Informationen zur Wirtschaftsförderung

    Ziel

    Finanzielle Unterstützung für Betriebe zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Feldkirchen.

    Wer ist förderberechtigt?

    • Unternehmen mit Sitz in Feldkirchen

    • Gültige Gewerbeberechtigung

    • Keine offenen Abgaben gegenüber der Gemeinde

    • Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung erforderlich

    Förderziele

    • Neugründung und Betriebsübernahme

    • Betriebsansiedlung, -erweiterung, -verlegung, -modernisierung

    • Arbeitsplatzschaffung

    • Belebung leerstehender Geschäftslokale

    Förderarten

    • für Neugründung, Betriebsansiedelung Erweiterung: Investitionszuschuss: bis 10 % der Nettoinvestition, max. 5.000 Euro

    • Arbeitsplatzförderung: für neu geschaffenen Arbeitsplätze abhängig von zusätzlicher Kommunalsteuer, bis maximal 5 Jahre

    • Werbung & Veranstaltungen: einmalige kostenlose Einschaltung & Eventteilnahme bei Veranstaltungen der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten für neue Betriebe

    • Einzelförderung: bis 1.500 Euro, bei besonderem Bedarf

    Ausschlüsse

    • Handelsketten-Filialen, Banken, Versicherungen, freie Berufe, Makler

    • Bereits geförderte Arbeitsplätze (z. B. AMS)

    • Betriebe mit Steuerrückständen

    Verfahren

    • Schriftlicher Antrag mit Formular und Unterlagen

    • Auszahlung nach Prüfung und Vereinbarung

    • Keine Mehrfachförderung

    • Gewährung der Förderung nur im Rahmen vorhandener budgetärer Mittel

    Obergrenze

    Maximal 200.000 Euro innerhalb von 3 Jahren (De-minimis-Regel).

    Rückzahlung

    • Bei falschen Angaben, Zweckentfremdung, Nichteinhaltung der Bedingungen

    • Bei Betriebsschließung oder -verlegung innerhalb von 3 Jahren

    • Nicht widmungsgemäße Verwendung

    • verlangte Unterlagen werden nicht vorgelegt

    • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

    Meldepflicht

    • sämtliche Änderungen, die zur Änderung des Förderbetrages bzw. zum Erlöschen führen können, sind innerhalb eines Monats zu melden

    Datenschutz

    • Zustimmung zur Verwendung der Daten durch die Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten

    • Öffentliche Nennung bei notwendigem Gemeinderatsbeschluss

    → WebLink: Amtstafel: Richtlinien zur Wirtschaftsförderung

    Auskünfte