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Do, 28.03.2024

Wetter Feldkirchen in Kärnten

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Die nächsten Termine

Aktuelle Informationen

 

Beurlaubung

Studierende sind auf Antrag für ein oder mehrere Semester zu beurlauben, wenn einer der folgenden Gründe nachgewiesen wird:

  • Ableisten des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes
  • Schwangerschaft
  • Betreuung von eigenen Kindern oder andere gleichartige Betreuungspflichten
  • Erkrankung, die nachweislich am Studienfortschritt hindert
  • Ableisten eines freiwilligen sozialen Jahres

Weitere Anlassfälle und nähere Bestimmungen können in der Satzung der Universität vorgesehen sein. Deshalb sollte die Studentin/der Student sich unbedingt bei der Universität über jeweilige Beurlaubungsgründe erkundigen.

Letzte Aktualisierung: 9. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion