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Allgemeines zur Europawahl 2019

Hinweis

Hier finden sich die Ergebnisse der Europawahl vom 26. Mai 2019.

Am 26. Mai 2019 wurden in Österreich die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt (derzeit 18 Mitglieder von insgesamt 751, nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs 19 Mitglieder von 705). Als Stichtag wurde der 12. März 2019 festgesetzt.

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments vertreten die Interessen von rund 460 Millionen Bürgerinnen/Bürgern. Die Wahl wird in allen 28 Mitgliedstaaten im gleichen Zeitraum abgehalten: zwischen dem 23. Mai und 26. Mai 2019. Jeder Mitgliedstaat kann selbst entscheiden, an welchem Tag oder an welchen Tagen in diesem Zeitfenster die Europawahl abgehalten wird.

Es handelt sich um eine Direktwahl, bei der die Stimme für eine kandidierende Partei abgegeben wird. Welche Kandidatinnen/Kandidaten in das Europäische Parlament einziehen, bestimmt sich − abhängig vom Wahlergebnis − nach deren Reihung innerhalb der Partei und dem Ergebnis der Auswertung der Vorzugsstimmen.

Das Europäische Parlament vertritt alle Bürgerinnen/Bürger der EU-Mitgliedstaaten und hat weitreichende Befugnisse, wie z.B. die Mitwirkung an der Gesetzgebung in der EU oder demokratische Kontrollrechte in Bezug auf die EU-Institutionen. Darüber hinaus wählt das Europäische Parlament die Präsidentin/den Präsidenten der Europäischen Kommission auf Basis eines Kandidatenvorschlags des Europäischen Rates. Da die Amtszeit des amtierenden Präsidenten im Jahr 2019 endet, ist das Ergebnis der Europawahl u.a. in Bezug auf die Ernennung seiner Nachfolgerin/seines Nachfolgers bedeutsam.

Die Gesetzgebungsperiode des Europäischen Parlaments beträgt fünf Jahre.

Wahlgrundsätze 

  • Die Wahl erfolgt allgemein, frei, geheim und unmittelbar. Es wird das System des Verhältniswahlrechts angewandt.
  • So wie bei Nationalratswahlen können auch bei Europawahlen Vorzugsstimmen vergeben werden.
  • Auch in anderen Aspekten, v.a. organisatorischer Natur, gleicht die Europawahl im Wesentlichen einer Nationalratswahl (z.B. bei der Möglichkeit, per Briefwahl, Wahlkarte oder vor einer "fliegenden Wahlkommission" abzustimmen etc.).
  • Für die Sitzvergabe können die Mitgliedstaaten eine Mindestschwelle von höchstens fünf Prozent der abgegebenen Stimmen festlegen. In Österreich gilt − wie bei Nationalratswahlen − die Vier-Prozent-Hürde.

"Brexit"

Als Folge des geplanten Austrittes des Vereinigte Königreichs aus der Europäischen Union ("Brexit") hätte die Europawahl 2019 ohne dessen Teilnahme stattfinden sollen. Da das Austrittsabkommen vom britischen Parlament jedoch nicht bis zum 22. Mai 2019 ratifiziert werden konnte, ist das Vereinigte Königreich nicht rechtzeitig aus der Europäischen Union ausgeschieden und nahm nun doch an der Wahl zum Europäischen Parlament teil. Damit bleibt die Anzahl der Abgeordneten im Europäischen Parlament zunächst – wie bisher – bei 751 und Österreich erhält weiterhin 18 Sitze (nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs wird sich diese Anzahl auf 19 von dann insgesamt 705 Sitzen erhöhen).

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 26. Mai 2019

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres