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Mo, 07.10.2024

Wetter Feldkirchen in Kärnten

17°

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Windgeschwindigkeit: 5 km/h

Die nächsten Termine

Aktuelle Informationen

 

Namensänderung: Arbeitgeber

Die meisten Arbeitsverträge (→ USP)  verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe der geänderten Personaldaten.

Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Änderungen der zuständigen Krankenkasse mitzuteilen. 

Tipp

Als Selbstständige/Selbstständiger sollten Sie nicht vergessen, Ihre Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner über Ihre Namensänderung in Kenntnis zu setzen.

Weiterführende Links

Krankenkasse (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger)

Letzte Aktualisierung: 12. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion