Leitung: Ing. Amatus De Zordo
Ort: Rathaus, 2. Stock links
E-Mail:
- Bereich Bauamt: bau@feldkirchen.at
- Bereich Wasser und Kanal: wasser@feldkirchen.at
- Bereich Abfallwirtschaft, Umweltschutz und Landwirtschaft: umwelt@feldkirchen.at
- Bereich Tiefbau inkl. Wirtschaftshof: strassen@feldkirchen.at
Telefon: 04276 2511 254
Zuständige Referenten:
- Bürgermeister Martin Treffner - Baureferat
- Vizebürgermeisterin MMag. Isabella Breiml - Straßenangelegenheiten, Öffentliche Beleuchtung, Park- und Gartenanlagen
- Vizebürgermeister Siegfried Huber - Wasser und Kanal, Abfallwirtschaft, Landwirtschaft inkl. Veterinärangelegenheiten
- Stadtrat Herwig Engl - Hochbau-, Raumplanung-,Grundstücks- und Ortsgestaltungsreferat
- Stadtrat Mag. Christoph Gräfling - Umweltschutz
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
- Elisabeth Mühlbacher, Abteilungsleiter-Stellvertreterin und Bauamtsleiterin
- DI Patrick Eberhard
- Denise Frank
- Mag. Anja Huber
- Katharina Köchl
- Angelika Preiml
- Raphael Pirker
- Martin Reiner
- Mag. Sarah Weyrer, Bereichsleiterin für Wasser und Kanal (Abgaben- und Beitragswesen)
- Ing. Oskar Willegger, Tiefbau
- Erich Wernig, Bereichsleiter Wasser und Kanal, Wasserversorgung sowie Wirtschaftshof inkl. ehemaliges Wasserwerk
- Isabella Gritznig
- Celina Ruehs
- Waltraud Blaßnig, Bereichsleiterin für Abfallwirtschaft, Umweltschutz und Landwirtschaft
- Carina Freithofnig
Aufgabengebiete:
- Amtlicher bautechnischer Sachverständigendienst
- Angelegenheiten der Bauordnung (Baupolizei) und der Bauvorschriften sowie der baurechtlichen Nebengesetze (Feuerpolizei, Hebeanlagen), Bauberatung
- Ortsbildschutz;
- Betriebskostenabrechnung Feldkirchner Infrastrukturgesellschaft - FIG;
- Denkmalschutz soweit in Zuständigkeit fallend;
- Facility Management;
- Gebäude- und Wohnungsregister (GWR);
- Gemeindeplanung und Raumordnung (Örtliches Entwicklungskonzept - ÖEK, Flächenwidmungsplan; Bebauungspläne;), allgemeine planerische Maßnahmen; Grundstücksteilung;
- gemeindliche Stellungnahmen in Wohnsiedlungs-, Natur-, Landschaftsschutz- und Rodungsangelegenheiten;
- Gemeindeinformationssystem (GIS)
- Gewerbeangelegenheiten
- technische Hochbauangelegenheiten (allgemein sowie inkl. Planung, Ausschreibung, Bauleitung, Rechnungsprüfung etc.); technische Maßnahmen nach Veranstaltungsgesetz;
- Vergabe von Straßennamen und Orientierungsnummern;
- Verwaltung gemeindeeigener Gebäude und Grundstücke allgemeiner Art (inklusive Gebäude im Eigentum der FIG)
- Verwaltung Gemeindewald (subsidiäre Allzuständigkeit);
- Abfallwirtschaft;
- Energiewesen; e5 - Landesprogramm für energieeffiziente Gemeinden
- Jagd- und Fischereiangelegenheiten;
- Katastrophenschutz, Katastrophenschäden
- Land- und Forstwirtschaftliche Angelegenheiten;
- Ländliches Wegenetz;
- Lärmschutz
- Leitungskoordination und -dokumentation;
- Luftreinhaltung (inklusive Bewilligungen von Osterfeuern nach dem Luftreinhaltegesetz);
- öffentliches WC
- Park- und Gartenanlagen inkl. Brunnenanlagen;
- Straßenverwaltung und Straßenrecht; Straßenbau- und Straßeninstandhaltung; Straßenbeleuchtung, StVO-Angelegenheiten; straßenpolizeiliche Angelegenheiten (auch Verordnungen nach der StVO)
- technische Tiefbauangelegenheiten einschließlich Tiefbaukoordination;
- Technische Wasserversorgung; Wasserwerk, Abwasserentsorgung; Kanalisation in Koordination mit Wasserverband Ossiacher See; Wasserbau; Wasserrecht;
- Tierkörperverwertung;
- Tierschutzgesetz
- Wald- und Flurpolizei;
- Wasser- und Kanalgebühren, -anschlüsse und -beiträge;
- Wildbach- und Lawinenverbauuung;
- Winterdienst (Koordination, Abrechnung etc.)
- Verwaltung des Wirtschaftshofes;
- Umweltschutz
Downloads:
- Förderungen im Land- und Forstwirtschaftsbereich im Jahr 2020 (PDF-Dokument)
- Infobroschüre für Müllentsorgung in Feldkirchen 2025 (PDF-Dokument)
Weblinks:
- Auflistung der Bebauungsverpflichtungen ab 2019 (PDF-Dokument)
- Gebäudeliste der Feldkirchner Feuerwehren
- Genehmigte Widmungsanträge ab 2019 (PDF-Dokument)
- KAGIS - Geoinformation des Landes Kärnten
- e5 - Landesprogramm
- Klima- und Energie-Modellregion Feldkirchen und Himmelberg
- Klima- und Energie-Modellregionen Österreichs
Verordnung - Festlegung der Straßenbezeichnung Josefine-Gaskin-Straße
Straßenverkehr
Donnerstag, 04.08.2022
VERORDNUNG
des Gemeinderates der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten vom 12.07.2022, Zahl: 004-1/3/2022/SC/KN, mit welcher in Feldkirchen eine Straßenbezeichnung festgelegt wird.
Weiter zur Verordnung: Festlegung der Straßenbezeichnung Josefine-Gaskin-Straße
Verordnung - Festlegung der Straßenbezeichnung Felsenweg
Straßenverkehr
Donnerstag, 04.08.2022
VERORDNUNG
des Gemeinderates der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten vom 12.07.2022, Zahl: 004-1/3/2022/SC/KN, mit welcher in der Ortschaft Dellach eine Straßenbezeichnung festgelegt wird.
Weiter zur Verordnung: Festlegung der Straßenbezeichnung Felsenweg
Verordnung - Einreihungsverordnung (Gemeinde- und Verbindungsstraßen)
Amtstafel
Mittwoch, 10.06.2015
VERORDNUNG
des Gemeinderates der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten vom 29. April 2015, TOP 12, Aktenzahl: 6120-0/5-2015/Kr-Pr, mit welcher die Straßen und Wege der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten als Gemeindestraßen und Verbindungsstraßen erklärt werden (Einreihungsverordnung).
Aufgrund der §§ 3 Absatz 1 Ziffer 4 und 5, 3a, 19 Absatz 1 und 22 des Kärntner Straßengesetzes 1991 – K-StrG, Landesgesetzblatt 72/1991, zuletzt in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt 85/2013, wird unter Berücksichtigung der Verordnung der Landesregierung vom 7. Juli 2009, Zahl: 3-ALLG-2084/2-2009, über die Form der Einreihungsverordnungen der Gemeinden, Landesgesetzblatt 39/2009 verordnet:
Parkplätze in Feldkirchen
Straßenverkehr
Dienstag, 15.01.2008
In Feldkirchen stehen der Öffentlichkeit 1126 Parkplätze zur Verfügung. Nur 176 Stellplätze davon sind kostenpflichtig.
Streusplitt - Gratisabgabe am Wirtschaftshof
Straßenverkehr
Dienstag, 15.01.2008
Im Sinne des Umweltschutzes erklärt sich die Stadtgemeinde Feldkirchen bereit, an alle Haus- und Grundstückseigentümer zum Zwecke der Streuung von Gehsteigen und Gehwegen kostenlos Streusplitt abzugeben.KFZ ohne Kennzeichen auf öffentlichen Verkehrsflächen
Straßenverkehr
Dienstag, 18.12.2007
Änderung ab 1.1.2025 - Sammlung Kunststoff- und Metallverpackungen
Umwelt
Donnerstag, 16.01.2025
ÖSTERREICH SAMMELT – ALLE LEICHT- UND METALLVERPACKUNGEN
DIE GELBE TONNE/DER GELBE SACK – ein Alleskönner für alle Leicht- und Metallverpackungen
Alle Verpackungen aus Kunststoff – vom Joghurtbecher über die Weichspülerflasche, die Getränkeflasche bis hin zum Chipssackerl - können in der Gelben Tonne bzw. im Gelben Sack entsorgt werden. Auch Getränkekartons wie Milch- und Saftpackungen sowie Verpackungen aus Metall, wie zum Beispiel Alu- oder Weißblechdosen, werden gemeinsam mit den Kunststoffverpackungen in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack gesammelt.
WARUM SAMMELN?
Warum machen wir das überhaupt?
- Verpackungen getrennt sammeln ist die Grundvoraussetzung, damit aus Verpackungsabfall wieder neue Verpackungen hergestellt werden können.
- Das spart natürlich Rohstoffe, die man für die Herstellung von Verpackungsmaterial benötigt.
Kundmachung - Müllabfuhrtermine 2025
Umwelt
Montag, 23.12.2024
WebLink: Infobroschüre für die Müllentsorgung 2025
KUNDMACHUNG
des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten über die Festlegung der Abfuhrtermine nach den Bestimmungen der Kärntner Abfallwirtschaftsordnung 2004 – K-AWO, Landesgesetzblatt 17/2004 in der geltenden Fassung
LEADER-Projekt "Weg der Wasserkraft"
Aktuelles
Montag, 09.12.2024
Ziel dieses Projektes der Stadtgemeinde Feldkirchen in Zusammenarbeit mit der Fa. EFG Turbinenbau ist die Errichtung eines Themenweges entlang des Tiebelbaches. Es werden an mehreren Stationen Turbinen ausgestellt und erklärt. Damit soll vor allem das Bewusstsein für eine nachhaltige lokale Energiegewinnung geschaffen werden.
Der Startpunkt dieses Wasserwanderweges erfolgte im Amthofgarten, welcher dafür neu gestaltet und mit einer besonderen Turbine ausgestattet wurde.
Das Projekt soll einerseits die Bevölkerung für das Thema nachhaltige Energiegewinnung und saubere Stromerzeugung sensibilisieren. Es hat auch einen touristischen Effekt, da dieser Weg der Wasserkraft sich mit Freizeitbeschäftigungen wie Radfahren und Wandern ideal verbinden lässt.
Die Umsetzung des Projektes „Weg der Wasserkraft“ wird im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung - Vorhabensart 19.2.1 gefördert. Der Förderbetrag in Höhe von 29.000 Euro setzt sich aus Mitteln von Bund, Land und der Europäischen Union zusammen.
Europäische Kommission - Agrarpolitik | BM für Land- und Forstwirtschaft | Land Kärnten
Pfandsystem ab 1.1.2025
Umwelt
Montag, 11.11.2024
Am 1. Jänner 2025 wird in Österreich das Pfandsystem für Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall eingeführt.
Pro Verpackung werden 25 Cent beim Verkauf eingehoben. Es werden alle geschlossenen Kunststoffflaschen und Metalldosen mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter bepfandet.
Diese sind durch das Pfandlogo gekennzeichnet.
Info unter: www.oesterreich-sammelt.at und Recycling Pfand Österreich
Verordnung - Abfallgebühren 2024
Amtstafel
Donnerstag, 14.12.2023
VERORDNUNG
des Gemeinderates der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten vom 13. Dezember 2023, Zahl 852/2023/Bla., mit der Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen zur Entsorgung von Abfällen und der Umweltberatung ausgeschrieben werden (Abfallgebührenverordnung).
Hundetoiletten im Gemeindegebiet
Umwelt
Montag, 22.05.2023
Da es immer wieder zu Beschwerden hinsichtlich der Verunreinigung von Gehsteigen, Gehwegen, Grünanlagen des Gemeindegebietes kommt, hat die Stadtgemeinde Feldkirchen die Aufstellung von "Hundetoiletten" an 43 Standorten im Gemeindegebiet vorgenommen.
Katzenkastrationspflicht
Aktuelles
Donnerstag, 08.04.2021
Information zur Katzenkastrationspflicht in Österreich
Werden Katzen mit regelmäßigen Zugang ins Freie gehalten, müssen sie von einem Tierarzt kastriert werden!
Ausgenommen von dieser Katzenkastrationspflicht sind nur, bei der Bezirkshauptmannschaft gemeldete, Zuchtkatzen.
Diese sogenannten Zuchtkatzen müssen, wie alle österreichischen Hunde, in der amtlichen Heimtierdatenbank gemeldet sein. Dafür muss das Tier zuvor mit einem Mikrochip versehen werden.
Für die Einhaltung dieser Bestimmungen ist der Tierhalter verantwortlich. Bei Nichtbeachtung sieht das Tierschutzgesetz Strafen bis zu 3.750 Euro, im Wiederholungsfall sogar bis zu 7.500 Euro, vor.
Für tierhalterlose und verwilderte Hauskatzen gibt es die Kärntner Katzenkastrationsgutscheinaktion.
Kundmachung - Freihändige Verpachtung der Gemeindejagdgebiete Feldkirchen, Sankt Ulrich-Tschwarzen, Sittich, Klein St. Veit und Glanhofen
Amtstafel
Freitag, 13.11.2020
KUNDMACHUNG
Der Beschluss des Gemeinderates der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten vom 02.11.2020 auf freihändige Verpachtung des Jagdausübungsrechtes in den Gemeindejagdgebieten Feldkirchen, Sankt Ulrich-Tschwarzen, Sittich, Klein Sankt Veit und Glanhofen an die bisherigen Pächter (§ 33 Absatz 1 litera a des Kärntner Jagdgesetzes 2000 – K-JG) wird gemäß § 33 Absatz 5 des Kärntner Jagdgesetzes 2000 – K-JG in der geltenden Fassung, kundgemacht.
