Stadtgemeinde Feldkirchen

Bürgerservice

Feldkirchen Wetter

Sa, 03.06.2023

Wetter Feldkirchen in Kärnten

22°

Windrichtung: Suedost
Windgeschwindigkeit: 5 km/h

Die nächsten Termine

Aktuelle Informationen

 

Senkung der Gebühren bei elektronischen Anträgen mittels Handy-Signatur und kartenbasierter Bürgerkarte

Seit 1. Jänner 2016 sind die Gebühren u.a. für folgende Verfahren bei elektronischer Antragstellung mittels Handy-Signaturkartenbasierter BürgerkarteID Austria oder EU Login um 40 Prozent ermäßigt.

Hinweis

Die Gebührenermäßigung kommt zur Anwendung, wenn der Antrag unter Verwendung der Handy-Signaturkartenbasierten BürgerkarteID Austria oder EU Login erstellt und signiert wurde, auch wenn er in der Folge im Wege einer E-Mail übermittelt wird.

Diese Tabelle gibt die Gebühren für die Verfahren bei elektronischer Antragstellung wieder.
Verfahren Antragsgebühr Neue Antragsgebühr bei
elektronischer Einbringung
Strafregisterbescheinigung – Antrag auf Ausstellung 14,30 Euro 8,60 Euro
Meldebestätigung 14,30 Euro gebührenfrei
Meldeauskunft für Privatpersonen und Unternehmen 14,30 Euro gebührenfrei
Registerauszug Geburt (Geburtenbuch – Abschrift) 14,30 Euro 8,60 Euro
Geburtsurkunde/Geburtsurkunde international 14,30 Euro 8,60 Euro
Staatsbürgerschaftsnachweis 14,30 Euro 8,60 Euro
Namensänderung – Antrag 14,30 Euro 8,60 Euro
Heiratsurkunde/Heiratsurkunde international 14,30 Euro 8,60 Euro
Ehebuch - Abschrift 14,30 Euro 8,60 Euro
Sterbeurkunde/Sterbeurkunde international 14,30 Euro 8,60 Euro
Registerauszug Tod (Sterbebuchabschrift) 14,30 Euro 8,60 Euro
Baubewilligung 14,30 Euro 8,60 Euro
Letzte Aktualisierung: 17. April 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen