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Wählen mit Wahlkarte – Allgemeines – Bundespräsidentenwahl 2022

Grundsätzlich muss jede wahlberechtigte Person, wenn sie wählen möchte, in dem ihr zugeteilten Wahllokal wählen. Wer jedoch voraussichtlich verhindert ist und am Wahltag nicht dort wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss mit Begründung bei der Gemeinde, von der die Person in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde (in der Regel die Hauptwohnsitzgemeinde) beantragt werden. Wahlkartenanträge sind schriftlich (auch  online) oder mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein. Der Antrag, eine Wahlkarte auszustellen, kann ab dem Tag der Wahlausschreibung gestellt werden.

Wer eine Wahlkarte beantragt, hat folgende Möglichkeiten zu wählen:

VOR dem Wahltag ("Briefwahl")

  • Wahlkarte ausfüllen, zukleben und per Post an die Bezirkswahlbehörde schicken (gilt im Inland und im Ausland):
    • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus der Wahlkarte nehmen
    • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
    • Wahlkuvert zukleben
    • Wahlkuvert in die Wahlkarte zurückgeben
    • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
    • Wahlkarte zukleben
    • Wahlkarte portofrei per Post an die Bezirkswahlbehörde schicken (die Adresse ist auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt) – Wahlkarte musste spätestens bis zum 9. Oktober 2022 (Wahltag), 17 Uhr dort ankommen
  • Wahlkarte ausfüllen, zukleben und bei der Bezirkswahlbehörde abgeben:
    • Ablauf bezüglich Wahlkarte wie oben
    • Ausgefüllte und zugeklebte Wahlkarte spätestens bis zum 9. Oktober 2022 (Wahltag), 17 Uhr direkt bei der Bezirkswahlbehörde abgeben
  • Wahlkarte ausfüllen, zukleben und bei einer Botschaft, einem Konsulat oder einer österreichischen Einheit abgeben (gilt nur im Ausland):
    • Ablauf bezüglich Wahlkarte wie oben
    • Ausgefüllte und zugeklebte Wahlkarte spätestens bis zum Montag, 3. Oktober 2022 bei einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) oder einer österreichischen Einheit abgeben
    • ACHTUNG: Außerhalb des EWR und außerhalb der Schweiz musste die Wahlkarte spätestens bis zum Freitag, 30. September 2022 abgegeben werden.
    • Wurden Wahlkarten nach diesen Terminen abgegeben, wurden diese nur dann an die zuständige Bezirkswahlbehörde weitergeleitet, wenn ein rechtzeitiges Einlangen bei dieser noch gewährleistet werden konnte.

AM Wahltag (Sonntag, 9. Oktober 2022)

  • Ausgefüllte und bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in jedem Wahllokal abgeben (während der Öffnungszeiten; Abgabe auch durch eine andere Person möglich)
  • Ausgefüllte und bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei jeder Bezirkswahlbehörde abgeben (bis 17 Uhr; Abgabe auch durch eine andere Person möglich)
  • Wählen in jedem Wahllokal in Österreich:
    • Unbenützte Wahlkarte mitbringen (eidesstattliche Erklärung noch nicht unterschrieben, Wahlkarte nicht zugeklebt!)
    • Wahlkarte an die Wahlleiterin/den Wahlleiter übergeben (die Wählerin/der Wähler erhält dann den Stimmzettel zur Stimmabgabe in der Wahlzelle im Wahllokal)
  • Wählen vor einer besonderen Wahlbehörde ("fliegende Wahlkommission") auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus

Bei postalischem Versand der Wahlkarte trägt die Kosten für das Porto immer der Bund, unabhängig davon, ob die Wahlkarte im Inland oder im Ausland aufgegeben wird.

Achtung

Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden!

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 17. Oktober 2022

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres