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Aktuelle Informationen

 

Allgemeines – Bundespräsidentenwahl 2022

Die Bundespräsidentenwahl 2022 fand am Sonntag, den 9. Oktober 2022 statt.

Die Bundespräsidentin/der Bundespräsident wird von den Wahlberechtigten in einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen, persönlichen und geheimen Wahl gewählt. Weitere Informationen zu den Wahlgrundsätzen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Die Amtsdauer einer österreichischen Bundespräsidentin/eines österreichischen Bundespräsidenten beträgt sechs Jahre. Eine Wiederwahl für die unmittelbar folgende Funktionsperiode ist nur einmal zulässig. Daher kann eine Bewerberin/ein Bewerber bei zwei aufeinanderfolgenden Bundespräsidentenwahlen zur Wahl antreten.

Wer für das Amt des Bundespräsidenten kandidieren möchte (passives Wahlrecht), muss

Gemeinsam mit dem Wahlvorschlag sind der Bundeswahlbehörde mindestens 6.000 Unterstützungserklärungen vorzulegen.

Für die Wahl zur Bundespräsidentin/zum Bundespräsidenten ist eine absolute Mehrheit erforderlich, d.h. eine Kandidatin/ein Kandidat muss mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen erreichen. Wenn beim ersten Wahlgang niemand eine solche Mehrheit erreicht, findet vier Wochen nach dem ersten Wahltag eine Stichwahl statt. Bei dieser dürfen nur noch die beiden stimmenstärksten Kandidatinnen/Kandidaten gegeneinander antreten.

Der Termin für eine allfällige Stichwahl im Zuge der Bundespräsidentenwahl 2022 wäre Sonntag, der 6. November 2022 gewesen.

Organisatorisch gleicht eine Bundespräsidentenwahl im Wesentlichen einer Nationalratswahl.

Es besteht keine Wahlpflicht

Ausführliche Informationen zur Bundespräsidentenwahl 2022 finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 17. Oktober 2022

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres