Stadtgemeinde Feldkirchen

Katzenkastrationspflicht

Aktuelles

Katzenkastrationspflicht

Donnerstag, 08.04.2021

Information zur Katzenkastrationspflicht in Österreich

Werden Katzen mit regelmäßigen Zugang ins Freie gehalten, müssen sie von einem Tierarzt kastriert werden!

Ausgenommen von dieser Katzenkastrationspflicht sind nur, bei der Bezirkshauptmannschaft gemeldete, Zuchtkatzen.

Diese sogenannten Zuchtkatzen müssen, wie alle österreichischen Hunde, in der amtlichen Heimtierdatenbank gemeldet sein. Dafür muss das Tier zuvor mit einem Mikrochip versehen werden.

Für die Einhaltung dieser Bestimmungen ist der Tierhalter verantwortlich. Bei Nichtbeachtung sieht das Tierschutzgesetz Strafen bis zu 3.750 Euro, im Wiederholungsfall sogar bis zu 7.500 Euro, vor.

Für tierhalterlose und verwilderte Hauskatzen gibt es die Kärntner Katzenkastrationsgutscheinaktion.

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Gratis WLAN im Bamberger Amthof - Wifi4EU

Aktuelles

Gratis WLAN im Bamberger Amthof - Wifi4EU

Mittwoch, 03.03.2021

Ab sofort gibt es in Feldkirchen wieder die Möglichkeit gratis über WLAN ins Internet einzusteigen. Im Bamberger Amthof steht das von der Europäischen Union geförderte und der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten mitfinanzierte WLAN-Netz WIFI4EU zur Verfügung.

Einfach mit dem Netzwerk WIFI4EU verbinden, die Nutzungsbedingungen akzeptieren und lossurfen.


Gottesdienst der Katholischen Kirche im LIVE-Stream

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Gottesdienst der Katholischen Kirche im LIVE-Stream

Mittwoch, 08.04.2020

Die Katholische Kirche überträgt die Gottesdienste via LIVE-Stream im Internet.

Interessierte klicken bitte >> hier <<!


Die Kärntner Familienkarte

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Die Kärntner Familienkarte

Montag, 27.11.2017

Die Familienförderung des Landes Kärnten ist um ein attraktives Angebot reicher: Die Kärntner Familienkarte wird eine gemeinsam und abwechslungsreich verbrachte Freizeit leistbarer machen. Sie ist  neben den vielen bereits bestehenden Angeboten des Landes Kärnten ein weiterer wichtiger Impuls zur Unterstützung unserer Familien.

WebLink: www.kaerntnerfamilienkarte.at

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Wohnbauförderungsgesetz NEU

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Wohnbauförderungsgesetz NEU

Donnerstag, 23.11.2017

Weniger Vorschriften, leichtere Antragstellung, höhere Einkommensgrenzen, niedrigere Zinsen, neue Fördervarianten: das völlig neu geschriebene Wohnbauförderungsgesetz des Landes Kärnten, das am 1. Jänner 2018 in Kraft tritt, eröffnet den Häuslbauern viele neue Möglichkeiten und entlastet die Mieter. Übergeordnetes Ziel ist die Schaffung von leistbarem Wohnraum für alle Kärntnerinnen und Kärntner.

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Verteilen von Flugblättern

Aktuelles

Montag, 27.09.2010

Für das Verteilen von Flugblättern auf öffentlichen Verkehrsflächen zu wirtschaftlichen Zwecken ist eine Genehmigung der Straßenverwaltung erforderlich. Dies gilt auch für das Verteilen von Flyern bei Autos auf öffentlichen Parkplätzen.
Da die Entfernung dieser Zettel/Flyer immer mit enormem Reinigungsaufwand verbunden ist, wird von der Stadtgemeinde Feldkirchen für jede Verteileraktion eine Reinigungsgebühr von 100 Euro verrechnet.


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