Neuer Wahltermin – Gemeinderatswahlen in der Steiermark am 28. Juni 2020
Achtung
Hier finden sich die Ergebnisse der Gemeinderatswahlen in der Steiermark vom 28. Juni 2020.
Allgemeine Informationen
Die für 22. März 2020 angesetzten Gemeinderatswahlen in der Steiermark wurden wegen der Ausbreitung des Coronavirus formal ausgesetzt. Die Wahlen finden nun am 28. Juni 2020 unter größtmöglichen Sicherheits- und Hygienestandards statt.
Zum Zeitpunkt der Aussetzung waren die Wahlen bereits voll im Gange, der Vorwahltag am 13. März 2020 hatte bereits stattgefunden, als der ursprüngliche Wahltag am 22. März 2020 verschoben wurde. Die schon abgegebenen Stimmen der vorgezogenen Stimmabgabe am 13. März 2020 (33.480) und die bisher ausgestellten Wahlkarten (92.990) behalten daher ihre Gültigkeit.
Beantragung von Wahlkarten
Die Frist für die spätmöglichste schriftliche Beantragung von Wahlkarten war bis Freitag, 20. März 2020, 24.00 Uhr, verlängert worden. Für den Wahltermin am 28. Juni 2020 konnten wieder Wahlkarten ausgestellt werden. Weitere Informationen zur Wählen mit Wahlkarten finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Neue Wahllokale und Wahlzeiten
Die Gemeindewahlbehörden konnten, falls erforderlich, den Ort des Wahllokales oder die Wahlzeiten ändern, damit die Wahlhandlung zur Vermeidung einer Ansteckung des Coronavirus möglichst sicher durchgeführt werden konnte. Die Wählerinnen/ Wähler bekamen über ihren Wahlort und über die Wahlzeiten wieder eine amtliche Wahlinformation.
Weiterführende Links
- Information über die weitere Vorgehensweise aufgrund der Aussetzung des Wahlverfahrens (→ Amt der Steiermärkischen Landesregierung)
- Sichere Gemeinderatswahlen am 28. Juni 2020 (→ Amt der Steiermärkischen Landesregierung)
- Hygieneleitfaden für die Wahlen (→ Amt der Steiermärkischen Landesregierung)
Rechtsgrundlagen
- Änderung der Gemeindewahlordnung 2009, LGBl. Nr. 21/2020
- Verordnung über die Aussetzung des Wahlverfahrens der Wahlen in den Gemeinderat 2020 und der Wahlen der Migrantinnen- und Migrantenbeiräte, LGBl. Nr. 23/2020
- Verordnung über die Fortführung des Wahlverfahrens der Wahlen in den Gemeinderat 2020 und der Wahlen der Migrantinnen- und Migrantenbeiräte, LGBL. Nr. 51/2020
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion