Nachweis akademischer Grade
Sinnverwandter Begriff: urkundlicher Nachweis akademischer Grade
Ein Nachweis über die Berechtigung zur Führung diverser Titel wird von Behörden bzw. verschiedenen speziellen Einrichtungen (z.B. Universität) aufgrund von Prüfungen, Ehrungen etc. ausgestellt und bezeugt die rechtmäßige Verwendung eines Titels.
Beispiel
- Sponsionsurkunde
- Promotionsurkunde
- Diplome
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