Wasser- und Kanalbeiträge, Wasser- und Kanalgebühren
Wasserwerk
Montag, 16.12.2024
Wasser- und Kanalbeiträge:
Die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sind als kommunale Aufgaben Angelegenheiten der Gemeinde.
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten hat jeweils mit Verordnung einen Wasserversorgungsbereich sowie einen Kanalisationsbereich festgelegt.
Die Eigentümer der im Versorgungsbereich gelegenen Grundstücke, die bebaut oder sonst mit Wasser zu versorgen sind oder für die eine Baubewilligung erteilt wurde, sind verpflichtet, ihr Grundstück an die Gemeindewasserversorgungsanlage anzuschließen und ihren Bedarf an Trink- und Nutzwasser aus der Gemeindewasserversorgungsanlage zu decken. Auch Eigentümer, deren Grundstücke, Gebäude oder überdachte und befestigte Flächen im Kanalisationsbereich der Gemeinde Feldkirchen in Kärnten liegen, sind grundsätzlich zum Anschluss dieser an die Kanalisationsanlage verpflichtet.
In weiterer Folge sind für anschlussverpflichtete Grundstücke, Gebäude, überdachte und befestigte Flächen, Wasser- und Kanalbeiträge zu entrichten. Die erstmalige Vorschreibung erfolgt jedenfalls in Höhe einer Grundeinheit (Wasseranschlussbeitrag, Kanalanschlussbeitrag). Die Abgabenbehörde hat sich bei der Berechnung der Beiträge nach den in den Anlagen zu den anzuwendenden Gesetzen aufgelisteten Bewertungsfaktoren zu richten.
Veränderungen des Gebäudes/Grundstückes bzw. Änderungen der Verwendung udgl. führen bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen (Änderung liegt über 0,25 Bewertungseinheiten) zur Vorschreibung eines Ergänzungsbeitrages.
Beispiele für Maßnahmen, die zur Vorschreibung eines Ergänzungsbeitrages führen könnten:
- Zu-, Um- oder Ausbau von Räumlichkeiten (Keller, Dachgeschoß usw.)
- Verwendungsänderungen (z.B. von Geschäftsräumlichkeiten in Wohnräumlichkeiten)
- Errichtung von Schwimmbecken, einer Sauna, von Garagen oder Carports (Anzahl der Stellplätze relevant) usw.
Wasser- und Kanalgebühren:
Für die Bereitstellung, für die Möglichkeit der Benützung und die tatsächliche Inanspruchnahme der Kanalisationsanlage und Gemeindewasserversorgungsanlage der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten sind Kanalgebühren und Wasserbezugsgebühren zu entrichten. Für die Bereitstellung und Benützung der gemeindeeigenen Wasserzähler ist eine Wasserzählergebühr zu entrichten.
Bei den Kanalgebühren wird jährlich eine Bereitstellungsgebühr im Ausmaß von 60 m³ zur Vorschreibung gebracht. Diese wird auf die Benützungsgebühr angerechnet.
Die entsprechenden Gebührensätze finden sich in den aktuellen Gebührenverordnungen des Gemeinderates der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten.
Rechtsgrundlagen:
- Kärntner Gemeindewasserversorgungsgesetz – K-GWVG, LGBl. Nr. 107/1997, idgF
- Kärntner Gemeindekanalisationsgesetz – K-GKG, LGBl. Nr. 62/1999, idgF
- Verordnungen des Gemeinderates der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten
Informationen:
Bereich Wasser und Kanal
Telefon: 04276 2511 Durchwahl 265
E-Mail: wasser-kanal@feldkirchen.at
Information über das Trinkwasser 2023
Wasserwerk
Freitag, 15.03.2024
Eine auf dem neuesten Stand der Technik befindliche Wasserversorgungsanlage garantiert eine qualitativ und quantitativ gesicherte Versorgung mit Trinkwasser, selbst in Zeiten längerer Trockenperioden - auch für die nächsten Generationen!
Die Qualität unseres Trinkwassers ist ausgezeichnet! Es freut uns, folgende besonders positive Untersuchungswerte nach der Trinkwasserverordnung bekannt geben zu können. Bei Mehrwasserverbrauch im jeweiligen Versorgungsbereich können sich die angegebenen Werte, im Bezug auf die Wasserhärte, geringfügig erhöhen. Das Wasser ist auf Grund der vorliegenden Beschaffenheit (Befunde und Gutachten) als Trinkwasser bzw. Wasser für den menschlichen Gebrauch geeignet.