Kundmachung - Heimwahlsprengel (Landtagswahl 2023)
Amtstafel
Anschlagdatum: 25.01.2023 - 05.03.2023
KUNDMACHUNG
Anlässlich der Landtagswahl am Sonntag, 5. März 2023 wird verlautbart:
Wahlsprengel XV (Heimwahlsprengel)
Wahllokal, Adresse Verbotszone Wahlzeit
- Caritas-Heim, Amthofgasse 1 geschlossene Heimgelände 08.20 bis 09.10 Uhr
- Seniorenwohnheim Lindl, Rottendorfer Straße 20 geschlossene Heimgelände 09.20 bis 10.45 Uhr
- Altenwohnheim „Abendruh“ Martin-Luthter-Str.7 geschlossene Heimgelände 11.00 bis 11.45 Uhr
- Altenwohnheim „Ernst Schwarz Haus“, Martin-Luther-Straße 12 geschlossene Heimgelände 11.50 bis 12.35 Uhr
- Krankenhaus Waiern, Martin-Luther-Straße 14 geschlossene Anstaltsgelände 12.40 bis 13.00 Uhr
Wahlkartenwähler können in jedem Wahllokal/Wahlsprengeln wählen. Wahlzeit: Während der Wahlzeit ist die Stimmabgabe durchlaufend möglich. Als Urkunden oder amtliche Bescheinigungen zur Feststellung der Identität kommen insbesondere in Betracht: Personalausweise, Reisepass, Führerschein. Der Meldezettel ist zum Nachweis der Identität nicht geeignet. Wahltag ist innerhalb der Verbotszone folgendes verboten:
a) Jede Art der Wahlwerbung, insbesondere durch Ansprachen an die Wähler(innen), durch Anschlag oder Verteilen von Wahlaufrufen oder von Kandidatenlisten und dergleichen
b) Jede Ansammlung von Personen.
c) Das Tragen von Waffen jeder Art. Das Verbot des Tragens von Waffen bezieht sich nicht auf jene Waffen, die am Wahltag von im Dienst befindlichen Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes und Justizwachebeamten nach ihren dienstlichen Vorschriften getragen werden müssen.
Bei Übertretungen dieser Verbote kann die Bezirksverwaltungsbehörde eine Geldstraße bis zu 218 Euro verhängen. Im Falle der Uneinbringlichkeit sind die Übertretungen mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu zwei Wochen zu bestrafen.
Der Gemeindewahlleiter:
Bürgermeister Martin Treffner