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Feldkirchen Wetter

Fr, 29.03.2024

Wetter Feldkirchen in Kärnten

16°

Windrichtung: Suedwest
Windgeschwindigkeit: 15 km/h

Die nächsten Termine

Aktuelle Informationen

 

Meldepflicht

  • Wer eine Wohnung in Österreich bezieht, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.
  • Binnen drei Tagen nach Bezug der Unterkunft in Österreich muss die Anmeldung des Wohnsitzes erfolgen.
  • Wer die gesetzliche Meldepflicht nicht erfüllt, begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe bis zu 726 Euro (im Wiederholungsfall bis zu 2.180 Euro) geahndet wird.
Letzte Aktualisierung: 9. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion