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Do, 28.03.2024

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Aktuelle Informationen

 

Wählen mit Wahlkarte

Bei der Landtagswahl in der Steiermark konnte die Stimme

  • persönlich im zuständigen Wahllokal
    • am Wahltag, dem 31. Mai 2015 oder
    • am vorgezogenen Wahltag, dem 22. Mai 2015, oder
  • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

Wurde rechtzeitig eine Wahlkarte beantragt, konnte die Stimmabgabe im Inland folgendermaßen erfolgen:

  • Mittels Briefwahl
  • Vor einer Wahlbehörde am Wahltag:
    • In einem Wahllokal für Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler (zumindest eines ist in jeder Gemeinde eingerichtet) 
    • Vor einer Sonderwahlbehörde bzw. "fliegenden Wahlkommission", wenn der Besuch einer solchen von einer geh- bzw. transportunfähigen Person (z.B. wegen Krankheit oder Alters) oder von einer Person in Haft beantragt wurde

Prüfen Sie, ob Ihre Gemeinde die Online-Beantragung von Wahlkarten anbietet, beispielsweise hier auf oesterreich.gv.at oder auf der Webseite Ihrer Wohnsitzgemeinde.

Bei der Briefwahl musste die Wahlkarte spätestens am Wahltag, 31. Mai 2015, 16 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde (Bezirkshauptmannschaft) einlangen (durch Post, Boten, persönliche Abgabe, etc.).

Ausführliche Informationen zur Wahlkarte finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Links

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2020

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion