Provision
Bei erfolgreicher Vermittlung des Abschlusses eines Mietvertrags durch eine Immobilienmaklerin/einen Immobilienmakler ist an diese/diesen eine einmalige Provisionszahlung zu leisten.
Für die Vermittlung eines Mietvertrags müssen sowohl die Mieterin/der Mieter als auch die Vermieterin/der Vermieter in der Regel eine Provision bezahlen, diese ist verhandelbar.
Höchstbeiträge für Provisionszahlungen
Höhe der Maklerprovision | |
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Befristung bis drei Jahre | 1 x Bruttomiete + 20 Prozent USt |
Befristung über drei Jahre und unbefristete Mietverträge |
2 x Bruttomiete + 20 Prozent USt |
Hinweis
Bruttomiete = Nettomiete + Betriebskosten (exkl. USt)
Vor Mietvertragsabschluss sollten keine Anzahlungen oder Vorauszahlungen auf die Provision geleistet werden. Sogenannte Anbote sollten auch nur dann unterschrieben werden, wenn sich die Mieterin/der Mieter sicher ist, dass sie/er die Wohnung unter den im Anbot festgelegten Konditionen mieten möchte.
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Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz