Finanzielle Unterstützung für Betriebe zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Feldkirchen.
Unternehmen mit Sitz in Feldkirchen
Gültige Gewerbeberechtigung
Keine offenen Abgaben gegenüber der Gemeinde
Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung erforderlich
Neugründung und Betriebsübernahme
Betriebsansiedlung, -erweiterung, -verlegung, -modernisierung
Arbeitsplatzschaffung
Belebung leerstehender Geschäftslokale
für Neugründung, Betriebsansiedelung Erweiterung: Investitionszuschuss: bis 10 % der Nettoinvestition, max. 5.000 Euro
Arbeitsplatzförderung: für neu geschaffenen Arbeitsplätze abhängig von zusätzlicher Kommunalsteuer, bis maximal 5 Jahre
Werbung & Veranstaltungen: einmalige kostenlose Einschaltung & Eventteilnahme bei Veranstaltungen der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten für neue Betriebe
Einzelförderung: bis 1.500 Euro, bei besonderem Bedarf
Handelsketten-Filialen, Banken, Versicherungen, freie Berufe, Makler
Bereits geförderte Arbeitsplätze (z. B.
Betriebe mit Steuerrückständen
Schriftlicher Antrag mit Formular und Unterlagen
Auszahlung nach Prüfung und Vereinbarung
Keine Mehrfachförderung
Gewährung der Förderung nur im Rahmen vorhandener budgetärer Mittel
Maximal 200.000 Euro innerhalb von 3 Jahren (De-minimis-Regel).
Bei falschen Angaben, Zweckentfremdung, Nichteinhaltung der Bedingungen
Bei Betriebsschließung oder -verlegung innerhalb von 3 Jahren
Nicht widmungsgemäße Verwendung
verlangte Unterlagen werden nicht vorgelegt
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
sämtliche Änderungen, die zur Änderung des Förderbetrages bzw. zum Erlöschen führen können, sind innerhalb eines Monats zu melden
Zustimmung zur Verwendung der Daten durch die Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten
Öffentliche Nennung bei notwendigem Gemeinderatsbeschluss