Aktuelles
Montag, 03.03.2025
Zur Verhinderung von Straßenschäden infolge des Tauwetters werden ab Montag, den 3.3.2025, auf angeführten Gemeinde- und Verbindungsstraßen Gewichtsbeschränkungen von 3,5t bzw. 7,5t durch die Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen gemäß § 52 litera a Ziffer 9c StVO 1960 „Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 3,5 t“ und „Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 7,5 t“ mit der Zusatztafel „infolge Tauwetter“ verfügt.
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seit 31.1.2025 (3,5 t)
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Straße |
Ortschaft |
Aicher Weg |
Aich |
Faschinger Weg |
St. Martin/Fasching |
Glanzerstraße |
Wachsenberg |
Kaltenherbergeweg |
St. Ulrich |
Haiden-Feistritz (Osterpötscherweg) |
Haiden/Feistritz |
Kalvarienbergweg mit Abzweigung |
Lindl |
Kupferhammerweg |
Gem. Grenze Glanegg |
Leinig |
Leinig |
Luagerweg |
Guttaring |
Moorstraße stillschweigend |
Leinig |
Moorstraße Verbindungsstraße |
Leinig |
Powirtschacherweg |
Powirtschach |
Praschigerweg |
Tschwarzen-Dietrichstein-Praschig |
Raunacherweg |
Raunach |
Römerweg |
in Haiden |
Rottendorf - Schotterweg |
Rottendorf |
Rubenthalerweg |
Poitschach |
Strußnigweg |
Pökelitz |
St. Stefan |
St. Stefan |
Toplaweg |
St. Martin |
Tschahitscherweg |
Tschahitsch/St. Stefan |
Seitenberg – teillänge ab Steinwender |
Seitenberg |
Ossiacher Tauern |
L 47 in Kohlstatt bis Gemeindegrenze Ossiach |
Golkstraße |
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Eggweg |
Egg nach Stocklitz und Glanhofen |
Radweger Weg |
Schlossweg bis Schießstätte Radweg |
Von diesem Verbot ausgenommen sind:
- Einsatzfahrzeuge (§ 26 StVO) sowie Fahrzeuge des Straßendienstes und der Müllabfuhr (§ 27 StVO).
- Fahrzeuge der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten
- Fahrzeuge des österreichischen Bundesheeres
- Die fahrplanmäßigen Kurswagen der ÖBB-Postbus GmbH und der Privatlinien, soweit sie der Beförderung von Personen dienen
- Einsatzfahrzeuge der Elektrizitätsgesellschaften und der Telegrafenbauämter dann, wenn es sich um Fahrten zur Behebung von Störungen des Versorgungsnetzes handelt
- Frischmilchtransporte der Molkerei
- Fahrzeuge der gemeindeansässigen Gewerbebetriebe im Verbotsbereich für Fahrten von und zur eigenen Betriebsstätte.
- Fahrzeuge der Wildbach- und Lawinenverbauung (betriebseigene und betriebsfremde) im Zusammenhang mit Verbauungsarbeiten.
- Viehtransporte ab Hof, sowie Fahrzeuge der Tierkörperentsorgung GmbH und Fahrzeuge die den gesundheitlichen Belangen der Tiere dienen (Tierarzt, Klauenbehandlung).
- Fahrzeuge des Wasserverbandes Ossiacher See wenn es sich um Fahrten zur Behebung von Störungen des Versorgungsnetzes handelt
Die Behörde kann auf Antrag in dringenden Fällen (lebensnotwendige Fuhren) gemäß § 45 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung 1960, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt I 6/2017, Ausnahmebewilligungen von den verfügten Gewichtsbeschränkungen erteilen.
Eine diesbezügliche Bewilligung kann jedoch nur erteilt werden, wenn ein erhebliches persönliches oder wirtschaftliches Interesse des Antragstellers eine solche Ausnahme erfordert oder wenn sich die ihm gesetzlich oder sonst obliegenden Aufgaben anders nicht oder nur mit besonderen Erschwernissen durchführen lassen und eine wesentliche Beeinträchtigung von Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs nicht zu erwarten ist.
Die Zustimmung des Straßenerhalters ist jedenfalls erforderlich.
Der Bürgermeister:
Martin Treffner
Aktuelles
Dienstag, 14.01.2025
ACHTUNG! Seit 1.1.2024 ist die Müll App nun CITIES!
Alle Informationen zur Müllentsorgung finden Sie auch in unserer Infobroschüre: Download Infobroschüre (PDF)
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Und so funktioniert's

Unsere Ansprechpartner für den CITIES Müllkalender sind:
Waltraud Blaßnig oder Carina Freithofnig
Telefon: 04276 2511 232 oder 233
E-Mail: umwelt@feldkirchen.at
Aktuelles
Montag, 09.12.2024
Ziel dieses Projektes der Stadtgemeinde Feldkirchen in Zusammenarbeit mit der Fa. EFG Turbinenbau ist die Errichtung eines Themenweges entlang des Tiebelbaches. Es werden an mehreren Stationen Turbinen ausgestellt und erklärt. Damit soll vor allem das Bewusstsein für eine nachhaltige lokale Energiegewinnung geschaffen werden.
Der Startpunkt dieses Wasserwanderweges erfolgte im Amthofgarten, welcher dafür neu gestaltet und mit einer besonderen Turbine ausgestattet wurde.
Das Projekt soll einerseits die Bevölkerung für das Thema nachhaltige Energiegewinnung und saubere Stromerzeugung sensibilisieren. Es hat auch einen touristischen Effekt, da dieser Weg der Wasserkraft sich mit Freizeitbeschäftigungen wie Radfahren und Wandern ideal verbinden lässt.
Die Umsetzung des Projektes „Weg der Wasserkraft“ wird im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung - Vorhabensart 19.2.1 gefördert. Der Förderbetrag in Höhe von 29.000 Euro setzt sich aus Mitteln von Bund, Land und der Europäischen Union zusammen.
Europäische Kommission - Agrarpolitik | BM für Land- und Forstwirtschaft | Land Kärnten
Aktuelles
Mittwoch, 24.01.2024
Wasserbezugsgebühr 2025
- Preis pro Kubikmeter (inkl. 10% USt.): 3,94 Euro
- Preis pro Liter (inkl. 10% USt.): 0,00394 Euro
Aktuelles
Donnerstag, 21.09.2023
118 Gemeinden und eine Region aus ganz Österreich erhalten aus den Händen von Bundesministerin MMag. Dr. Susanne Raab, das staatliche Gütezeichen für Familienfreundlichkeit.
In einem feierlichen Rahmen wurden am 22. Juni 2023 auf der Kommunalmesse in Innsbruck insgesamt 118 Gemeinden und eine Region von MMag. Dr. Susanne Raab, Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien, gemeinsam mit dem Präsidenten des Österreichischen Gemeindebundes, Bürgermeister Mag. Alfred Riedl, mit dem staatlichen Gütezeichen familienfreundlichegemeinde bzw. familienfreundlicheregion ausgezeichnet.
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"Familien bilden das Rückgrat der sozialen Strukturen der Gemeinden und damit der Gesellschaft. Daher ist die Unterstützung von Familien ein wichtiger kommunalpolitischer Faktor und eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe" betonte Susanne Raab.
Alfred Riedl erläuterte zudem, dass durch die Zertifizierung "in den betreffenden Gemeinden das Bevölkerungswachstum und die Erwerbsquote erhöht und der gesellschaftliche Zusammenhalt gefördert werden. Familienfreundlich zertifizierte Gemeinden verfügen somit über wichtige Standortvorteile und wirksame Maßnahmen, um Abwanderung vorzubeugen."
Seit über 10 Jahren unterstützt der österreichische Gemeindebund die Gemeinden und Regionen auf ihrem Weg hin zu mehr Familienfreundlichkeit.
