Amtstafel
Dienstag, 30.04.2024
VERORDNUNG
WebLink: Anlage 1
der Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen vom 29.04.2024, Zahl: FE9-TS -84/20 2024(00 009/20 2024), über die Festlegung einer Sperr- und Überwachungszone zur Bekämpfung von Bösartiger Faulbrut (Amerikanischer Faulbrut) der Honigbienen, gemäß § 3 a Absatz 1 des Bienenseuchengesetzes, Bundesgesetzblatt 290/1988, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt I 67/2005.
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§ 1
Bei allen Bienenvölkern innerhalb der in der Anlage 1 dieser Verordnung ersichtlich gemachten Zone (das ist der Umkreis von 3 km vom Standort Weit, Grundstück 791, Katastralgemeinde 72341 Tschwarzen, ausgemessen) ist der Verdacht auf das Bestehen von Bösartiger Faulbrut (Amerikanischer Faulbrut) der Honigbienen im Sinne des § 4 des Bienenseuchengesetzes gegeben.
§ 2
- Bienenvölker dürfen aus der Zone nicht ausgebracht und nur mit Bewilligung der Behörde in die Zone eingebracht werden.
- Alle Besitzer von Bienenvölkern mit einem Standort innerhalb der Zone haben die Anzahl und den genauen Standort ihrer Bienenvölker unverzüglich der Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen, Veterinäramt, Milesistraße 10, 9560 Feldkirchen, schriftlich zu melden.
§ 3
Übertretungen dieser Verordnung werden als Verwaltungsübertretung gemäß § 12 Absatz des Bienenseuchengesetzes mit Geldstrafe bis zu 4.360 Euro bestraft.
§ 4
Diese Verordnung tritt mit dem Tag ihrer Kundmachung, das ist der 29.04.2024, in Kraft.
Für den Bezirkshauptmann:
MMag.a (FH) Nathalie Pressinger
Gesundheit
Montag, 29.04.2024
Der freiwillige Blutspendedienst des Kärntner Roten Kreuzes veranstaltet am Freitag, dem 3. Mai 2024, in der Zeit von 15:30 bis 20:00 Uhr in der Volksschule Glanhofen eine Blutabnahme. Die Bevölkerung von Glanhofen und Umgebung wird gebeten, sich recht zahlreich an dieser Blutspendeaktion zu beteiligen.
Kommen Sie bitte spätestens 30 Minuten vor Ende der Blutspendeaktion!
Blut spenden können Personen zwischen dem 18. und 70. Lebensjahr, die gewisse gesundheitliche und gesetzlich festgelegte Kriterien erfüllen. Bitte bringen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis zur Blutspende mit. Weitere Informationen unter 0800 190 190
Stellenausschreibung
Freitag, 19.04.2024
Die Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten bietet als modernes "Dienstleistungsunternehmen" ein gutes Arbeitsklima, um kompetent, aufgeschlossen und bürgernah öffentliche Aufgaben und Dienstleistungen zu erfüllen.
Die Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten verstärkt ihr Team im Bauamt durch eine / einen Bautechniker*in (m/w/d) (Schwerpunkt Hochbau).
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Die vielseitigen Aufgaben der ausgeschriebenen Stelle umfassen unter anderem:
- Hochbautechnische Sachverständigenaufgaben - Amtssachverständiger in Baubewilligungsverfahren (Erstellung von Gutachten)
- Beurteilung von Bauvorhaben nach dem Kärntner Baurecht
- Baufachliche Beratung für Bauinteressenten und Baubehörde
- Darüberhinausgehende technische wie administrative Tätigkeiten nach Bedarf in Bauangelegenheiten, Raumordnung, Brandschutz, Grundstücksteilungen
- Schriftverkehr für administrative Aufgaben (vorwiegend für den bautechnischen Fachbereich)
- Bautechnische Aufgaben (Gebäudeüberprüfung, -erhaltung, -instandsetzung und -ertüchtigung etc.)
- Planungen, Kostenschätzungen, Ausschreibungen, Bauleitungen und Abrechnungen - bauliche Maßnahmen im kommunalen Hochbau
Zeitpunkt der Aufnahme: ehestmöglich
Beschäftigungsausmaß: vollbeschäftigt mit 40 Wochenstunden
Einstufung und Entlohnung: Gemäß den Bestimmungen des Kärntner Gemeindemitarbeiterinnengesetzes, K-GMG, erfolgt eine Einstufung in die Gehaltsklasse 12, Stellenwert 48. Das Bruttomonatsgehalt beträgt mindestens 3.886,38 Euro und erhöht sich entsprechend allfälliger anrechenbarer Vordienstzeiten (maximal 8 Jahre).
Allgemeine Voraussetzungen:
- Abschluss einer höheren technischen Lehranstalt der Fachrichtung Hochbau oder eine vergleichbare Ausbildung
- gute EDV-Anwenderkenntnisse
- die österreichische Staatsbürgerschaft.
- Führerschein der Klasse B
Erwünschte Kenntnisse:
- Kenntnisse der bautechnischen Vorschriften der damit verbundenen Gesetze und Normen im Kärntner Baurecht (Bauordnung, Bauvorschriften, OIB-Richtlinie, Bauansuchenverordnung, Raumordnungsgesetz, Grundstücksteilungsgesetz, Feuerpolizei- und Gefahrenpolizeiordnung etc.)
- EDV-Kenntnisse Microsoft Office, ELAK (elektronischer Akt), AutoCAD, GIS-Anwendungen, AUER Bausoftware)
- Teamfähigkeit, Flexibilität und Belastbarkeit, Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung, sehr gute Rechtschreibkenntnisse, seriöses Auftreten und Verhandlungsgeschick.
Von Vorteil:
- Erfahrung im Gemeindedienst
- einschlägige Berufserfahrung – vorzugsweise in planender und bauleitender Position
- fachbezogene EDV-Kenntnisse für Planungen
Dem Bewerbungsschreiben sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf mit Lichtbild, Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- Etwaige Ausbildungs- und Dienstzeugnisse
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Nachweis über den abgelegten Präsenz- oder Zivildienst bei männlichen Bewerbern
Bei Interesse laden wir Sie ein, Ihre Bewerbung online auf der Homepage des Gemeinde-Servicezentrums (https://bewerbung.cnc.gv.at) bis spätestens 05.05.2024 hochzuladen.
Für Fragen steht das Gemeinde-Servicezentrum unter der Telefonnummer 0463 / 55 111 350 zur Verfügung.
Feldkirchen, am 19.04.2024
Der Bürgermeister:
Martin Treffner
Wahlen
Mittwoch, 17.04.2024
Am 9. Juni wird gewählt. Unsere "Amtliche Wahlinformation" erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung – für Sie und für die Gemeinde.
Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden EU-Wahl optimal unterstützen. Deshalb wird Ihnen im Mai eine "Amtliche Wahlinformation – Europawahl 2024" zugestellt. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl bundesweit (an einen Haushalt) verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung (siehe Abbildung).
Diese ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Antragscode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen, abtrennbaren Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen Barcode für die schnellere Abwicklung bei der Wahl selbst.
WebLink: Wahlkarte beantragen
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Doch was ist mit all dem zu tun?
Zur Erleichterung der Wahlabwicklung bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis zur Wahl am 9. Juni ins Wahllokal mit.
Sollten Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl.
Dazu stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Persönlich in der Gemeinde,
- schriftlich mit der abtrennbaren, personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert
- oder elektronisch im Internet.
Mit dem personalisierten Antragscode auf der Wählerverständigungskarte in der "Amtliche Wahlinformation" können Sie rund um die Uhr auf www.meinewahlkarte.at/21002 Ihre Wahlkarte beantragen.
UNSERE TIPPS:
- Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig!
- Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden!
- Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist Mittwoch, der 5. Juni 2024, 24:00 Uhr bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet ist, können schriftliche Anträge bis Freitag, den 7. Juni 2024, 12:00 Uhr erfolgen.
- Eine persönliche Antragsstellung ist bis Freitag, den 7. Juni 2024, 12:00 Uhr möglich.
Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung ab Mitte Mai zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse. Die Wahlkarte muss spätestens am 09. Juni 2024, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Sie haben weiters die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag in jedem geöffneten Wahllokal oder bei jeder Bezirkswahlbehörde abzugeben.
Tipp:
VERWENDEN SIE BITTE FÜR WAHLKARTENANTRÄGE DIESE AMTLICHE WAHLINFORMATION!
– SIE ERLEICHTERN UNS WESENTLICH DIE ARBEIT!
Wasserwerk
Freitag, 15.03.2024
Eine auf dem neuesten Stand der Technik befindliche Wasserversorgungsanlage garantiert eine qualitativ und quantitativ gesicherte Versorgung mit Trinkwasser, selbst in Zeiten längerer Trockenperioden - auch für die nächsten Generationen!
Die Qualität unseres Trinkwassers ist ausgezeichnet! Es freut uns, folgende besonders positive Untersuchungswerte nach der Trinkwasserverordnung bekannt geben zu können. Bei Mehrwasserverbrauch im jeweiligen Versorgungsbereich können sich die angegebenen Werte, im Bezug auf die Wasserhärte, geringfügig erhöhen. Das Wasser ist auf Grund der vorliegenden Beschaffenheit (Befunde und Gutachten) als Trinkwasser bzw. Wasser für den menschlichen Gebrauch geeignet.
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- Versorgungsgebiet Pernegg – Dolintschig – Leiten - Adriach, St. Nikolai, Dellach - Debar (bis HB Glanhofen)
Gesamthärte: 12,8° dH
Nitrat: 9,82 mg/l
- Versorgungsgebiet von HB Glanhofen - Egg - Stocklitz - Weidenweg - Tramoitschig - Einbindung Prochazka
Gesamthärte: 10,6° dH
Nitrat: 5,22 mg/l
- Versorgungsgebiet Rottendorf - Markstein – Tramoitschig – Oberglan - Rogl-Schacht - Höfling - Neuhöfling - Eberdorf
Gesamthärte: 4,9° dH
Nitrat: 2,74 mg/l
- Versorgungsgebiet Sittich, Persching, Maltschach, Briefelsdorf, Micheldorf, Naßweg, Albern, Radweg (bis Dorfplatz), Laboisen, Aich
Gesamthärte: 5,8° dH
Nitrat: 2,71 mg/l
- Versorgungsgebiet der Radweger Quelle (von HB Radweg bis Dorfplatz Radweg)
Gesamthärte: 8,2° dH
Nitrat: 3,10 mg/l
- Versorgungsgebiet St. Ulrich – Pökelitz - Haiden – Diakonie Waiern – Lendorf – Tschwarzen – Poitschach - Seitenberg - Powirtschach - Feistritz - Weit - St. Ruprecht - Glanblick - Glan
Gesamthärte: 9,10° dH
Nitrat: 2,55 mg/l
- Versorgungsgebiet Förolach, Raunach, Agsdorf-Gegend, Mattersdorf, St. Martin, Fasching, Kallitsch, Hart, Grintschach, Ingelsdorf, Klein St. Veit, Farcha, Kreuth
Gesamthärte: 7,9° dH
Nitrat: 2,55 mg/l
- Versorgungsgebiet Feldkirchen Stadtgebiet – Lindl – Unterrain – Laboisen (bis Skumac) – Waiern – Krahberg – Sonnrain – Rabensorf – Buchscheiden – Prägrad – Klachl (Richtung Unterberg bis Übergabestation Ossiach)
Gesamthärte: 10,5° dH
Nitrat: 4,12 mg/l
Wasserhärte:
0 bis 10 °dH - weich bis mäßig hart
10 bis 16 °dH - ziemlich hart
16 bis 30 °dH - hart
Nitrat:
Richtzahl: 0-25 mg/l; Zulässige Höchstkonzentration: 50 mg/l
Das Wasser ist auf Grund der vorliegenden Beschaffenheit (Befunde und Gutachten) als Trinkwasser bzw. Wasser für den menschlichen Gebrauch geeignet.
