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Aktuelle Informationen

 

Wählen mit Wahlkarte – Allgemeines – Nationalratswahl 2019

Hinweis

Hier finden sich die Ergebnisse der Nationalratswahl vom 29. September 2019.

Wer bei der Nationalratswahl 2019 am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen konnte, hatte Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese musste – unbedingt mit Begründung bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz man eingetragen ist (in der Regel die Hauptwohnsitzgemeinde) beantragt werden. Wahlkartenanträge waren schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte konntenn etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

Die Wahlkarte ist ein verschließbares weißes Kuvert. Darin befinden sich der amtliche Stimmzettel und ein verklebbares beiges Wahlkuvert.

Mit einer Wahlkarte konnte auf folgende Arten gewählt werden:

VOR dem Wahltag ("Briefwahl")

  • Wahlkarte ausfüllen, zukleben und per Post an die Bezirkswahlbehörde schicken (gilt im Inland und im Ausland):

    • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus der Wahlkarte nehmen
    • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
    • Wahlkuvert zukleben
    • Wahlkuvert in die Wahlkarte zurückgeben
    • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
    • Wahlkarte zukleben
    • Wahlkarte portofrei per Post an die Bezirkswahlbehörde schicken (die Adresse ist auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt) – Wahlkarte musste spätestens bis zum 29. September 2019 (Wahltag), 17 Uhr dort ankommen

Achtung

Mit der Post zurückgeschickte Wahlkarten mussten spätestens am Samstag, den 28. September 2019, um 9.00 Uhr in einem beliebigen österreichischen Postkasten sein.

    Wahlkarte ausfüllen, zukleben und bei der Bezirkswahlbehörde abgeben:
    • Ablauf bezüglich Wahlkarte wie oben
    • Ausgefüllte und zugeklebte Wahlkarte spätestens bis zum 29. September 2019 (Wahltag), 17 Uhr direkt bei der Bezirkswahlbehörde abgeben
  • Wahlkarte ausfüllen, zukleben und bei einer Botschaft, einem Konsulat oder einer österreichischen Einheit abgeben (gilt nur im Ausland):

    • Ablauf bezüglich Wahlkarte wie oben
    • Ausgefüllte und zugeklebte Wahlkarte spätestens bis zum Montag, 23. September 2019 bei einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) oder einer österreichischen Einheit abgeben
      ACHTUNG: Außerhalb des EWR und außerhalb der Schweiz musste die Wahlkarte spätestens bis zum Freitag, 20. September 2019 abgegeben werden.

AM Wahltag (Sonntag, 29. September 2019)

  • Ausgefüllte und bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in jedem Wahllokal abgeben (während der Öffnungszeiten; Abgabe auch durch eine andere Person möglich)
  • Ausgefüllte und bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei jeder Bezirkswahlbehörde abgeben (bis 17 Uhr; Abgabe auch durch eine andere Person möglich)
  • Wählen in einem beliebigen Wahlkarten-Wahllokal in Österreich (ACHTUNG: Nicht jedes Wahllokal war ein Wahlkarten-Wahllokal! Pro Gemeinde gab es mindestens ein Wahlkarten-Wahllokal.):

    • Unbenützte Wahlkarte mitbringen (eidesstattliche Erklärung nicht unterschrieben, nicht zugeklebt!)
    • Wahlkarte an die Wahlleiterin/den Wahlleiter übergeben (die Wählerin/der Wähler erhält dann den Stimmzettel zur Stimmabgabe in der Wahlzelle im Wahllokal)
  • Wählen vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus

Achtung

Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden!

Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher, benötigen für die Stimmabgabe im Ausland immer eine Wahlkarte (Briefwahl). Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz sie eingetragen sind, beantragt werden. Statt die Wahlkarte nach dem Wahlvorgang an die Bezirkswahlbehörde zu schicken, kann sie auch bei einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat, Konsulat) oder bei einer österreichischen Einheit abgegeben werden. Für die Abgabe einer Wahlkarte bei diesen Stellen bestehen verschiedene Fristen, damit ein rechtzeitiges Einlangen bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde gewährleistet ist.

Zusammen mit der Wahlkarte erhalten die Antragstellerinnen/die Antragsteller für die allfällige Vergabe von Vorzugsstimmen Aufstellungen mit näheren Informationen zu den Bewerberinnen/Bewerbern auf Bundeswahlvorschlägen und Landeswahlvorschlägen.

Die Kosten für das Porto trägt immer der Bund, unabhängig davon, ob die Wahlkarte im Inland oder im Ausland aufgegeben wird.

Hotline zur Nationalratswahl 2019

Für Fragen zur Nationalratswahl 2019 hat das Bundesministerium für Inneres bis 28. September 2019 eine Hotline eingerichtet:

+43 800 202 220 (Montag bis Freitag, 07:30 bis 17:00 Uhr sowie am Samstag, 28. September 2019, von 7:30 bis 16:00 Uhr).

Vom Inland aus ist die Hotline kostenlos über die Nummer +43 800 202 220 zu erreichen. Vom Ausland aus kann unter der Nummer +43 1 53 126 – 2700 angerufen werden.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Nationalrats-Wahlordnung 1992 (NRWO)

Letzte Aktualisierung: 29. September 2019
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundesministerium für Inneres