86 der ausgezeichneten Gemeinden und eine Region erhielten zudem das UNICEF- Zusatzzertifikat „Kinderfreundliche Gemeinde" beziehungsweise „Kinderfreundliche Region''.
Um die zusätzliche Auszeichnung zu erhalten, müssen im Rahmen der Zertifizierung Maßnahmen in speziellen kinderrechtsrelevanten Themenbereichen gesetzt werden. "Gemeinden sind unmittelbarer Lebensraum von Kindern und Jugendlichen. Mit der UNICEF-Zertifizierung können sie die Anliegen junger Menschen sichtbar machen und gemeinsam verwirklichen, um zu einem kinderfreundlichen Umfeld beizutragen - das wirkt sich positiv auf die gesamte Gemeinschaft aus", ist sich der Präsident von UNICEF Österreich, Dr. Hubert Schultes, sicher.
Die Delegation aus Feldkirchen: Stadtamtsdirektion Mag. Dr. Silvia Schwarz, Bürgermeister Martin Treffner, Projektleiterin Alexandra Warmuth und Bundesministerin Susanne Raab
Aktuelles
Mittwoch, 07.06.2023
Ab 10. Juli 2023 findet Ihr hier interessante Neuigkeiten, spannende Veranstaltungen und alle Informationen zur Stadtgemeinde. Hier könnt Ihr Euch in Zukunft mit den Seiten von Feldkirchen in Kärnten verbinden, den aktuellen Müllkalender abonnieren und Anliegen direkt an die Stadtgemeinde übermitteln.
Interessierte Vereine und Betriebe können so eine Seite beantragen:
Eine genaue Anleitung und Informationen gibt's im YouTube-Video:
Umwelt
Montag, 22.05.2023
Da es immer wieder zu Beschwerden hinsichtlich der Verunreinigung von Gehsteigen, Gehwegen, Grünanlagen des Gemeindegebietes kommt, hat die Stadtgemeinde Feldkirchen die Aufstellung von "Hundetoiletten" an 43 Standorten im Gemeindegebiet vorgenommen.
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Die Standorte sind wie folgt:
- Amthof – Zufahrt Schotterparkplatz;
- Gurktaler Staße - Tiebelpark nördlich (Verbindungsweg zu Parkplatz)
- Sankt Veiterstraße – Zugang Wohnanlage Ghega-Allee;
- Lindl-Rottendorfer Straße – Kreuzung Lindl-Wiesenweg (Trafo Kelag);
- Kreuzung Kuchlbrunnweg/Kalvarienbergweg (bei Altstoffsammelplatz)
- Köraus – nach Brücke, Richtung Kinderspielplatz;
- Sankt Ruprecht - Koglweg – Hundespielwiese
- Sankt Ruprecht - Koglweg - Zugang Kinderspielplatz und Erholungsfläche
- Waiern - Martin-Luther-Straße (Parkplatz gegenüber evangelische Kirche)
- Obere Tiebelgasse - Tiebelpark Nähe "Spar"
- Dallnigstraße 1, Krahberg
- Flatschachersee - Zufahrt Parkplätze
- Metzing - Kreuzung Rotbuchenweg/Panoramastraße
- Haiden - Haidner Straße in Richtung Feistritz
- Sankt Ulrich - Bachweg, Kreuzung Haiden-Römerweg
- Bösenlacken - Klagenfurter Straße, nach Haltestelle
- Markstein - Zufahrt Lilienweg
- Maltschach - Kreuzung Mattersdorf-Sittich
- Buchscheiden - Zugang Karrerhof
- Tiebelpark "neu" - Parkplatz/südseitig beim Zugang zur Parkanlage
- Radweg - Zufahrt "Lutschaunigsiedlung"
- Feldweg Eberdorf/Höfling bei Marterl
- Volksschule St. Martin
- Feldweg St. Ulrich, Bergacker - Richtung Kuc
- Feistritz Sammelplatz
- Markstein-Aichweg (Waldnähe)
- Radweg-Siedlung, Nähe Haus Nr. 55
- Haiden Sammelplatz
- Rabensdorf - Nähe Kläranlage
- Dr.-W.-Domenig-Weg / Ernst-Schwarz-Weg
- Kindergartenstraße / Körausweg
- Leinig / Brücke Mündung Tiffnerbach in Tiebel
- Micheldorf
- Prägrad - Weg Richtung Karrerhof
- St. Nikolai – Altstoffsammelplatz
- Tiebelradwanderweg – Richtung Haiden
- Obere Tiebelgasse – Zugang Amthof
- Glanblick – Gehweg nach St. Ruprecht
- Dr. Bucherweg – Schotterweg Richtung Staberweg/Turracher Straße
- Laboisnerstraße –nahe Unterführung
- Kreuzung Lendorfer Straße/St. Ruprechter Straße (Marterl)
- Rabensdorf – Beginn des Radweges
- Stocklitz - Nähe Haus 7 (Richtung Buchenweg)
Die "Hundetoiletten" bestehen aus einer Vorrichtung zur Entnahme von Hundekotsäcken sowie einem Behälter, in den die benutzten Säcke zu entsorgen sind.
Bitte tragen Sie aktiv zur Vermeidung von Verunreinigungen durch Hundekot bei, indem Sie, liebe Hundebesitzer, bei Spaziergängen immer einige Hundekotsäcke bei sich führen.
Mit der Aufstellung der "Hundetoiletten" soll zum einen dem Gesundheitsschutz Rechnung getragen werden, da Hundekot eine Infektionsquelle für Menschen und Tiere sowie ein Nährboden für Bakterien und Würmer ist.
Auch dem optisch unschönen Anblick von "Hundekothäufchen" auf Straßen, Plätzen und Grünanlagen soll mit der probeweisen Aufstellung und Nutzung der Hundetoiletten entgegengewirkt werden.
Für diese Maßnahme bitten wir Sie um ein aktives Mitwirken für ein sauberes Stadtbild.
Aktuelles
Freitag, 15.07.2022
Geschätzte Gemeindebürgerinnen! Geschätzte Gemeindebürger!
Als Kärntner Tierschutzombudsfrau möchte ich Sie von der Notwendigkeit Katzen kastrieren zu lassen überzeugen:
Täglich werde ich mit dem Problem der ungehemmten Katzenvermehrung konfrontiert. Einheimische und Touristen beklagen sich über leidende, kranke und durch Inzucht geschädigte Katzengruppen. Diese Populationen können auch den Menschen und der Umwelt Schwierigkeiten durch ihre Ausscheidungen und ihr Verhalten bereiten.
Eine einzige nichtkastrierte Katze kann in 5 Jahren 12.680 Nachkommen produzieren!
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Diese Fähigkeit zur lawinenartigen Vermehrung gelingt durch eine außerordentlich hohe Fruchtbarkeit dieser Tierart. Etwa ab dem 7. Lebensmonat wirft eine Katze bis zu 3 mal pro Jahr ca. 4 Katzenwelpen. Laufende Würfe erfolgen bis zu ihrem natürlichen Lebensende mit bis zu 20 Jahren. Nicht an Menschen gewöhnte Katzen lassen sich von Menschen nicht berühren und bekommen ebensolche scheuen Nachkommen.
Aus diesen Gründen gilt in Österreich eine Kastrationspflicht von Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie. Ausgenommen sind nur, bei der Bezirkshauptmannschaft, gemeldete Katzen die gechippt und in der Heimtierdatenbank registriert sind.
Bei einer Katzenkastration werden die Eierstöcke bzw. die Hoden entfernt. Die Tiere werden insgesamt gesünder, schöner und erreichen ein höheres Lebensalter. Die Lust Schadnager zu bekämpfen bleibt jedoch erhalten!
Übernehmen Sie Verantwortung, lassen Sie Ihre Katzen kastrieren und melden Sie tierhalterlose und verwilderte Hauskatzen Ihrem Gemeindeamt.
Mag. Dr. Jutta Wagner, Tierschutzombudsfrau
Juli 2022