Abfallgebühren
Bereitstellungsgebühr
- Die Höhe der jährlichen Bereitstellungsgebühr ergibt sich aus der Vervielfachung der aufgestellten Müllbehälter mit dem Gebührensatz. Ist die Bereitstellungsgebühr nur für einen Teil eines Kalenderjahres zu entrichten, beträgt diese je Kalendermonat ein Zwölftel der jährlichen Bereitstellungsgebühr.
- Die Bereitstellungsgebühr ohne Biotonnenbenützung beträgt inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 10%:
a) je 120 Liter Hausmüllbehälter 39,72 Euro
b) je 240 Liter Hausmüllbehälter 79,44 Euro
c) je 800 Liter Hausmüllbehälter 288,84 Euro
d) je 1.100 Liter Hausmüllbehälter 397,08 Euro - Die Bereitstellungsgebühr mit Biotonnenbenützung beträgt inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 10%:
a) je 120 Liter Hausmüllbehälter 56,76 Euro
b) je 240 Liter Hausmüllbehälter 113,52 Euro
c) je 800 Liter Hausmüllbehälter 412,56 Euro
d) je 1.100 Liter Hausmüllbehälter 567,24 Euro
Entsorgungsgebühr
- Die Höhe der Entsorgungsgebühr ohne Biotonnenbenützung ergibt sich aus der Vervielfachung der durchgeführten Entleerungen je Hausmüllbehälter mit dem Gebührensatz. Der Gebührensatz beträgt für die Entsorgungsgebühr je Entleerung inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 10%:
a) je 120 Liter Hausmüllbehälter 3,10 Euro Euro
b) je 240 Liter Hausmüllbehälter 6,22 Euro
c) je 800 Liter Hausmüllbehälter 20,70 Euro
d) je 1.100 Liter Hausmüllbehälter 28,46 Euro - Die Höhe der Entsorgungsgebühr mit Biotonnenbenützung ergibt sich aus der Vervielfachung der durchgeführten Entleerungen je Hausmüllbehälter mit dem Gebührensatz. Der Gebührensatz beträgt für die Entsorgungsgebühr je Entleerung inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 10%:
a) je 120 Liter Hausmüllbehälter 4,44 Euro
b) je 240 Liter Hausmüllbehälter 8,88 Euro
c) je 800 Liter Hausmüllbehälter 29,58 Euro
d) je 1.100 Liter Hausmüllbehälter 40,66 Euro
- Werden Müllbehälter über der in der Abfuhrordnung festgelegten Anzahl zur Entleerung aufgestellt, werden diese als Zusatztonnen gewertet. Die Höhe der Abfallgebühr für die Nutzung von Zusatztonnen ergibt sich aus der Vervielfachung der tatsächlich durchgeführten Entleerungen je Zusatztonne mit dem Gebührensatz. Der Gebührensatz beträgt je Entleerung inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 10%:
a) je 120 Liter Zusatzbehälter 9,18 Euro
b) je 240 Liter Zusatzbehälter 18,34 Euro
c) je 800 Liter Zusatzbehälter 63,96 Euro
d) je 1.100 Liter Zusatzbehälter 87,94 Euro - Die Abfallgebühr für durch die Stadtgemeinde Feldkirchen i.K. ausgegebene Müllsäcke beträgt inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 10 %:
je 60 Liter Müllsack 4,00 Euro - Die Abfallgebühr für losen Hausmüll beträgt je m³ inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 10 %:
je m³ Müll lose 100,00 Euro
Amthof, Mietsätze für Räumlichkeiten
(Beschluss/Verordnung des Gemeinderates vom 18.12.2018)
Sommer bzw. Wintertarif einschließlich Betriebskosten:
- Innenhof, 240 m² - € 250,00 bzw. € 350,00
- Kultursaal, 146 m² - € 160,00 bzw. € 220,00
- Vereinsraum, 103 m² - € 120,00 bzw. € 150,00
Ausgleichsabgabe
(Verordnung des Gemeinderates vom 3.12.2014)
Hebesatz/Betrag (inklusive Mehrwertsteuer):
- 2.650 Euro - für mehrspurige Fahrzeuge je Stellplatz bzw. Garage
- 570 Euro - für einspurige Fahrzeuge je Stellplatz bzw. Garage
Bedürfnisanstalt (öffentliches WC)
(Beschluss/Verordnung des Gemeinderates vom 07.12.2001)
Benützungsgebühr € 0,30 je Benützung
Beschließergebühr Schulen
(Beschluss/Verordnung des Gemeinderates vom 05.09.2001)
3,27 Euro je Stunde
Bestattungsgebühren
(Beschluss/Verordnung des Gemeinderates vom 15.5.2006)
Zulässiger Höchsttarif gemäß Verordnung des Landeshauptmannes
Buchleihgebühren
Entleihzeit: 3 Wochen
- Einschreibgebühr:
Kinder und Jugendliche: 1 Euro
Erwachsene: 2 Euro - Leihgebühr pro Buch:
Kinder- oder Jugendbuch oder CD - 0,50 Euro
Erwachsenen- oder Sachbuch oder CD - 1 Euro - Leihgebühr pro Spiel:
Kinder- und Jugendliche - 1 Euro
Erwachsene - 2 Euro - Jahresleihgebühr
Kinder-, Jugendbücher und CDs - 10 Euro
Erwachsene-, Sachbücher, CDs - 20 Euro - Leihgebühr pro Zeitschrift/Comic: 0,36 Euro
- Nachgebühr je Woche - 0,50 Euro (Kinder und Erwachsene)
Friedhofsgebühren
- Benützung der Aufbahrungshalle:
je Aufbahrung Euro 200,00 - Öffnen und Schließen:
Grabstelle Euro 450,00
Grabstelle für UrnenbeisetzungEuro 80,00
Kindergrab Euro 80,00
Gruftbeisetzung - Stundenlohn Euro 50,00 - Grabbenützung inkl. Friedhofserhaltung:
a) Nischengrab, Randgrab jährlich (2,20 x 2,20 bzw. 2,50 x 2,50 alt) Euro 45,00
b) Halbnischengrab, Halbrandgrab jährlich (2,20 x 2,10 bzw. 2,50 x 1,25 alt) Euro 25,00
c) Reihengrab jährlich (2,20 x 2,20 bzw. 2,50x2,50 alt) Euro 15,00
d) Kinderreihengrab jährlich Euro 15,00
e) Gruft jährlich Euro 220,00
f) Urnengrab jährlich (1,00 x 0,80) Euro 20,00
g) Zweierurnennische jährlich Euro 28,00
h) Viererurnennische jährlich Euro 37,00
i) Wehrturmurnennische zweier jährlich Euro 48,00
j) Wehrturmurnennische vierer jährlich Euro 52,00
k) Urnenbeisetzung im Namenlosengrab Euro 200,00
l) Friedeichenbeisetzung St. Ulrich inkl. Namensplakette Euro 900,00 - Grababräumung und Entsorgung der Kränze und Gestecke:
a) Grababräumung Personaleinsatz pro Stunde Euro 60,00
b) Entsorgungsbeitrag pro Kranz Euro 4,00
c) Entsorgungsbeitrag pro Gesteck Euro 2,00 - Platten für Urnennischen:
a) Marmorplatte für Zweierurnennische Euro 150,00
b) Marmorplatte für Viererurnennische Euro 180,00
c) Granitplatte für Wehrturm 2er und 4er Euro 350,00
d) Marmorplatte Zweiernische mit Kerzenträger (Sittich, Radweg) Euro 180,00
e) Marmorplatte Vierernische mit Kerzenträger (Sittich, Radweg) Euro 230,00 - Grabauflösung:
a) Personal- und Entsorgungspauschale pro Grab Euro 200,00
b) Personal- und Entsorgungspauschale Baulichkeiten Gruft Euro 900,00
c) zusätzlich pro Sarg Euro 900,00
- Marmorplatte Zweiernische mit Kerzenträger (Sittich, Radweg) - 180 Euro
- Marmorplatte Vierernische mit Kerzenträger (Sittich, Radweg) - 230 Euro
Ganztägige Schulform
Volksschule Feldkirchen / 5 Betreuungstage
- Elternbeitrag - monatlich und pro Kind 70 Euro inkl. Ust.
- Essensbeitrag- Der Essensbeitrag wird unmittelbar nach Bekanntgabe durch den Lieferanten den Eltern zur Kenntnis gebracht.
Volksschule Glanhofen
- Essensbeitrag: Der Essensbeitrag wird unmittelbar nach Bekanntgabe durch den Lieferanten den Eltern zur Kenntnis gebracht.
- Kostenbeitrag (Elternbeitrag) inklusive Umsatzsteuer. nach Anzahl der Betreuungstage, monatlich und pro Kind:
Anzahl der
BetreuungstageElternbeitrag
inkl. Ust.Beitrag für
Arbeitsmittel5 Tage 110,80 Euro 7 Euro 4 Tage 104,90 Euro 5,80 Euro 3 Tage 99,20 Euro 4,70 Euro 2 Tage 93,30 Euro 3,50 Euro 1 Tag 81,70 Euro 3,50 Euro
Volksschule Sankt Ulrich
- Essensbeitrag: Der Essensbeitrag wird unmittelbar nach Bekanntgabe durch den Lieferanten den Eltern zur Kenntnis gebracht.
- Kostenbeitrag (Elternbeitrag) inklusive Umsatzsteuer. nach Anzahl der Betreuungstage, monatlich und pro Kind:
Anzahl der
BetreuungstageElternbeitrag
inkl. Ust.Beitrag für
Arbeitsmittel5 Tage 110,80 Euro 7 Euro 4 Tage 104,90 Euro 5,80 Euro 3 Tage 99,20 Euro 4,70 Euro 2 Tage 93,30 Euro 3,50 Euro 1 Tag 81,70 Euro 3,50 Euro
Volksschule Sankt Martin
- Essensbeitrag: Der Essensbeitrag wird unmittelbar nach Bekanntgabe durch den Lieferanten den Eltern zur Kenntnis gebracht.
- Kostenbeitrag (Elternbeitrag) inklusive Umsatzsteuer. nach Anzahl der Betreuungstage, monatlich und pro Kind:
Anzahl der
BetreuungstageElternbeitrag
inkl. Ust.Beitrag für
Arbeitsmittel5 Tage 110,80 Euro 7 Euro 4 Tage 104,90 Euro 5,80 Euro 3 Tage 99,20 Euro 4,70 Euro 2 Tage 93,30 Euro 3,50 Euro 1 Tag 81,70 Euro 3,50 Euro
Gebrauchtarifsentgelt
(Beschluss/Verordnung des Gemeinderates vom 19.12.2017)
Link: Amtstafel - Gebrauchstarifordnung
Grundsteuer
von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben - 500 % v.H. des Messbetrages
von den Grundstücken - 500 % v.H. des Messbetrages
Hundeabgabe
(Beschluss/Verordnung des Gemeinderates vom 12.11.2015)
- € 40,00 je Wachhund pro Jahr
- € 40,00 Verwendung in Ausübung Beruf oder Erwerb pro Jahr
- € 40,00 je sonstigen Hund pro Jahr
Kanalanschlussbeitrag
- 2.543,55 Euro inklusive 10% USt. je Bewertungseinheit
Kanalbenützungsgebühren
- ab 1.1.2022: 3,19 Euro inklusive 10% USt. je m³ verbrauchten Wassers
Jedem Benutzer werden 70 Kubikmeter als Mindestverbrauch vorgeschrieben.
Für Wasserverbrauch, welcher über einen Gartenwasserzähler festgehalten wird, werden keine Kanalbenützungsgebühren vorgeschrieben. - ab 1.1.2023: 3,25 Euro inklusive 10% USt. je m³ verbrauchten Wassers
- ab 1.1.2024: 3,31 Euro inklusive 10% USt. je m³ verbrauchten Wassers
- ab 1.1.2025: 3,38 Euro inklusive 10% USt. je m³ verbrauchten Wassers
- ab 1.1.2026: 3,45 Euro inklusive 10% USt. je m³ verbrauchten Wassers
- Einleitung von Niederschlagswässern aus befestigten Flächen und überdachten Flächen beträgt ab 1.1.2022 0,81 Euro pro m2 inklusive 10% USt.
- ab 1.1.2023 0,86 Euro pro m2 inklusive 10% USt.
- ab 1.1.2024 0,91 Euro pro m2 inklusive 10% USt.
- ab 1.1.2025 0,97 Euro pro m2 inklusive 10% USt.
- ab 1.1.2026 1,02 Euro pro m2 inklusive 10% USt.
Kindergarten- und Hortbeiträge
Beiträge für Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen ab dem Kindergartenjahr 2023/24*
*Kindergärten, Kleinkindgruppen, Horte der Stadtgemeinde Feldkirchen betrieben durch die Caritas Kärnten und die Diakonie de La Tour (Antonius, Radweg, Glanhofen, St. Martin, St. Ulrich und Waiern)
Aufgrund des § 36 Absatz 2 e) sowie Absatz 5 des neuen Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes, dürfen für den Besuch von Kindergärten und Kleinkindgruppen seitens der Betreiber/Gemeinden nur noch Beiträge für bestimmte Zusatzleistungen, wie insbesondere zusätzliches Personal, Arbeits-, Bildungs- und Verbrauchsmaterialien, Veranstaltungen oder Mahlzeiten, eingehoben werden.
Dadurch kommen nachstehend angeführte Beiträge für die
- Kindergärten und Kleinkindgruppen der Einrichtungen Antonius, Radweg, Glanhofen, St. Martin, St. Ulrich und Waiern
zur Vorschreibung:
- Verpflegungskosten:
Verrechnung nach tatsächlich anfallenden Kosten, jedoch maximal 143 Euro pro Monat (davon 120 Euro für das Mittagessen). Die genauen Verpflegungskosten pro Portion werden seitens der Betreiber mit Beginn des Kindergartenjahres bekannt gegeben - Bastel-, Mal-, Werk- und Kreativmaterial:
15 Euro pro Monat
Elternbeiträge Hort Antonius Schuljahr 2023/24:
Anzahl der Betreuungstage | Elternbeitrag | Essensbeitrag pro konsumierter Portion |
5 Tage | 155,11 Euro | Die Verpflegungskosten werden nach tatsächlich anfallenden Kosten verrechnet. Die genauen Verpflegungskosten pro Portion werden seitens der Betreiber mit Beginn des Schuljahres bekannt gegeben. |
3 Tage | 93,10 Euro |
Elternbeiträge Hort Radweg Schuljahr 2023/24:
Anzahl der Betreuungstage | Elternbeitrag | Essensbeitrag pro konsumierter Portion |
5 Tage | 105 Euro | 4,90 Euro |
4 Tage | 89,80 Euro | 4,90 Euro |
3 Tage | 73,20 Euro | 4,90 Euro |
Kindergartentransport
Fahrkostenbeitrag:
- pro Kind und Monat: 27,40 Euro
- für den Monat September: 13,70 Euro
- Einmaltransport, monatlich: 13,70 Euro
Formular: Erklärung Kindergartentransport
Kommunalsteuer
- 3 % der Berechnungsgrundlage
Marktstandsgebühren
Beim Krämermarkt:
je Tag und Laufmeter 2,50 Euro täglich
Mindestgebühr je Tag und Marktstand 13,00 Euro täglich
Beim Bauernmarkt/Wochenmarkt:
bis 3,00 Laufmeter 10 Euro täglich
von 3,00 bis 5,00 Laufmeter 15 Euro täglich
über 5,00 Laufmeter 18 Euro täglich
Nacht-Taxibons
(Beschluss/Verordnung des Gemeinderates vom 15.04.2002)
- Zone I (laut Ortschaftsaufstellung): 3,00 Euro
- Zone II: 6,00 Euro
- Zone III: 10,00 Euro
Ortstaxe
(Beschluss/Verordnung des Gemeinderates vom 26.09.2019)
- 1,50 Euro je Person und Nacht
Pauschalierte Ortstaxe
- bis 60 m2 Wohnfläche (100fach): 150 Euro jährlich
- von mehr als 60 bis 100 m2 Wohnfläche (150fach): 225 Euro jährlich
- mehr als 100 m2 Wohnfläche (200fach): 300 Euro jährlich
- Wohnwagen-Stellplatz (40 x 1,50 Euro): 60 Euro jährlich
Parkgebühren
(Verordnung des Gemeinderates vom 15.10.2009)
Die Höhe der Parkgebühren beträgt für die ersten 1,5 Stunden 0,50 Euro.
Danach beträgt die Parkgebühr für jede angefangene weitere halbe Stunde Abstelldauer 0,50 Euro.
Seniorentaxibons
(Beschluss/Verordnung des Gemeinderates vom 27.05.2004)
- Zone I: 3 Euro
- Zone II: 6 Euro
- Zone III: 10 Euro
Sporthallenbenützungsgebühr
(Beschluss/Verordnung des Gemeinderates vom 23.06.2005)
Kulturelle Veranstaltungen:
- Gesamte Halle: 129 Euro pro reservierte Stunde
- 1/3-Halle: 36 Euro pro reservierte Stunde (für Einheimische)
- 1/3-Halle: 41 Euro pro reservierte Stunde (für Auswärtige)
Sportliche Veranstaltungen:
- Gesamte Halle: 43 Euro pro reservierte Stunde
- 1/3-Halle: 12 Euro pro reservierte Stunde (für Einheimische)
- 1/3-Halle: 16 Euro pro reservierte Stunde (für Auswärtige)
- Mindestbetrag an Sonn- und Feiertagen sowie während der jeweiligen Schulferien für die gesamte Halle bis einschließlich der ersten 4 Stunden (für jede weitere Benützungsstunde gilt der jeweilige Einzeltarif): 215 Euro
- Mindestbetrag an Sonn- und Feiertagen sowie während der jeweiligen Schulferien für die 1/3-Halle bis einschließlich der ersten 4 Stunden (für jede weitere Benützungsstunde gilt der jeweilige Einzeltarif): 69 Euro
Kraftkammer
- 26 Euro pro Stunde für Gruppen ab 7 Personen
- 4 Euro pro Stunde für Einzelpersonen
- 10er-Block (10 Einzelstunden): 39 Euro
- 6 Monate pro Person - (täglich maximal 1 Stunde): 240 Euro
Sportplatzbenützungsbeitrag
(Beschluss/Verordnung des Gemeinderates vom 10.12.1992)
- 20,35 Euro je Spiel
- 30,52 Euro je Turniertag
Trauungssaal - Benützungsentgelt
(Verordnung des Gemeinderates vom 31.10.2000)
- € 32,71 je Trauung
Vergnügungsteuer
(Verordnung des Gemeinderates vom 15.07.2013)
Die Beträge entnehmen Sie bitte der Verordnung: WebLink
Wasseranschlussbeitrag
(Verordnung des Gemeinderates vom 11.12.2006)
- € 2.271,28 je Bewertungseinheit
Wasserbezugsgebühr
- ab 1.1.2023 beträgt der Gebührensatz 3,69 Euro je m³ verbrauchtem Wasser (brutto)
Wasserzählergebühr
- Wasserzähler 3-5 m³/h - 13 Euro
- Impulszähler 4 m³/h - 23 Euro
- Wasserzähler 7-10 m³/h - 16 Euro
- Wasserzähler 16 m³/h - 22 Euro
- Wasserzähler 16 m³/h mit Flansch - 46 Euro
- Impulszähler 16 m³/h - 76 Euro
- Wasserzähler 40 m³/h - 163 Euro
- Wasserzähler 60-63 m³/h - 104 Euro
- Impulszähler 60-63 m³/h - 125 Euro
- Wasserzähler 80 m³/h mit Flansch - 222 Euro
- Wasserzähler 100 m³/h mit Flansch - 283 Euro
Zweitwohnsitzabgabe
(Verordnung des Gemeinderates vom 3.12.2014)
Monatlich je Zweitwohnung und Nutzfläche
- bis 30 m²: 9 Euro
- mehr als 30 m² bis 60 m²: 17 Euro
- mehr als 60 m² bis 90 m²: 30 Euro
- von mehr als 90 m²: 42 Euro