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Aktuelle Informationen

 

Wählen mit Wahlkarte – Gemeindevertretungswahlen und Bürgermeisterwahlen in Vorarlberg am 13. September 2020

Hinweis

Hier finden sich die Ergebnisse der Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen in Vorarlberg am 13. September 2020 bzw. am 27. September 2020 (Stichwahl der Bürgermeisterinnen/Bürgermeister).

Bei den Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen 2020 in Vorarlberg konnte die Stimme

  • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
  • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

Wer am Wahltag voraussichtlich verhindert war, vor der zuständigen Wahlbehörde zu wählen, hatte Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist, beantragt werden. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte konnten etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B.Urlaub) sein.

Wahlkarten wurden ca. 3 Wochen vor der Wahl ausgestellt bzw. versendet!

Beantragung einer Wahlkarte

Die Beantragung einer Wahlkarte für die Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen 2020 in Vorarlberg war auf folgende Arten möglich:

  • mittels Online-Antrag (je nach Verfügbarkeit, abhängig von der jeweiligen Gemeinde, über www.wahlkartenantrag.at, voraussichtlich ab 20. Juli 2020) bis Mittwoch, 9. September 2020.
  • schriftlich beim Gemeindeamt (per formlosen schriftlichem Antrag im Postweg, E-Mail oder Fax)
    • bis Mittwoch, 9. September 2020
    • bis Freitag, 11. September 2020, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich war.
  • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) beim Gemeindeamt bis Freitag, 11. September 2020, 12.00 Uhr

Wählen mit Wahlkarte

Mit einer Wahlkarte konnte folgendermaßen bei den Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen 2020 in Vorarlberg gewählt werden:

VOR dem Wahltag ("Briefwahl")

  • Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermitteln (z.B. per Post, persönlich, Einwerfen in Briefkasten der Gemeinde). Die Wahlkarte musste so rechtzeitig an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermittelt werden, dass diese am Wahltag spätestens bis Schließen des letzten Wahllokals beim Gemeindeamt einlangte.
    • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
    • Stimmzettel ausfüllen, in Wahlkuvert legen
    • Wahlkuvert in die Wahlkarte zurückgeben und diese verschließen
    • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")

AM Wahltag

  • Persönliches Wählen mit der Wahlkarte im zuständigen Wahllokal oder in einem anderen Wahllokal innerhalb der Gemeinde
    • Unbenützte Wahlkarte (eidesstattliche Erklärung nicht unterschrieben, nicht zugeklebt!)
    • sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis oder Postausweis) mitbringen
  • Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag  bei Geh- und Transportunfähigkeit (z.B.wegen Krankheit oder Alter)

Hinweis

Die Stimmabgabe mittels Wahlkarte in einem Wahllokal in einer anderen Gemeinde war nicht möglich! Es konnten auch keine bereits verschlossenen Wahlkarten (bereits gewählt!) in den Wahllokalen abgegeben werden!

Ausführliche Informationen zu Wahlgrundsätzen, Wahlkarte, Briefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl 2020 (Amt der Vorarlberger Landesregierung)

Rechtsgrundlagen

Gemeindewahlgesetz (GWG)

Letzte Aktualisierung: 5. Oktober 2020

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion