,00

(Tarif 51)

11.5

Sonstige Benützung von öffentlichem Straßengrund und des darüber befindlichen Luftraumes

bis 100 m² der Grundfläche

über 100 m² der Grundfläche

€ 15,00

(Tarif 52)

€ 30,00

(Tarif 55)

30,00

(Tarif 53)

50,00

(Tarif 56)

€ 70,00

(Tarif 54)

€ 100,00

(Tarif 57)

Pauschalen für Veranstaltungen

Je Veranstaltungstag

11.6

Veranstaltungen im Gemeindegebiet

€ 150,00

(Tarif 58)

11.7

Auf- und Abbau für Veranstaltungen pro Tag

Auf- und Abbau für Veranstaltungen für einen halben Tag

€ 100,00

€ 50,00

Benützungsentgelte Hauptplatz

B) Benützungsentgelt HAUPTPLATZ

Die unter Punkt B angeführten Entgelte enthalten 20 % Umsatzsteuer. Es handelt sich steuerrechtlich um einen BGA (Betrieb gewerblicher Art), Abgabenummer 457 (Hauptplatz Märkte) und 458 (Hauptplatz allgemein):

1.

Baustelleneinrichtungen

Täglich

Monatlich

1.1

Lagerung von Baustoffen, sonstigem Material und Baugeräten, Aufstellung von Gerüsten, Maschinen für Arbeitszwecke, Bau- und Reparaturarbeiten etc.

je angefangenem m²

€ 0,10

(Tarif 1)

€ 1,80

(Tarif 36)

2.

Bauliche Anlagen

Täglich

Monatlich

Jährlich

2.1

Für Erker, Balkone, Stufen, Vordächer, Wetter- und Sonnenschutzdächer, Wetter- und Sonnenschutzplanen je angefangenem m² der Grundfläche

€ 3,60

(Tarif 4)

3.

Geschäftseinrichtungen

Täglich

Monatlich

Jährlich

3.1

Für das Aufstellen von Tischen, Stühlen, Schirmen etc. in Vorgärten bei Gastbetriebe per angefangenem m²

  • April-Oktober (Sommer-Gastgarten)

  • November-März (Winter-Gastgarten)

  • November-März Dauerbenützung (Einbauten) ohne Bewirtschaftung

€ 2,40

(Tarif 1)

€ 1,20

(Tarif neu)

€ 0,36

(Tarif neu)

3.2

Ausstellungsvitrinen, Kästen, etc. (für Werbungen, weiße Wochen etc.) sowie sonst. Einrichtungen vor Verkaufslokalen zum Zwecke der Warenausstellung (Kleiderständer etc.) und des Warenverkaufes je angefangenem m² Ansichts- bzw. Grundfläche

€ 4,80

(Tarif 2)

4.

Ankündigungen

Täglich

Monatlich

Jährlich

4.1

Ankündigungen, Werbungen, Transparente etc., je angefangenem m² Ansichtsfläche

€ 3,60

(Tarif 8)

4.2

Plakattafeln, Plakatständer (A-Ständer), Anschlagtafeln, etc. zu Werbezwecken je Ständer

€ 3,60

(Tarif 12)

€ 42,00

(Tarif 13)

5.

Schilder

Täglich

Monatlich

Jährlich

5.1

Für vorspringende Schilder, Hinweistafeln, Zeichen, Körper etc. wie Leuchtsteckschilder, Steckschilder, Reklame- und Firmensteckschilder, Würfel, Zylinder, Quader, Kugel usw. je angefangenen 1/2 m² Ansichtsfläche einseitig, einschließlich Zwischenräume

€ 24,00

(Tarif 3)

6.

Automaten

Jährlich

6.1

Automaten an Wänden je Stück

€ 60,00

6.2

Für freistehende Automaten je Stück

€ 84,00

(Tarif 11)

7.

Sonstige Benützung von öffentlichem Straßengrund und des darüber befindlichen Luftraumes

Täglich

Monatlich

Jährlich

7.1

Sonstige Benützung von Gemeindestraßengrund,

je angefangenem m²

€ 3,60

(Tarif 5)

17,00

(Tarif 6)

€ 66,00

(Tarif 7)

7.2

Sonstige Benützung von öffentlichem Straßengrund und des darüber befindlichen Luftraumes

bis 100 m² der Grundfläche

über 100 m² der Grundfläche

€ 55,00

(Tarif 9)

€ 110,00

(Tarif 10)

8.

Märkte

Täglich

Monatlich

Jährlich

8.1

Beim Krämermarkt:

je Tag und Laufmeter

Mindestgebühr je Tag und Marktstand

€ 3,00

€ 18,00

8.2

Beim Bauernmarkt/Wochenmarkt:

bis 3,00 Laufmeter

von 3,00 bis 5,00 Laufmeter

über 5,00 Laufmeter

€ 12,00

€ 18,00

€ 20,00

Strompauschale für den Bauernmarkt/Wochenmarkt

(Abgabenummer 457)

Tarif

8.2.1

a) Erhöhter Stromverbrauch (mehrere Anschlüsse):

je Markttag

vierteljährlich

b) Mittlerer Stromverbrauch (nur Kühlung):

je Markttag

vierteljährlich

c) Geringer Stromverbrauch (elektrische Waage etc.):

je Markttag

vierteljährlich

€ 8,00

€ 16,00

€ 4,00

€ 10,00

€ 2,00

€ 5,00

C) Sicherheitstarife (Abgabenummer 150):

1.

Veranstaltungstarife für den Sicherheitsbericht

Je Veranstaltung

1.1

Hauptplatz

€ 130,00

1.2

Amthofparkplatz

€ 100,00

1.3

Bahnhofstraße

€ 50,00

1.4

Rauterplatz

€ 20,00

1.5

Villacher Straße (inkl. Parkplatz)

€ 70,00

1.6

Kirchplatz (in Glanhofen)

€ 70,00

1.7

Sonstige Örtlichkeiten des öffentlichen Gutes, je m2

€ 0,05

Sämtliche Tarife gelten für jede angefangene Zeit-, Längen- oder Flächeneinheit. Gesamtbeträge mit einer Summe von unter 5,00 Euro gelangen nicht zur Vorschreibung!

Trauungssaal - Benützungsentgelt

  • 32,71 Euro je Trauung

Turnsäle (Volksschulen) und Begegnungszentrum

  • Volksschul-Turnsäle
    Benützungsgebühr je Stunde – wochentags: 10 Euro

  • Begegnungszentrum
    Benützungsgebühr je Stunde - Wochenende und Feiertage: 13 Euro

    Reinigungspauschale an Wochenenden: 50 Euro

Vergnügungssteuer

Die Beträge entnehmen Sie bitte der Verordnung: WebLink

Wasseranschlussbeitrag

  • 3.125 Euro (inkl. 10 % MwSt.) je Bewertungseinheit

Wasserbezugsgebühr

  • ab 1.1.2026 beträgt der Gebührensatz 4,15 Euro je verbrauchtem Wasser (brutto)

  • ab 1.1.2027 beträgt der Gebührensatz 4,29 Euro je verbrauchtem Wasser (brutto)

Wasserzählergebühr

Wasserzählergebühren
  • Wasserzähler 3-5 - 13 Euro

  • Impulszähler 4 m³/h - 27 Euro

  • Wasserzähler 7-10 m³/h - 16 Euro

  • Wasserzähler 16 m³/h - 22 Euro

  • Wasserzähler 16 m³/h mit Flansch - 46 Euro

  • Impulszähler 16 m³/h - 76 Euro

  • Wasserzähler 40 m³/h - 163 Euro

  • Wasserzähler 60-63 m³/h - 104 Euro

  • Impulszähler 60-63 m³/h - 125 Euro

  • Wasserzähler - 80 m³/h mit Flansch - 222 Euro

  • Wasserzähler - 100 m³/h mit Flansch - 283 Euro

Zweitwohnsitzabgabe

je Zweitwohnung und Nutzfläche (monatlich)
  • bis 30 : 11,80 Euro

  • mehr als 30 m² bis 60 m²: 23,60 Euro

  • mehr als 60 m² bis 90 m²: 41,30 Euro

  • von mehr als 90 m²: 64,80 Euro