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Aktuelle Informationen

 

Vorzugsstimmenvergabe – Landtagswahl im Burgenland am 26. Jänner 2020

Hinweis

Hier finden sich die Ergebnisse der Landtagswahl in Burgenland vom 26. Jänner 2020.

Bei der Landtagswahl im Burgenland am 26. Jänner 2020 konnte jede wahlberechtigte Person neben einer Stimme für eine Partei auch insgesamt vier Vorzugsstimmen vergeben. Eine Vorzugsstimme bringt zum Ausdruck, dass die Vergabe eines Mandats an die gewählte Person besonders gewünscht wird.

Eine Vorzugsstimme kann auf der Landesliste vergeben werden. Auf der Wahlkreisliste können bis zu drei Vorzugsstimmen vergeben werden. Es können jedoch nicht mehrere Vorzugsstimmen an ein und dieselbe Person vergeben werden.

Es gilt der Grundsatz, dass die Vorzugsstimme die Parteistimme "schlägt". Vorzugsstimmen können nur an Kandidatinnen/Kandidaten der Partei vergeben werden, die gewählt wird. Eine Vorzugsstimme wird vergeben, indem das Kästchen neben der Kandidatin/dem Kandidaten angekreuzt wird.

Achtung

Wird eine Vorzugsstimme vergeben, so gilt diese Stimme auch für die Partei der gewählten Kandidatin/des gewählten Kandidaten, selbst wenn eine andere Partei auf dem Wahlzettel angekreuzt wird!

Weiterführende Links

Landtagswahl 2020 (Amt der Burgenländischen Landesregierung)

Rechtsgrundlagen

Landtagswahlordnung 1995

Letzte Aktualisierung: 26. Jänner 2020

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion