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Kostenlose Rechtsauskunft

Freitag, 5. April 2024 13.00 Uhr - 14.30 Uhr
Rathaus, Leseraum, Erdgeschoß

Unentgeltlich ist die erste Rechtsauskunft der Feldkirchner Rechtsanwälte, jeden ersten und dritten Freitag im Monat jeweils ab 13:00 Uhr im Lesesaal des Rathauses (Erdgeschoß Rathaus-Passage).

Ziel ist eine Erstinformation über die Rechtslage (z.B. Ehe- und Familienrecht, Mietrecht, Schadenersatzrecht, Vertragsrecht, Erbrecht), wobei der Bevölkerung die Möglichkeit geboten wird, sich Kenntnis darüber zu verschaffen, ob überhaupt Ansprüche, Rechte oder Einreden bestehen und wie die Erfolgsaussichten einzuschätzen sind. Dadurch soll niemand mehr darauf angewiesen sein, sich durch Hörensagen über die Rechtslage zu „informieren“. Auch soll vermieden werden, dass durch unbedachte Handlungen oder Äußerungen die eigene Position verschlechtert wird.

Für die Auskunftserteilung im Rahmen der Serviceeinrichtung der Ersten Anwaltlichen Auskunft besteht die uneingeschränkte anwaltliche Verschwiegenheitspflicht. Die Auskunftserteilung erfolgt freiwillig und unentgeltlich.

Es ist keine Anmeldung zur Ersten unentgeltlichen anwaltlichen Auskunft notwendig.

Eintritt frei

Freitag, 5. April 2024 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr
Freitag, 19. April 2024 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr
Freitag, 3. Mai 2024 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr
Freitag, 17. Mai 2024 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr
Freitag, 7. Juni 2024 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr
Freitag, 21. Juni 2024 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr

Stadtgemeinde Feldkirchen
Straße: Hauptplatz 5
Telefon: +43 4276 2511 0
Fax: +43 4276 2511 209
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