Für den Bürgermeister:
Vbgm. Siegfried Huber
Aktuelles
Mittwoch, 27.12.2023
ACHTUNG! Ab 1.1.2024 erfolgt der Umstieg von der Müll App auf die CITIES APP! Die bisherige Müll App verliert ihre Funktion!
Alle Informationen zur Müllentsorgung finden Sie auch in unserer Infobroschüre: Download Infobroschüre (PDF)
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Und so funktioniert's
Unsere Ansprechpartner für den CITIES Müllkalender sind:
Waltraud Blaßnig oder Carina Freithofnig
Telefon: 04276 2511 232 oder 233
E-Mail: umwelt@feldkirchen.at
Aktuelles
Donnerstag, 21.09.2023
118 Gemeinden und eine Region aus ganz Österreich erhalten aus den Händen von Bundesministerin MMag. Dr. Susanne Raab, das staatliche Gütezeichen für Familienfreundlichkeit.
In einem feierlichen Rahmen wurden am 22. Juni 2023 auf der Kommunalmesse in Innsbruck insgesamt 118 Gemeinden und eine Region von MMag. Dr. Susanne Raab, Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien, gemeinsam mit dem Präsidenten des Österreichischen Gemeindebundes, Bürgermeister Mag. Alfred Riedl, mit dem staatlichen Gütezeichen familienfreundlichegemeinde bzw. familienfreundlicheregion ausgezeichnet.
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"Familien bilden das Rückgrat der sozialen Strukturen der Gemeinden und damit der Gesellschaft. Daher ist die Unterstützung von Familien ein wichtiger kommunalpolitischer Faktor und eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe" betonte Susanne Raab.
Alfred Riedl erläuterte zudem, dass durch die Zertifizierung "in den betreffenden Gemeinden das Bevölkerungswachstum und die Erwerbsquote erhöht und der gesellschaftliche Zusammenhalt gefördert werden. Familienfreundlich zertifizierte Gemeinden verfügen somit über wichtige Standortvorteile und wirksame Maßnahmen, um Abwanderung vorzubeugen."
Seit über 10 Jahren unterstützt der österreichische Gemeindebund die Gemeinden und Regionen auf ihrem Weg hin zu mehr Familienfreundlichkeit.
86 der ausgezeichneten Gemeinden und eine Region erhielten zudem das UNICEF- Zusatzzertifikat „Kinderfreundliche Gemeinde" beziehungsweise „Kinderfreundliche Region''.
Um die zusätzliche Auszeichnung zu erhalten, müssen im Rahmen der Zertifizierung Maßnahmen in speziellen kinderrechtsrelevanten Themenbereichen gesetzt werden. "Gemeinden sind unmittelbarer Lebensraum von Kindern und Jugendlichen. Mit der UNICEF-Zertifizierung können sie die Anliegen junger Menschen sichtbar machen und gemeinsam verwirklichen, um zu einem kinderfreundlichen Umfeld beizutragen - das wirkt sich positiv auf die gesamte Gemeinschaft aus", ist sich der Präsident von UNICEF Österreich, Dr. Hubert Schultes, sicher.
Die Delegation aus Feldkirchen: Stadtamtsdirektion Mag. Dr. Silvia Schwarz, Bürgermeister Martin Treffner, Projektleiterin Alexandra Warmuth und Bundesministerin Susanne Raab
Aktuelles
Mittwoch, 07.06.2023
Ab 10. Juli 2023 findet Ihr hier interessante Neuigkeiten, spannende Veranstaltungen und alle Informationen zur Stadtgemeinde. Hier könnt Ihr Euch in Zukunft mit den Seiten von Feldkirchen in Kärnten verbinden, den aktuellen Müllkalender abonnieren und Anliegen direkt an die Stadtgemeinde übermitteln.
Interessierte Vereine und Betriebe können so eine Seite beantragen:
Eine genaue Anleitung und Informationen gibt's im YouTube-Video: