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Fr, 26.04.2024

Wetter Feldkirchen in Kärnten

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Die nächsten Termine

Aktuelle Informationen

 

Namensänderung: Studienbeihilfenbehörde

Eine Namensänderung ist grundsätzlich bei der Studienbeihilfenbehörde zu melden, damit Bescheide über die weitere Bewilligung der Studienbeihilfe zugestellt werden können.

Die Meldung der Namensänderung kann schriftlich (formloser Brief) oder persönlich durchgeführt werden. Eine Kopie des Scheidungsbeschlusses oder des Scheidungsurteils ist beizulegen oder mitzubringen.

Letzte Aktualisierung: 17. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion