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Die nächsten Termine

Aktuelle Informationen

 

Auslandsösterreicher – Nationalratswahl 2019

Hinweis

Hier finden sich die Ergebnisse der Nationalratswahl vom 29. September 2019.

Als Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher werden Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland bezeichnet. Sie müssen in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein, um an bundesweiten Wahlen (Nationalratswahlen, Bundespräsidentenwahlen, Europawahlen) sowie an Volksbefragungen und Volksabstimmungen teilnehmen zu dürfen. IIm Gegensatz zu Österreicherinnen/Österreichern mit Hauptwohnsitz in Österreich müssen sie dafür einen Antrag stellen, um in die Wählerevidenz aufgenommen zu werden bzw. darin zu verbleiben. Die Eintragung in der Wählerevidenz gilt für zehn Jahre und muss dann erneuert werden.

Hinweis

Mittels Formular kann jederzeit ein Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz gestellt werden, um an den nächsten bundesweiten Wahlen sowie an Volksbefragungen und Volksabstimmungen teilzunehmen. Um herauszufinden, bei welcher Gemeinde der Antrag auf Erfassung in der (Europa-)Wählerevidenz gestellt werden muss, bietet das Bundesministerium für Inneres eine Ausfüllanleitung zum Antrag an.

Es besteht die Möglichkeit, für die Dauer der Eintragung in der Wählerevidenz durch Ankreuzen des entsprechenden Kästchens auf dem Antragsformular eine automatische Zusendung von Wahlkarten zu beantragen. Dafür benötigt die zuständige Gemeinde stets die aktuelle Auslandsanschrift.

Achtung

Bei Verlegung des Hauptwohnsitzes ins Ausland reicht es nicht, sich nach dem Meldegesetz abzumelden, um als Auslandsösterreicherin/Auslandsösterreicher in der Wählerevidenz zu verbleiben.

Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher, die per Briefwahl im Ausland wählen möchten, benötigen für die Stimmabgabe immer eine Wahlkarte. Diese muss – wenn sie nicht bei der Eintragung in die Wählerevidenz "abonniert" wurde – bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz sie eingetragen sind, beantragt werden. Statt die Wahlkarte nach dem Wahlvorgang an die Bezirkswahlbehörde zu schicken, kann sie auch bei einer österreichischen Vertretungsbehörde (z.B. Botschaft, Konsulat) oder bei einer österreichischen Einheit abgegeben werden. Für die Abgabe einer Wahlkarte bei diesen Stellen bestehen verschiedene Fristen, damit ein rechtzeitiges Einlangen bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde gewährleistet ist.

Weitere Informationen zur Nationalratswahl 2019 finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Hotline zur Nationalratswahl 2019

Für Fragen zur Nationalratswahl 2019 hat das Bundesministerium für Inneres bis 28. September 2019 eine Hotline eingerichtet:

+43 800 202 220 (Montag bis Freitag, 07:30 bis 17:00 Uhr sowie am Samstag, 28. September 2019, von 7:30 bis 16:00 Uhr).

Vom Inland aus ist die Hotline kostenlos über die Nummer +43 800 202 220 zu erreichen. Vom Ausland aus kann unter der Nummer +43 1 53 126 – 2700 angerufen werden.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Nationalrats-Wahlordnung 1992 (NRWO)

Letzte Aktualisierung: 29. September 2019

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres