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Di, 19.03.2024

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Verordnung - Tarifordnung (Marketingbeiträge)

Amtstafel

Anschlagdatum: 09.01.2017 - 23.01.2017

TARIFORDNUNG

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten hat mit Beschluss vom 14.12.2016 die Beiträge für wirtschaftsfördernde Maßnahmen (Marketingbeiträge) festgesetzt.

§ 1
Tarifgegenstand

Als Beiträge für wirtschaftsfördernde Maßnahmen (Einkaufsnächte, diverse Marketingaktionen im Stadtbereich) werden Marketingbeiträge eingehoben.

§ 2
Entgeltschuldner

Zur Entrichtung von Beiträgen für wirtschaftsfördernde Maßnahmen sind jene verpflichtet, die sich an den wirtschaftsfördernden Maßnahmen der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten (Marketingaktionen) beteiligen.

§ 3
Höhe des Entgeltes

  • Großveranstaltungen: 200 Euro zuzüglich 20% Mehrwertsteuer
  • Kleinveranstaltungen: 100 Euro zuzüglich 20% Mehrwertsteuer

§ 4
Inkrafttreten

Diese Entgeltordnung tritt am 01.01.2017 in Kraft.

Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister:
Martin Treffner


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