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Aktuelle Informationen

 

Wählen mit Wahlkarte bei der Europawahl 2014

Ausstellung der Wahlkarte

Wahlberechtigte, die voraussichtlich am Wahltag verhindert sein werden, ihre Stimme in ihrem Wahllokal abzugeben, haben Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Ebenso haben Wahlberechtigte, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise gebrechliche Personen oder Häftlinge), einen solchen Anspruch.

Mit der Wahlkarte kann die Stimme dann vor einer Wahlbehörde (d.h. in einem Wahllokal in Österreich bzw. vor einer besonderen Wahlbehörde) oder mittels Briefwahl (ohne Beisein einer Wahlbehörde) abgegeben werden.

Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden.

Der letztmögliche Zeitpunkt für einen Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte zur Europawahl 2014 war der 23. Mai 2014, 12 Uhr.

Wählen mit Wahlkarte

Die Wahlkarte kann zu einer Stimmabgabe auf konventionelle Weise, d.h. in einem inländischen Wahllokal vor einer Wahlbehörde oder zu einer Stimmabgabe mittels Briefwahl verwendet werden.

Bei der Stimmabgabe im Wahllokal wird die unausgefüllte Wahlkarte samt Inhalt der Wahlleiterin/dem Wahlleiter im Wahllokal übergeben. Diese/dieser erklärt die weiteren Schritte.

Bei der Stimmabgabe mittels Briefwahl kann die Wahlkarte auf drei Arten weitergeleitet werden:

  • Die Wahlkarte wird per Post an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermittelt und muss dort spätestens am Wahltag, 25. Mai 2014, 17 Uhr einlangt sein (Briefwahl). Die zuständige Wahlbehörde ist jene Wahlbehörde, deren Anschrift auf der Wahlkarte bereits abgedruckt ist. Die Kosten für das Porto trägt der Bund, unabhängig davon, ob die Wahlkarte im Inland oder im Ausland aufgegeben wird.
  • Die Wahlkarte wird am Wahltag in einem beliebigen Wahllokal während der Öffnungszeiten abgegeben.
  • Die Wahlkarte wird am Wahltag bei einer beliebigen Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr abgegeben.

Die Überbringung der Wahlkarte muss nicht persönlich, sondern kann auch durch eine andere Person erfolgen.

Achtung

Wenn Sie sich eine Wahlkarte haben ausstellen lassen, benötigen Sie die Wahlkarte auch bei der Stimmabgabe im Wahllokal! Für eine verlorene Wahlkarte darf kein Duplikat ausgestellt werden.

Jedes Wahllokal in Österreich nimmt Wahlkarten entgegen, sei es zur Stimmabgabe auf konventionelle Weise, sei es zur Übernahme einer Wahlkarte, die zur Stimmabgabe mittels Briefwahl verwendet worden ist.

Nähere Informationen zur Wahlkarte finden sich auf oesterreich.gv.at. Darüber hinaus finden sich auf oesterreich.gv.at weitere ausführliche Informationen zum Thema "Europawahl 2014".

Weitere detaillierte Informationen zur Europawahl 2014 finden sich auf der Europainformationswebsite der österreichischen Bundesregierung "Zukunft Europa" sowie auf den Seiten des Bundesministeriums für Inneres.

Letzte Aktualisierung: 26. Mai 2014