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Aktuelle Informationen

 

Wählen mit Wahlkarte bei der Europawahl 2019

Hinweis

Hier finden sich die Ergebnisse der Europawahl vom 26. Mai 2019.

Wahlberechtige, die bei der Europawahl 2019 voraussichtlich am Wahltag verhindert waren, ihre Stimme in ihrem Wahllokal abzugeben, konnten die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das galt auch für Wahlberechtigte, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich war (beispielsweise gebrechlichen Personen oder Häftlingen).

Die Wahlkarte musste bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, mündlich oder schriftlich − unbedingt unter Angabe eines Grundes − beantragt werden. Eine telefonische Beantragung war nicht zulässig. Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte war ab Ausschreibung der Wahl möglich.

  • Die Wahlkarte musste schriftlich bis spätestens Mittwoch, 22. Mai 2019 beantragt werden.
  • Mündlich musste die Wahlkarte bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 24. Mai, 12.00 Uhr beantragt werden.
  • War eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich, konnte ein schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 24. Mai 2019, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

Online-Wahlkartenantrag

Von vielen Gemeinden wurde die Online-Beantragung von Wahlkarten angeboten. Die Freischaltung erfolgte zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Ohne elektronische Signatur erhielten Sie eine eingeschriebene Sendung, welche Sie gegebenenfalls noch am Postamt abholen mussten. Wurde der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte jedoch online mit Handy-Signatur oder e-card mit Bürgerkartenfunktion erledigt, wurde die Wahlkarte in der Regel als einfaches Schreiben zugesandt und landete somit direkt im Briefkasten.

Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wurde ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweis, z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

Bei schriftlicher Antragstellung war die Identifizierung entweder

möglich.

Wurde die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit der Handy-Signatur) online beantragt, wurden keine weiteren Dokumente benötigt.

Abholung bzw.Versand der Wahlkarten

Wahlkarten konnten entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Sollte eine Zustellung per Post erfolgen, musste dies bei der Antragstellung unter Angabe der Zustelladresse angegeben werden. Anfang Mai 2019 wurden die Wahlkarten durch die Gemeinden versendet.

Wählen mit Wahlkarte

Mit einer Wahlkarte konnte im Rahmen der Briefwahl  oder konventionell auf folgende Arten gewählt werden:

VOR dem Wahltag:

  • Wahlkarte ausfüllen, zukleben und per Post an die zuständige Bezirkswahlbehörde schicken (gilt im Inland und im Ausland):
    • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus der Wahlkarte nehmen
    • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
    • Wahlkuvert zukleben
    • Wahlkuvert in die Wahlkarte zurücklegen
    • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
    • Wahlkarte zukleben
    • Wahlkarte portofrei per Post an die zuständige Bezirkswahlbehörde schicken (die Adresse ist auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt) − Wahlkarte musste bis spätestens Sonntag, 26. Mai 2019 (Wahltag), um 17 Uhr dort ankommen
  • Wahlkarte ausfüllen, zukleben und bei einer Botschaft, einem Konsulat oder einer österreichischen Einheit abgeben (gilt nur im Ausland):
    • Ablauf bezüglich Wahlkarte wie oben
    • Innerhalb des EWR oder der Schweiz musste die ausgefüllte und zugeklebte Wahlkarte bis spätestens Montag, 20. Mai 2019 bei einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) oder einer österreichischen Einheit einlangen
    • Außerhalb des EWR oder der Schweiz musste die Wahlkarte bis spätestens Freitag, 17. Mai 2019 bei einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) oder einer österreichischen Einheit einlangen

Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher benötigten auf jeden Fall eine Wahlkarte (ausgenommen, sie befanden sich am Wahltag in der österreichischen Gemeinde ihrer Eintragung und konnten zufällig das für sie zuständige Wahllokal aufsuchen). Die Wahlkarte musste bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis sie eingetragen sind, beantragt werden (die Ausstellung und Ausfolgung der Wahlkarte konnte auch im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde beantragt werden).

Die Kosten für das Porto trägt immer der Bund, unabhängig davon, ob die Wahlkarte im Inland oder im Ausland aufgegeben wurde.

AM Wahltag:

  • Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in jedem Wahllokal abgeben (während der Öffnungszeiten; die Überbringung der Wahlkarte musste nicht persönlich, sondern konnte auch durch eine andere Person erfolgen.)
  • Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei jeder Bezirkswahlbehörde abgeben (bis 17 Uhr; Abgabe auch durch eine andere Person möglich)
  • Mit einer noch offenen und unbenützten Wahlkarte konnte in jedem Wahllokal gewählt werden. Die Wahlleiterin/der Wahlleiter erklärte die weiteren Schritte.
    • Unbenützte Wahlkarte mitbringen
    • Wahlkarte an die Wahlleiterin/den Wahlleiter übergeben (die Wählerin/der Wähler erhält dann den Stimmzettel zur Stimmabgabe in der Wahlzelle im Wahllokal)
  • Wählen vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus)

Achtung

Bei Ausstellung einer Wahlkarte muss diese auch bei der Stimmabgabe im eigenen Wahllokal unbedingt mitgenommen werden! Für eine verlorene Wahlkarte darf kein Duplikat ausgestellt werden.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Europawahlordnung (EuWO)

Letzte Aktualisierung: 26. Mai 2019

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres